Wieder "neue Masche"?

  • ... im übrigen ist juris völlig zuzustimmen.

    Es lautet ein alter juristischer Grundsatz: "Immer einen davor und dahinter lesen."
    Wer sich auf den Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG beruft, sollte sich auch den Satz 2 zu Gemüte führen.
    Daneben übersieht unsere Konifere des Grundrechtsschutzes hier, daß einerseits eine klassische Enteignung im Verwaltungsweg erfolgt und daran zunächst auch kein Richter mitwirkt und andererseits auch das hier vollstreckte Pfandrecht unter den Eigentumsschutz des Art. 14 GG fällt. Ausfluß des letzteren ist zusammen mit dem Verbot des Faustrechts die Grundlage des Anspruchs des Gläubigers gegen den Staat auf Gewährleistung und Durchführung der Zwangsvollstreckung.

  • ... Ich: "Er erklär mich für befangen und übergeb meiner Kollegin den Vorsitz." ...


    Allerdings: auch im Falle der Selbstablehnung muss zunächst der Richter entscheiden, bevor der Vertreter einspringen kann (§ 10 RPflG, §§ 45, 48 ZPO; Arnold/Meyer-Stolte/Hansens, RPflG, 6. Aufl., § 10 Rn. 25).



    Das sehe ich genauso. :zustimm:

    Ich habe es auch mal so wie Else gehandhabt und bin damit fast böse auf die Nase gefallen. Ich hatte nur Glück, dass der Schuldner den Fehler aus den Augen verloren hat.

  • Die Durchführung des Termins ist immer eine unaufschiebbare Amtshandlung im Sinne von § 47 ZPO.
    Also durchziehen, den Zuschlag aussetzen und den Richter entscheiden lassen. Dann sieht man weiter, wer den Zuschlag verkündet.
    Ergänzung zu #25: Ja, § 48 ZPO. 10 RpflGes.

  • Bedeutet am Ende:
    Bisher 4 Termine in der Sache mit je einem §765a-Antrag und jetzt sogar einem Befangenheitsantrag, ein vergraulter Bietinteressent, bereits drei verschiedene Vertreter des Schuldners (mit immer neuen Ideen) und eine ziemlich entnervte Rechtspflegerin, die das Verfahren irgendwie nicht los wird.
    Da bin ich ja sehr gespannt was beim nächsten Mal kommt!

  • Mein Posting #28 muß ich zurücknehmen.

    Du hast Dich ja selbst abgelehnt. Daher erstmal die Akten zum Richter. Der wird zu entscheiden haben, ob die Selbstablehnung durchgeht oder nicht. Erst wenn nicht, haste die Sache wieder am Hals.

  • Ich geh jetzt lieber, zu Haus richte ich nicht so viel Schaden an.



    *lach*
    Das sagst Du jetzt ;)

    Aber dergleichen Verfahren haben die Angewohnheit, bei allen Beteiligten sehr unbeliebt zu sein.

    Ich hatte mal ein K-Verfahren, da rief mich die Richterin vom LG an und fragte, ob ich die Akte nicht rituell verbrennen könne. Allein beim Schuldnernamen bekäme sie schon Gänsehaut ... :D

  • Das Ziel des Versteigerungsverhinderers ist immer, den Termin irgendwie zum platzen zu bringen. Deshalb ist diese Sorte immer leicht pikiert, wenn man einfach weitermacht. Alles andere ist Wasser auf's Mühlrad geschüttet
    Dieser hat das Ziel erreicht und deshalb seine Anträge auch wieder zurückgenommen.
    Aber man sieht sich oft zweimal im Leben.:teufel:

  • Ich kann auch nur sagen, dass "cool" bleiben die beste Methode ist. Ist zwar leichter gesagt als getan, aber je öfter man mit solchen Leuten zu tun hat, um so besser kann man es.
    Aber m.E. hättest Du wegen § 157 ZPO das Recht gehabt zu fragen, bei welchem Landgericht er als Rechtsbeistand zugelassen ist und mußt ihn nur dann als Schuldnervertreter beachten (§ 79 Anm. 4 im Baumbach). U.U. ist ihm nämlich gar keine Zulassung erteilt oder seine Zulassung zurückgezogen, dann freut sich nämlich das zuständige Landgericht, dass sie gegen den Typen mal wieder eine Buße verhängen dürfen. Das Landgericht Köln hat auf meinen Hinweis mal 5.000 € gegen so einen Typen verhängt. Und das zu erfahren macht dann unheimlich Spaß, wenn man vorher ähnlich wie Du sich hat ins Bockshorn jagen lassen.
    Bzgl. der Ablehnung hat der BGH entschieden (Rpfleger 2005, 415), dass über ein missbräuchlich gestelltes Ablehnungsgesuch der Rechtspfleger selber entscheiden kann. Die Entscheidung habe ich in Kopie in meiner Terminsakte, um sie notfalls aus dem Hut zaubern zu können. :teufel:

    Also fürs nächste Mal (wie auch andere schon geschrieben haben): Du schaffst das schon!

  • Oh, bei uns treiben sie es jetzt auf die Spitze! Wir/ ich hab das Verfahren jetzt bis zum Verteilungstermin durchgekämft. Im Verteilungstermin war dann wieder mein Kollege (eigentlicher Sachbearbeiter) dran. Der hat sich jetzt dazu hinreißen lassen, den Widerspruch nicht als Widerspruch anzusehen. Es kam Beschwerde bzw. Erinnerung dagegegn. Jetzt mus er entscheiden, dass die Beschwerdemöglichkeit nicht mehr zugelassen ist, weil er schon den TP ausgeführt hat. Nun darf sich das LG freuen!

    Diese ganze Schose mit Nachweis der Befähigung ds Richteramtes und Befangenheit und fehlender rechtsgültiger GVP usw. hab ich ausch schon ein paar mal durch. Es ist das Beste IMMER bis zum möglichen Zuschlag fertigzumachen und dann den Zuschlag auszusetzen. Bei uns hat der Richter auch schon mal innerhalb von einer Stunde über den Befangenheitsantrag entschieden. Das nervt die Leute besonders, wenn sie am gleichen Tag noch den uschlagsverkündungstermin bekommen. Muss man natürlich vorher wissen und mit dem Richter absprechen.
    Selbst für befangen würde ich mich deswegen nie erklären, warum auch?

  • zu #33:

    Das RBerG ist ein probates Mittel.
    Sofern das AG ein Präsidialgericht ist, ist es selbst zuständig.
    Leider habe ich die Entscheidung von unserem AG gerade nicht greifbar.
    Der Bußgeldbescheid kühlt den Eifer der Rechtsberrater deutlich, auch
    da im Wiederholungsfalle das Bußgeld drastisch höher angesetzt werden kann.

  • @heideröschen:
    Also, dass ich mich selbst abgelehnt hat, hatte allein den Hintergrund, dass ein Interessent vorhanden war für den ich den Termin gern durchziehen wollte.
    Für den Fall, dass er ein wirksames Gebot abgibt und ich den Zuschlag aussetzen muss, weil über den Befangenheitsantrag entschieden werden muss, ist er im Ungewissen. Das wär ja alles nicht so schlimm, ich hatte nur die Befürchtung, dass gegen die Entscheidung des Richters Rechtsmittel eingelegt wird und somit wieder keine Entscheidung über den Zuschlag hätte getroffen werden können.
    Jetzt könnte man ja sagen, auch nicht so wild, wenn das LG noch entscheiden muss. Dazu muss ich sagen, dass das LG hier das letzte Mal für eine Entscheidung 6 Monate gebraucht hat (und es war ne Zuschlagsbeschwerde).
    Es ist ohnehin schwierig in der Sache einen Interessenten zu finden, ich wollt ihn wenigstens halten und dachte mit dem eigenen "Rücktritt" wäre das Verfahren gerettet. Leider war mir § 48 ZPO nicht bekannt und auch die BGH Entscheidung zwecks eigener Entscheidung über die Befangenheitsanträge kein Begriff.

  • Wir hatten hier neulich eine ganze Busladung (!) voll Nazis im Termin. Alle gut und ordentlich gekleidet, einer hat sich mit einem Ausweis vom Deutschen Reichsamt ausgewiesen und Vollmacht mit Reichsadler vorgelegt.

    Daraufhin wurden 3 Wachtmeister vorsorglich in den Sitzungssaal bestellt, die Bietinteressenten hatten keine Lust mehr, auch nur irgendein Gebot abzugeben.

    Ziel Versteigerungsverhinder erreicht. Schöne Sch...

    Ich frage mich oft, wie die Schuldner wohl an solche Adressen kommen.

    Oft macht man sich das Leben schwer, obwohl es gar nicht nötig wär. ;)



  • Da gibts extra Foren für bzw. ich hab mal gehört, dass diese Vereine sich die Schuldner suchen und nicht umgekehrt.
    Die Busladung war auch mal bei mir. Zwiemal. Ist klasse, gell?
    Dem Reichsausweisfuzzi hab ich erstmal gesteckt, dass er gefälligst nen Perso vorzuzeigen hat, sonst kann ich die Personenidentität nicht feststellen. Er muckte auf, ich in als Vertreter ignoriert, er raus zum Auto und artig Perso geholt. :D

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