Im Grundbuch eingetragen sind Mutter zu ½ sowie Sohn 2 und dessen Ehefrau zu ½ in Gütergemeinschaft.
Mutter ist verstorben und von den Söhnen 1, 2 und 3 zu je 1/3 aufgrund Testament beerbt worden. Weiterhin überträgt Sohn 1 seinen Erbanteil an Sohn 2.
Beantragt wurde die Umschreibung des ½ Anteils von Mutter auf Sohn 2 und 3 in Erbengemeinschaft.
M.E. Kann die Berichtigung nur auf Sohn 2 und 3 in Erbengemeinschaft nicht erfolgen, sondern die Ehefrau von Sohn 2 ist mit ihm zusammen einzutragen. Ganz sicher bin ich aber nicht, da ich Gütergemeinschaft nicht gerade mein Spezialgebiet ist.
Eine ausdrückliche Bestimmung nach § 1418 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist im Testament nicht enthalten, so dass es sich bei dem ererbten und dem übertragenen Erbanteil um Gesamtgut von Sohn 2 und Ehefrau handeln müsste. Oder?