Alles anzeigenSo, den konkreten Fall bin ich los. Hat sich doch dieser Bietinteressent an meinen Verwandten vorgestellt als "Ich komme auf Empfehlung Ihrer Tochter."
Innerfamiliär hat nie eine Frage bestanden, dass wir Dienst und Privatleben strikt trennen. Ich würde jedweder Partei niemals einen Anwalt namentlich empfehlen, und schon gar nicht einen aus der Verwandtschaft.
Da hier offensichtlich mit Tricks gearbeitet wird, hat mein Anwalts-Verwandter das Mandat abgelehnt.
hiro: Es geschehen noch Zeichen und Wunder.
Puh, diesmal Glück gehabt. Ich hoffe, auch für alle Zukunft bleiben mir derartige Überraschungen erspart.
Das zeigt auf jeden Fall, dass das Vater-Tochter-Verhältnis intakt ist!
Ich hätte aber auch arge Bauchschmerzen gehabt, wenn ich den Termin in der o. g. Konstellation durchgeführt hätte.
Aber es müsste doch eigentlich auch möglich sein, den Termin an einen Kollegen zu übergeben ohne Selbstablehnung, oder? Ich meine, dass der GVP die eigene Zuständigkeit vorsieht, hindert doch den Vertreter nicht daran, einzuspringen?
Oder bin ich hier jetzt blauäugig? Mir stellte sich das Problem nie in ZV-Sachen. In einer anderen Abteilung habe ich zwei Akten von der Kollegin übernommen, weil sie die Betreffenden gut kennt. Aber über eine Ablehnung oder so hat niemand auch nur ein Wort verloren.