Nur so eine Idee, aber vielleicht für eine unbürokratische (und für Vater und Sohn kostengünstigere) Lösung brauchbar:
Falls der Notar entsprechend bevollmächtigt ist, Anträge zurückzunehmen usw., könnte man ihn telefonisch bitten, den Antrag auf Eigentumsumschreibung zunächst zurückzunehmen und dann neu einzureichen. Dann liegt der Antrag auf Eintragung der Dbk zeitlich vor dem auf Eigentumsumschreibung....
Das ist doch mit wenig Aufwand schnell gemacht.
Oder wäre das zu einfach...
Nee - höchstens eine Kostenfrage.
Von Erhebung der Kosten für die Antragsrücknahme könnte man ja absehen...
Aber, wenn dann im Übernahmevertrag die Lastenfreiheit vereinbart wurde und auch die entsprechende Bewilligung bzw. der Antrag des Notars so aussehen, wäre es wahrscheinlich einfacher, der Sohn bewilligt die Dbk. noch einmal.