Alles anzeigenMag sein, dass Herr B. die Verweisung an das Jugendamt für verfassungswidrig hält. Auch keine Bedenken, wenn er meint, erneut Verfassungsbeschwerde einlegen zu müssen, obwohl das Thema schon ziemlich zerschlissen ist.
Ich habe gerade mal die entsprechende Seite aufgerufen, aber als ich dann zu lesen bekam:
"Wir haben Sie [die Antragstellerin] erneut zur Antragstelle geschickt, mit dem Rat, sich nicht abwimmeln zu lassen, und - allemal nur mündlich, weil das keine Spuren hinterlässt - wurde die Beschwerdeführerin Anfang Januar 2006 erneut abgewiesen. So erscheint das auch nicht in der Statistik, und man kann dann stolz verkünden, alle, die nachgefragt hätten, hätten auch Beratungshilfe erhalten."
ist mir die Lust auf den Rest des Artikels spontan vergangen. [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/muede/k025.gif]
Über sowas darf man sich nicht ärgern. Ich "biete" jedem an, dass ich - so denn ein schriftlicher Antrag gestellt wird - auch schriftlich entscheiden werde und dann gegen meine ablehnende Entscheidung Erinnerung eingelegt werden kann. Und mit schöner Regelmäßigkeit werde ich gefragt, ob bei mir im Oberstübchen noch alles ok sei: Warum solle man etwas beantragen, wenn man es ohnehin nicht bekomme?
Und dann wird beim Rechtsanwalt vorgesprochen und erklärt, man sei abgewimmelt worden.