Verpflichtung der Sparkassen zur Kontoeinrichtung?

  • Zitat von Kai

    Zugegeben: Mir ist allerdings klar, dass sich solche Sprüche gut klopfen lassen, wenn das Girokonto überwiegend im grünen Bereich steht.



    Kai, wie kommst Du zu diesem Trugschluss?:D :D
    Seit wann haben Rechtspfleger was auf dem Konto?

  • Weiß gar nicht, was Ihr habt?! Ich habe immer viel auf meinem Girokonto. Weiß eigentlich jemand, was immer dieses "S" hinter dem Betrag bedeuten soll...
    :eek:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Zitat von Diabolo
    Zitat von Kai

    Zugegeben: Mir ist allerdings klar, dass sich solche Sprüche gut klopfen lassen, wenn das Girokonto überwiegend im grünen Bereich steht.



    Kai, wie kommst Du zu diesem Trugschluss?:D :D
    Seit wann haben Rechtspfleger was auf dem Konto?



    Eine generelle Aussage zu Girokonten von Rechtspflegern kann ich mangels Kenntnis nicht treffen; daher bezog sich die Aussage nur auf das mir bekannte Girokonto und auch auf keine weiteren Kontoarten :) .

    Guthabenkonten sind gut und schön, setzen begrifflich aber auch ein Guthaben voraus. Solange die monatlichen Ausgaben höher sind als die Einnahmen, wird vielen Menschen auch nur begrenzt durch ein Guthabenkonto geholfen werden können (zB bei Einnahmen von 400 € und Miete von 600 € kann der Mieter nur 400 € zahlen, und was ist mit dem Rest?; Guthabenkonten sind in solchen Fällen weniger flexibel als Girokonten mit Überziehung).

  • Mich würde zu diesem Thema echt interessieren ,weshalb in einem solchen Land wie unserem - in welchem wahrscheinlich noch die Länge einer Bratwurst gesetzlich vorgeschrieben wird - keine gesetzliche Regelung getroffen wird.
    Klar sind die Banken und Sparkassen in erster Linie Wirtschaftsunternehmen. Aber gerade bei den Sparkassen und den Volksbanken resultiert deren Existenz doch aus der Bekämpfung der Sozialen Frage im Zeitalter der Industrialisierung ( ich weiß: laber laber).

    Heutzutage brauch jeder ein Konto. Villeicht wäre hier eine sinnvolle Regelung angebracht. Da dann jedes Kreditinstitut verpflichtet wäre, gäbe es auch keine Wettbewerbsnachteile.

  • Zitat von Diabolo

    Mich würde zu diesem Thema echt interessieren ,weshalb in einem solchen Land wie unserem - in welchem wahrscheinlich noch die Länge einer Bratwurst gesetzlich vorgeschrieben wird - keine gesetzliche Regelung getroffen wird.



    Weil es aus der Sicht des Gesetzgebers einfacher ist, etwas zu regeln, was er entweder sowieso im Rahmen der EU - "bedauerlicherweise" - regeln muss oder was "nur" Kleinunternehmer betrifft oder wessen Nichtregelung einen anhaltenden Proteststurm auslöst. Letzterer bleibt meistens aus, es scheitert in der Regel am "lang anhaltend". Und wer setzt sich ohne Not gerne mit echten Marktmächten auseinander? Da sind "freiwillige" Vereinbarungen doch viel schöner: Die Regierung hat etwas veranlasst, ohne etwas tun zu müssen, und die Kritik endet (fast zwangsläufig) sofort, weil es für eine Beurteilung der Güte der "freiwilligen" Regeln noch zu früh ist. Von der Ausgestaltung und Einklagbarkeit dieser "freiwilligen" Regeln mal abgesehen.

    Manche Sachen werd' ich NIE verstehen - z. B. die Geschichte mit dem Rauchen in der Öffentlichkeit. Das hat in anderen Staaten mit höherer und gediegenerer Raucherdichte und -kultur keine nenneswerten Erschütterungen hervorgerufen. Hierzulande wird schon fast so getan, als würde eine Regelung des Gesetzgebers zu einer Massenpleite von Gaststätten und tumultuarischen Aufständen von Rauchern führen.

    Ein nennenswertes Problem hierzulande scheint mir zu sein, dass die Politik in ihrer Summe nur ungern erklärt, warum etwas sinnvoll ist. Das würde wenigstens erklären, warum nur auf Druck etwas geschieht - oder dann, wenn die ersten Kinder schon in den Brunnen gefallen sind. Es ist hierbei offenbar egal, ob es sich um Ampelanlagen oder Strukturreformen handelt. Dafür tobt man sich dann allenthalben dort aus, wo noch gesetzgeberische Luft scheint (z. B. weil der Aufschrei mangels aktuell oder direkt Betroffener ausbleibt) und schafft dort Regelungen, die bisweilen zu geradezu grotesken bis lächerlichen Ergebnissen führen.

    DAS müsste es mal geben: Eine freiwillige, von den Beamten auszuarbeitende Selbstverpflichtung bezüglich der Dienstzeiten (oder irgendetwas anderes). Da frage ich mich doch unwillkürlich, warum das eigentlich unmöglich sein soll?

    Aber wieder zum Thema: Warum also soll der Gesetzgeber bei dem "Recht auf ein Girokonto" eingreifen? :ironie:

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • @ Kai:

    Guthabenkonten deshalb, weil die nicht oder kaum überzogen werden können. Da gibt es eben Rücklastschriften und die Bank macht keinen Verlust und hat deshalb keinen Grund das Konto zu kündigen.

    Ansonsten, das ist schon ein Grund, gerade die Geldinstitute stellen eine ganz schöne Wirtschaftsmacht dar und mit der Selbstverpflichtung/ Empfehlung war der Gesetzgeber vorerst fein raus, sonst hätt es garantiert im Karton gerappelt:daumenrun

    Der Schuldner muss die klappe halten, denn sonst bekommt er nirgends mehr ein Konto.

    Dazu wieder mein Spruch: armes Deutschland:mad:

    Ehrlich, keine Ahnung wohin das alles noch führen soll.

  • Zitat von nicky

    @ Kai:

    Guthabenkonten deshalb, weil die nicht oder kaum überzogen werden können. Da gibt es eben Rücklastschriften und die Bank macht keinen Verlust und hat deshalb keinen Grund das Konto zu kündigen.



    Das Prinzip eines Guthabenkontos habe ich schon verstanden und habe auch nichts dagegen :). Das Problem, dass das Guthaben für die finanziellen Verpflichtungen nicht reicht, ist damit allerdings nicht aus der Welt. Das Konto hat dann vielleicht Stand Null, die Miete ist aber trotzdem nicht bezahlt.

    Ein Guthabenkonto macht erst so richtig Sinn, wenn die Pfändbarkeit von Guthaben eingeschränkt ist, sonst sind Guthabenkonten genau so schnell dicht gepfändet wie andere Konten auch.

    Im übrigen sollte der Gesetzgeber bei einer Fortentwicklung des Schuldnerschutzes durchaus genau abwägen. Jeder Schuldnerschutz bedeutet im Umkehrschluss auch eingeschränkte Kreditwürdigkeit, was für den vielzitierten "kleinen Mann" durchaus auch zu einem Problem werden kann.

  • @ Kai: Obwohl es mir widerstrebt, muss ich doch eine Lanze auch für die Banken brechen. Es kann doch nicht angehen, dass die Bank die Schulden des Schuldners finanziert - und auf nichts anderes läuft es doch hinaus, wenn die Verpflichtungen höher sind als die Einnahmen. Der Schuldner hat noch mehr Schulden und noch ´nen Gläubiger - die Bank, und dann? Außerdem bei Girokonto mit Überziehung wird der Schuldner doch nur weiter hineingeritten, die Überziehungszinsen sind ja nicht ohne.
    Heutzutage ohne Konto, da ist man doch das letzte arme Schw...

  • Zitat von ettigirb

    @ Kai: Obwohl es mir widerstrebt, muss ich doch eine Lanze auch für die Banken brechen. Es kann doch nicht angehen, dass die Bank die Schulden des Schuldners finanziert - und auf nichts anderes läuft es doch hinaus, wenn die Verpflichtungen höher sind als die Einnahmen. Der Schuldner hat noch mehr Schulden und noch ´nen Gläubiger - die Bank, und dann? Außerdem bei Girokonto mit Überziehung wird der Schuldner doch nur weiter hineingeritten, .



    Aber die Banken geben die Dispos doch schon freiwillig dem Kunden, oder. Und wenn sie keine ausreichenden Sicherheiten verlangt haben, ziehen sie den Sch doppelt über den Tresen. Auch die Banken sollten mal darüber nachdenken, wem sie einen Kredit geben und nicht später jammer, wenn sie nach Erhalt aller Provisionen und Zinsen plötzlich nichts mehr kriegen.

  • Zitat von Erzett


    Aber die Banken geben die Dispos doch schon freiwillig dem Kunden, oder. Und wenn sie keine ausreichenden Sicherheiten verlangt haben, ziehen sie den Sch doppelt über den Tresen. Auch die Banken sollten mal darüber nachdenken, wem sie einen Kredit geben und nicht später jammer, wenn sie nach Erhalt aller Provisionen und Zinsen plötzlich nichts mehr kriegen.



    Deswegen widerstrebt es mir ja auch, für die Banken zu argumentieren. Ich wollte damit auch zum Ausdruck bringen, dass ich Guthabenkonten in gewissen Situationen für "schuldnerfreundlicher" halte, als Girokonten mit Dispo.

  • Zitat von Erzett

    War ein Einzelfall. Da es sich aber um einen Vordruck gehandelt hatte... Und die Gläubiger bekommen nichts mit die sind sicherlich sogar froh überhaupt was zu bekommen, dem Sch kann es egal sein, er kriegt ja nicht weniger. :gruebel:

    Ich denke, der Grund dafür, daß darüber wohl eher niemand einen Streit aufmachen würde, heißt § 12a Abs. 1 ArbGG... :teufel:

  • Heutiger Sachverhalt:
    Bürgerin bezieht Sozialleistungen. Das Amt hat diese aufs Konto überwiesen. Der Dispo ist ( weit) überschritten. Die Bank sperrt alles; die Bank verlangt nun vom Bürger die Unterschrift unter einen Abtretungsvertrag, dass monatlich 200 ( 300 ? genaue Betrag weiß ich nimmer) an die Bank abgetreten werden. Für den Fall, dass diese unterschrift nicht geleistet wird, will sie keine Überweisungen etc. mehr ausführen und ( das vermute ich jetzt mal) das Konto kündigen.

    Ich habe der Bürgerin BerH hinsichtlich der schulden versagt. Habe ihr geraten, ein Konto auf Guthabenbasis zu erreichen ( ggf. bei anderer Bank) und neben der Adresse der Schlichtungsstelle noch an die Schuldnerberatung verwiesen.

    Hinsichtlich der Rechtsmäßigkeit des Abtretungsvertrages habe ich dann ( ich habe mich aufgrund von Krokodilstränen erweichen lassen ) BerH bewilligt.

    Aber finde es schon ein starkes Stück, wie die Bank ( deren berechtigtes Interesse ich nicht bestreiten will) aber ( drohend) vorgeht.
    Was meint ihr dazu?

  • Ooch, da gibt es Banken, die behalten vom unpfändbaren erst mal was für sich ein, um den Dispo wieder auszugleichen. Skrupel haben die da nich:gruebel:

  • Zitat von Erzett

    Ooch, da gibt es Banken, die behalten vom unpfändbaren erst mal was für sich ein, um den Dispo wieder auszugleichen. Skrupel haben die da nich:gruebel:



    Genau! Unpfändbar!!! Damit wäre die Abtretung doch auch nicht erwzingbar. das ist schon fast ....... ! Ich sag es jetzt besser nicht!

    P.S.: Ich will hier nicht das recht der banken schmälern. Gläubiger haben m.E. genauso viel Rechte wie Schuldner und es sollte auch nicht alles zu Lasten der Gläubigerseite gehen; aber das "wie" ist hier nicht in Ordnung!

  • Das sind genau solche Schweinereien, die ich meine!
    Die Bank weiß ganz genau, dass sie kein Recht auf diese Abtretung hat.

    Denen ist egal ob das Geld fürs Essen oder so gebraucht wird, da muss eben Schmalhans Küchenmeister sein!:daumenrun :mad:

    Ich hätte für das Vorgehen gegen die Bank auch BerH gegeben! Die Erfolgsaussichten sind doch gut. Auf Grund des Kontovertrages hat die Bank Anspruch auf Rückzahlung, weitere Sicherheiten darf sie nicht erzwingen und erst Recht nicht an die Sozialleistungen gehen. das dürfte schon sittenwidrig sein:binsauer

  • Hier was aus der Praxis:

    Haben Selbständigen das Konto gepfändet. Er kann mtl.
    nur 15 Euro Raten bezahlen. Pro Überweisung verlangt
    die Bank 4 Euro! Habe ihm gesagt, daß er die Rate "ein-
    tüten" und mit 0,55 Euro an uns schicken soll.

    Ist zwar nicht unser Problem, wie er die Raten bezahlt,
    aber das ist doch nicht mehr verhältnismäßig!

    Von einer Großbank weiß ich, daß diese jeden Monat die
    aktuellen Schuldnerlisten bekommt (soviel die Bank er-
    fährt erst dann von der Vermögenslosigkeit des Kunden
    bei Vorlage des EV-Verzeichnisses).

    Kann es eigentlich rechtens sein, wenn eine Bank die
    Schuldnerlisten erhält?

    Gruß Uffi

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