• Ich habe den Rangvorbehalt nicht als bedingt, sondern "nur" als inhaltlich beschränkt verstanden und daher "beschränkter Rangvorbehalt..." eingetragen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Hmmm, klingt auch gut. Habe es jetzt als Bedingung eingetragen. Denke, es dürfte zweitrangig sein, wie die Regelung bezeichnet wird. Hauptsache man sieht, dass eine Einschränkung besteht, alles andere ergibt sich ja dann aus der Bewilligung.

    Bin ja schon mal auf die Grundschuld gespannt ...

  • Hmmm, klingt auch gut. Habe es jetzt als Bedingung eingetragen. Denke, es dürfte zweitrangig sein, wie die Regelung bezeichnet wird. Hauptsache man sieht, dass eine Einschränkung besteht, alles andere ergibt sich ja dann aus der Bewilligung.

    Bin ja schon mal auf die Grundschuld gespannt ...



    Hab auch erstmal nur "bedingter RV" vorbereitet, aber noch nicht abgedrückt, da ich mich nochmal mit der Kollegin absprechen will...

    Auf die Grundschuld bin ich auch gespannt...
    Über 1200 Grundstücksflächen bei sicherlich 400 verschiedenen Grundbuchämtern... Das dürften 6 Seiten Mithaftvermerk werden...
    Und ich hoffe, es wird kein Briefrecht. Wobei dann die spätere Abtretung einfacher wäre, weil dann nicht wieder 400 GBAs bemüht werden müssen...

  • ...vorausgesetzt, sie werden nicht bemüht, was abzuwarten bliebe...

    (das wäre dann wahrscheinlich der verfahrensmäßige GAU, vor allem, wenn dann noch eine Diskussion über die Wirksamkeit maschineller Grundschuldbriefe losginge)

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • [quote=Andreas;335965(das wäre dann wahrscheinlich der verfahrensmäßige GAU, vor allem, wenn dann noch eine Diskussion über die Wirksamkeit maschineller Grundschuldbriefe losginge)[/quote]

    :gruebel::wechlach::wechlach::daumenrau



  • Auf die Grundschuld bin ich auch gespannt...
    Über 1200 Grundstücksflächen bei sicherlich 400 verschiedenen Grundbuchämtern... Das dürften 6 Seiten Mithaftvermerk werden...
    Und ich hoffe, es wird kein Briefrecht. Wobei dann die spätere Abtretung einfacher wäre, weil dann nicht wieder 400 GBAs bemüht werden müssen...



    Dann lernen wir uns endlich mal alle kennen....:)

    Bei uns waren auch vier Kollegen betroffen. Ich hab abgewartet, bis die anderen eingetragen hatten und dann war mein Fall in 5 Minuten erledigt :strecker




  • Wer zu früh kommt, den bestraft das Leben.....

  • Hab noch ne Frage zum enthaltenen Rangvorbehalt: "... Rangvorbehalt wird inhaltlich dahin beschränkt, dass er nur für Grundpfandrechte gilt, die unter Mitwirkung ..."
    Ist das eine Bedingung des Rangvorbehalts, die eingetragen werden muss?



    Ich hab einen Notar, der das immer so macht:
    Ich trag dann immer ein:
    "Rangvorbehalt - mit Zustimmungserfordernis der Erwerberin... -"



  • Bei uns waren auch vier Kollegen betroffen. Ich hab abgewartet, bis die anderen eingetragen hatten und dann war mein Fall in 5 Minuten erledigt :strecker



    Da ich bei uns die einzige war, durfte ich mich ganz alleine durch Vertrag wühlen, aber jetzt ist es erstmal bzgl. der AV geschafft. :)

  • Zitat von Della
    "Bei uns waren auch vier Kollegen betroffen. Ich hab abgewartet, bis die anderen eingetragen hatten und dann war mein Fall in 5 Minuten erledigt :strecker[/quote]

    Bei uns sind auch 3 von 4 Kollegen betroffen, ich war nur leider der erste :mad:."


    Wie kann denn sowas passieren? Bei uns in Hessen gilt § 3 des Runderlasses über die geschäftliche Behandlung der Grundbuchsachen.
    " In den Geschäftsverteilungsplänen der Amtsgerichte und der Geschäftsstellen ist vorzusehen, dass Eintragungsanträge und -ersuchen, die sich auf mehrere Grundstücke desselben Grundbuchamts beziehen, in derselben Grundbuchabteilung (z.b. derjenigen, zu der das im Antrag oder Ersuchen zuerst genannte Grundbuchblatt gehört) erledigt werden, und zwar sowohl durch die Rechtspflegerin oder den Rechtspfleger als auch geschäftsstellen- und kanzleimäßig." Für die übrigen Bundesländer gibt es doch wohl entsprechende Vorschriften.

    Bei uns hat daher immer nur einer Pech gehabt. :shit
    Das ist zwar für den Betroffenen hart, aber ich finde das trotzdem richtig, wie soll man unserem Publikum sonst erklären, daß bei einer Grundschuldbestellung an einem Gericht drei verschiedene Zwischenverfügungen erlassen werden und der vierte Rpfl. das Recht ohne Beanstandung einträgt?


  • Wie kann denn sowas passieren? Bei uns in Hessen gilt § 3 des Runderlasses über die geschäftliche Behandlung der Grundbuchsachen.
    " In den Geschäftsverteilungsplänen der Amtsgerichte und der Geschäftsstellen ist vorzusehen, dass Eintragungsanträge und -ersuchen, die sich auf mehrere Grundstücke desselben Grundbuchamts beziehen, in derselben Grundbuchabteilung (z.b. derjenigen, zu der das im Antrag oder Ersuchen zuerst genannte Grundbuchblatt gehört) erledigt werden, und zwar sowohl durch die Rechtspflegerin oder den Rechtspfleger als auch geschäftsstellen- und kanzleimäßig." Für die übrigen Bundesländer gibt es doch wohl entsprechende Vorschriften.

    Bei uns hat daher immer nur einer Pech gehabt. :shit
    Das ist zwar für den Betroffenen hart, aber ich finde das trotzdem richtig, wie soll man unserem Publikum sonst erklären, daß bei einer Grundschuldbestellung an einem Gericht drei verschiedene Zwischenverfügungen erlassen werden und der vierte Rpfl. das Recht ohne Beanstandung einträgt?



    Das kann ganz einfach passieren:
    Es hat jeder Kollege eine Ausfertigung dieses Telefonbuches mit einem extra Antrag bekommen. Der Antrag hat sich jeweils auch nur auf dieses eine Grundstück bezogen. Daher hatten wir 4 Anträge mit 4 Ausfertigungen und können deshalb auch 4 Meinungen haben :D.

    Aber da wir uns auch Gedanken gemacht haben, dass das ja blöd aussieht, wenn 4 leute nen unterschiedlichen Eintragungstext haben, haben wir uns natürlich zwecks Formulierung aufeinander abgestimmt...

    @ HarryBo:
    Hab noch nix wieder davon gehört...
    Bei der Fülle an beteiligten GBAs wird sich das abe sicher noch ne Weile hinziehen, bis wir die Grundpfandrechte zur Eintragung haben...

  • @Rpfl nds

    An diese Möglichkeit hatte ich nicht gedacht. Klar, so hätten auch wir verschiedene Zuständigkeiten. Allerdings habe ich ernsthafte Zweifel, ob eine interne Abstimmung zwischen uns rpfls mehr als Zeitverschwendung wäre. Dafür sind wir alle zu selbstbewusste, unabhängige (andere sagen auch sture) Rechtspfleger/Innen.

    Mich ärgert immer wieder, daß manche Notare uns die Akten mit telefonbuchdicken Urkunden zumüllen, die sie zu jeder Akte wieder einreichen (meistens eine für die Vormerkung, noch eine für die Eigentumsumschreibung und möglichst auch noch eine als Anlage zu jeder Grundbestellung wegen des Vollmachtsnachweises). Ganze Wälder werden so sinnlos zu Papier verarbeitet.

  • Mich ärgert immer wieder, daß manche Notare uns die Akten mit telefonbuchdicken Urkunden zumüllen, die sie zu jeder Akte wieder einreichen (meistens eine für die Vormerkung, noch eine für die Eigentumsumschreibung und möglichst auch noch eine als Anlage zu jeder Grundbestellung wegen des Vollmachtsnachweises).


    Das ärgert mich auch. Ich habe vor einiger Zeit eine AV eingetragen, da hat die Geschäftsstelle den Vertrag in einen Ordner eingeheftet, weil er fast noch dicker als ein Telefonbuch war. Ist natürlich eine auszugsweise Ausfertigung ohne Auflassung. Man will den Spaß ja zweimal haben.

    Life is short... eat dessert first!

  • Also ich muss sagen, dass das bei uns alles recht überschaubar ist... Auflassungen werden meist "in der Anlage, die Bestandteil dieser Urkunde ist" erklärt. Bei der AV bekommst halt die urkunde ohne Anlage, bei der Auflassung halt nur die Anlage und Bezugnahme auf die bereits eingereichte Urkunde...

    Jetzt bei der PXXX AG hätte auch ein Drittel des Vertrages gereicht, denn die ganzen Sharing-, Holding- und Pachtverträge haben uns ja nun gar nicht interessiert...
    Aber es war wohl einfacher, den kompletten Vertrag 500x zu kopieren, als immer seitenweise rauszusuchen, was für welches GBA wichtig ist (und war wahrscheinlich auch billiger, da das eine Fachkraft hätte machen müssen)...

  • Sie ist bzw. sind da.
    Mehrere Gesamtgundschulden zum Teil mit Brief und teilweise ohne.
    Die Grundstücke sind dafür in Gruppen zusammengefasst.
    Hat denn sonst schon jemand das Vergnügen?

  • Jetzt wird's lustig.

    Wo schicken wir denn die Briefe hin, damit sie verbunden werden? Worauf einigen wir uns? Nach Demharter § 59 Rn. 3 a. E. würden wir alle unsere herkömmlichen, maschinellen und scheinmaschinellen Briefe zu Shiva schicken.

    Zu #24 werden noch Wetten angenommen. Wir könnten auch eine Umfrage starten.

    [Das ist doch alles nicht wahr! Briefe! Wie kommen die bloß auf Briefe! Das ist nicht von dieser Welt! Herrgott, lass Hirn regnen und sie den Antrag zurücknehmen!]

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Vielleicht ist ja alles gleichzeitig gestellt und bei Shiva war nur Post/Wachti/SE schneller...

    Bei gleichzeitiger Antragstellung geht es ja nach dem Grundstück mit dem höchsten Wert, da bin ich zum Glück schonmal raus :teufel:...

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