Chancengleicheit



  • Über sowas darf man sich nicht ärgern. Ich "biete" jedem an, dass ich - so denn ein schriftlicher Antrag gestellt wird - auch schriftlich entscheiden werde und dann gegen meine ablehnende Entscheidung Erinnerung eingelegt werden kann. Und mit schöner Regelmäßigkeit werde ich gefragt, ob bei mir im Oberstübchen noch alles ok sei: Warum solle man etwas beantragen, wenn man es ohnehin nicht bekomme?

    Und dann wird beim Rechtsanwalt vorgesprochen und erklärt, man sei abgewimmelt worden. :gruebel:

  • ist mir die Lust auf den Rest des Artikels spontan vergangen.



    Da hat Noatalba seine Entscheidung, ob er sich näher mit den Argumenten auseinandersetzt, wohl getroffen...:


    Mag jeder selbst beurteilen, ob er sich mit Hr. Benkelberg und/oder seinen Argumenten auseinandersetzen will. Nach der Lektüre seiner Verfassungsbeschwerde könnte die Entscheidung jedoch leichter fallen...

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Über sowas darf man sich nicht ärgern. Ich "biete" jedem an, dass ich - so denn ein schriftlicher Antrag gestellt wird - auch schriftlich entscheiden werde und dann gegen meine ablehnende Entscheidung Erinnerung eingelegt werden kann. Und mit schöner Regelmäßigkeit werde ich gefragt, ob bei mir im Oberstübchen noch alles ok sei: Warum solle man etwas beantragen, wenn man es ohnehin nicht bekomme?

    Und dann wird beim Rechtsanwalt vorgesprochen und erklärt, man sei abgewimmelt worden. :gruebel:



    Nicht nur das, ich nehme auch mündliche Anträge (mit RASYS) zur schriftlichen Entscheidung an, die meisten A'St. "verzichten" aber lieber darauf.

    Und ärgern, nö. So was löst bei mir nur noch [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/muede/d045.gif] aus, das wollte ich damit sagen.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Es stünde ja schlimm mit dem Rechtswesen, wenn ich in der täglichen Arbeit ständig Verfassungsverstöße wahrnähme. Da das nicht der Fall ist, verspüre ich so gut wie nie den Kitzel, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Um der Wahrheit die Ehre zu geben: ich habe das nur ein einziges Mal getan, und zwar, weil in der Literatur stand, würde man in der Fallkonstellation XY so und so entscheiden, sei dies ein Verstoß gegen Art. 14 GG. Und genau den Fall hatte ich. Das BVerfG hat's nicht interessiert.

    Ich bin übrigens der Meinung, dass eine Verfassungsbeschwerde nicht so emotional formuliert sein sollte wie die des Kollegen. Zwar sind die in Karlsruhe Profis genug, um über derartige "gewürzte" Passagen im Schriftsatz hinwegzusehen, aber dem Anliegen förderlich kann ein solcher Stil auch nicht sein.

  • Nein, ich frage auch nicht mehr nach.

    Aber seine Verfassungsbeschwerde hat er ja ins Internet gestellt (nur nicht, wie sie ausging). Darin teilt er kräftig aus.

  • Nein, ich frage auch nicht mehr nach.

    Aber seine Verfassungsbeschwerde hat er ja ins Internet gestellt (nur nicht, wie sie ausging). Darin teilt er kräftig aus.



    Wenn diese bereits postiv beschieden wäre, wäre sie garantiert auch veröffentlicht :teufel:.

    Laut SZ vom 03.05.08 wurde auf dem Dt. Anwaltstag geäußert, dass der Zugang zur Beratungshilfe Bürgern oft unnötig erschwert werde. Dabei gibt Deutschland für Beratungs- und Prozesskostenhilfe pro Kopf weniger aus, als andere europäische Länder.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."


  • Ich bin übrigens der Meinung, dass eine Verfassungsbeschwerde nicht so emotional formuliert sein sollte wie die des Kollegen. Zwar sind die in Karlsruhe Profis genug, um über derartige "gewürzte" Passagen im Schriftsatz hinwegzusehen, aber dem Anliegen förderlich kann ein solcher Stil auch nicht sein.



    Das stimmt grundsätzlich. Diesem Rechtsanwalt würde ich das aber nicht krumm nehmen - er schreibt bekannter Weise immer so. ;) :teufel:



  • Gibt es da einen Link dazu ? Wäre interessant.

  • Der SZ. An den ggf. Ausgang der VerfB komme ich notfalls :) .

    Aber ich finde nicht, dass der Zugang erschwert wird. Das brachte auch die erst kürzlich hier veröffentlichte Stellungnahme der Bundesregierung wieder zum Vorschein.

    Es wird vielmehr - in schlechteren Zeiten - so, dass nun die Voraussetzungen der Beratungshilfe mal gesetzlich geprüft und angewendet werden. Die Großzügigkeit der vergangenen Jahre wurde / wird halt nicht fortgeführt.

    Ich denke es ist weniger der "erschwerte Zugang" sondern eher die Mindereinnahmen, die die ( stetig steigende ) Zahl der RAE stört.

    Es gibt durchaus RAE, die die BerH als Fixeinnahmen verbucht hatten ( wie mir mehrfach gegenüber geäußert wurde ).

  • Wir sind ein bißchen vom Thema abgekommen. Und ich habe immer noch keinen überzeugenden Grund gefunden, warum "Waffengleichheit" bei Berh nun wieder nicht gelten soll. Immerhin ist das ein eherner Grundsatz bei der PKH und sonst werden deren Vorschriften ja auch gerne "mitangewendet".

    Dem JA einfach seine Gehaltsabrechnungen übersenden und dann abwarten (die werden das schon richtig machen) ist eine so blauäugige Vorstellung, dass man als Praktiker nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Glaubt denn jemand allen ernstes, dass die Verwaltungsbeamten beim JA das Unterhaltsrecht in wirklich kennen?

  • Wir sind insofern nicht vom Thema abgekommen, als das Bundesverfassungsgericht die Frage schon entschieden hat. Ernst P. hat die Urteile identifiziert.

    Man kann natürlich trotzdem noch diskutieren, ob die Entscheidungen des BVerfG richtig sind. Das wäre dann allerdings eine Diskussion ohne Aussicht auf ein praktisches Ergebnis.

  • Wir sind ein bißchen vom Thema abgekommen. Und ich habe immer noch keinen überzeugenden Grund gefunden, warum "Waffengleichheit" bei Berh nun wieder nicht gelten soll. Immerhin ist das ein eherner Grundsatz bei der PKH und sonst werden deren Vorschriften ja auch gerne "mitangewendet".



    Unabhängig vom Ausgangsfall (JA) steht dieses für die PKH so im § 121 Abs.2 ZPO drin, im BerHG ist dieses nicht aufgenommen worden. Offensichtlich hat der Gesetzgeber dieses nicht gewollt. ( Ich gehe mal davon aus, dass "die" in Berlin wissen, was sie tun)


  • Laut SZ vom 03.05.08 wurde auf dem Dt. Anwaltstag geäußert, dass der Zugang zur Beratungshilfe Bürgern oft unnötig erschwert werde. Dabei gibt Deutschland für Beratungs- und Prozesskostenhilfe pro Kopf weniger aus, als andere europäische Länder.



    Wieso steht dort "dabei"? Sinngemäß wäre "In der Tat".

    Die Folgebeiträge knüpfen an das Wort "Dabei" an und nicht an die Sachinformation : Deutschland gibt... "weniger" ...aus als andere Länder

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