BGH - NJW 1997, 3345
Also meine Mädels, die bei beck online recherchieren können, finden dort nicht das passende. Da steht nix zur Insolvenzanfechtung.
BGH - NJW 1997, 3345
Also meine Mädels, die bei beck online recherchieren können, finden dort nicht das passende. Da steht nix zur Insolvenzanfechtung.
Vielleicht Seite 3445?
....kann passen, ist BGH, Urteil vom 09.09.1997 - IX ZR 14/97 und wird vom BGH immer wieder gern zitiert
Danke.
Für die Zeit nach Deinem Urlaub:
BGH, Urteil vom 21. 03. 2000 - IX ZR 138/99,
BGH, Urteil vom 22. 01. 2004 - IX ZR 39/03,
BGH, Urteil vom 23. 03. 2006 - IX ZR 116/03
und Kirchhof-MüKoInsO, 2. Aufl. 2008, § 131, Rz. 26:
„Dagegen hat der Gläubiger eines Zahlungsanspruchs nicht dessen Durchsetzung mit staatlichen Zwangsmitteln während der Krise des Schuldners im Sinne von § 131 gegenüber den anderen Insolvenzgläubigern zu beanspruchen; solche Deckungen im Wege der Zwangsvollstreckung sind vielmehr unterschiedslos für alle Gläubiger inkongruent. Denn § 131 bezweckt, während der letzten drei Monate vor dem Eröffnungsantrag den Grundsatz des Vorrangs des schnelleren Gläubigers, der in der Einzelzwangsvollstreckung nach § 804 Abs. 2 ZPO gilt, durch den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger zu ersetzen (s. o. RdNr. 1); dieser soll nicht gerade vom Staat mit seinen Zwangsmitteln eingeschränkt werden.“
Im Urlaub zur Kenntnis genommen. Danke euch!
Im Urlaub zur Kenntnis genommen. Danke euch!
Du arme (Forums-)Süchtige
Im Urlaub zur Kenntnis genommen. Danke euch!
In Ergänzung zu Gegs: Jamie, mach Urlaub (oki, bis heut dachte ich, nur ich sei so verrückt... aber ich lass sowas mittlerweile irgendwie
Dann fass ich mal zusammen und hoffe, die Mods pinnen den Beitrag ganz oben an:
Das Insolvenzforum ist verwaist.
Jamie macht Urlaub, jedenfalls so ein bisschen. Rainer macht schon wieder Urlaub. Def will vielleicht etwas Urlaub machen, wird aber dann doch wieder ins Büro kommen, der saudämmliche Hund der. Gegs macht dann in der letzten Juliwoche Urlaub, wird sich aber vor ihrer Forumssucht nicht retten können. Noch jemand der Abwesenheitsnachrichten bekannt geben muss?
*meld* ich mach dann auch mal vom 09.07 - 18.07. Urlaub. Mit der Familie an die Nordsee. Und noch die Verwandschaft besuchen. Dann fallen wenigstens meine unqualifizierten Kommentare hier wech.
*meld *, wenn ihr so fragt, bin dann mal vom 8-25 weg.
Beim Thema "Rückschlagsperre im IN-Verfahren" mache ich das ganze Jahr Urlaub ...
Ich bin gerade wieder zurück
Im Urlaub zur Kenntnis genommen. Danke euch!
In Ergänzung zu Gegs: Jamie, mach Urlaub (oki, bis heut dachte ich, nur ich sei so verrückt... aber ich lass sowas mittlerweile irgendwie
Na ich muss doch im Gesichtbuch intelligente Statusmeldungen abliefern. Und wenn ich sowieso schon im www bin, isses doch bis hier nur ein Mausklick. Ich kann euch doch nicht so allein lassen. Und im Übrigen ist das total geistig anstrengend hier: Habe das Gefühl, Bildungsurlaub gebucht zu haben und nicht Aktviurlaub in den Dolomiten - insbesondere Sprachurlaub: Kennt ihr Ditalienglisch? Derzeit meine Lieblingssprache.
Ich habe die angegebenen Entscheidungen auch nicht gelesen. So dämlich bin ich dann doch nicht, dafür hab ich keinen Platz im Hirn. Und ich hab auch noch niemanden gefunden, mit dem ich über eine Rückschlagsperre im italienischen Insolvenzverfahren diskutieren könnte. Selbst Anwälte irgendwelcher Nationalitäten sind mir noch nicht über den Wanderpfad gelaufen.
Und jetzt kriegen wir gleich eine rote Karte wegen OT.
Okay - hier war doch etwas. Also nur damit ihr es wisst, ich bin ab gleich bis einschließlich 07.10.2011 in Urlaub. Und gar nicht da und ganz ganz weit weg.
na so ein bischen OT lassen die mod's hoffentlich auch gewähren. Zeigt ja nur, dass wir Menschen sind, die aber sonst stark in der Sache unterwegs sind.
ich trete seit einigen tagen auf der stelle und finde keine passende antwort bzw. bin mir nicht ganz sicher.
können eigentlich alle überweisungen/erstattungen an einen kunden aufgrund der rückschlagssperre angefochten werden, wenn sie innerhalb der frist von drei monaten vor der inso-antragstellung erfolgt sind? ich will an einem beispiel verdeutlichen was ich meine.
ein kunde bestellt ware und bezahlt diese auch sofort im voraus. der lieferant diese kann nicht liefern und erstattet daher den bereits bezahlten kaufpreis an den kunden zurück. nehmen wir jetzt mal an, dass die fa. ein oder zwei wochen später insolvenz anmeldet. kann der insolvenzverwalter solche rückerstattungen an den kunden auch anfechten bzw. fällt so etwas auch unter die rückschlagsperre oder ist das nur dann der fall, wenn die zahlung aufgrund einer zwangsvollstreckungsmaßname erreicht wurde?
steh grad völlig auf dem schlauch.
Die Rückschlagsperre hat nichts mit Anfechtungen zu tun.
ah ja, heißt das dann, dass eine solche rückerstattung angefechtet werden kann? dann aber auch nur, wenn dem zahlungsempfänger bekannt war, dass zahlungsunfähigkeit bereits bestand und er durch die entgegennahme andere gläubiger benachteiligt oder?
Für Anfechtungen musst Du warten bis Gegs da ist. Das ist ihr Hobby.
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