HILFE!
Folgender Sachverhalt:
Schuldnerin ist eine GmbH. Schlussbericht ist eingegangen. Masseunzulänglichkeit ist angezeigt und besteht fort. Der einzige Geschäftsführer und Vertretungsberechtigte meiner Schuldnerin ist während des Verfahrens verstorben. Gesllschafter der Schuldnerin sind die B Ltd. und C Ltd. beide jeweils vertreten durch den Director Herrn X wohnhaft in Norirland, welcher auf keinerlei Schreiben des Gerichts oder des Verwalters reagiert.
Es ist nunmehr die Vergütung des Verwalters festzusetzen und der Schlusstermin zu halten.
Woher bekomme ich einen gesetzlichen Vertreter?
§ 57 ZPO ist m. E. nicht anwendbar, es fehlt an der Gefahr im Verzug (Masse ist vollständig verwertet) und Geld für die Vergütung, ein enstprechender Antrag ist auch nicht da.
Wie bekomme ich sie nur vom Tisch?????
Bitte lasst Eure Köpfe rauchen!!!