@ z.w.V.
Du weißt, wohin unsere Diskussionen in der Vergangenheit gelegentlich führten. Deshalb will ich eigentlich nicht schon wieder.
Aber wenn der Kindesvater hier auf einen vielleicht einklagbaren Anspruch gegen das Jugendamt verwiesen wird, dann tut er mir einfach nur leid. Denn damit gerät er zwischen alle Mühlen. Irgendwann muss auch mal Schluss sein. Ganz zu schweigen von der Unterstellung, der Anwalt würde sich einen neuen Textbaustein daraus basteln. Darauf kommt es nämlich schon überhaupt nicht an.
Und wenn der Kindesvater sich dann beraten lassen will, wie er die Klage führen kann. Wäre dann nicht vielleicht Beratungshilfe zu gewähren.