Wo soll man da anfangen und aufhören.
Wir haben ja auch für die Nachlaßpfleger, Betreuer usw. Bestallungen zu erteilen.
Man stelle sich vor, jeder "Bewerber" müßte auch ein Foto mit einreichen.
Soll man auch bei der Sachverständigenbestellung auch ein Foto mit einscannen?
Da wir hier keine Farbdruckmöglichkeiten haben, wären auch die Bildchen nicht so schön und könnten bei einigen Frauen doch zu Entsetzen führen.
Bestallungsurkunde Zwangsverwalter
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derHesse -
12. August 2008 um 10:36
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Bei Rechtspflegern wird in Beschlüssen nicht mal der Vornahme angegeben .
Aber nur von Deinen Rechtspflegern. -
Bei Rechtspflegern wird in Beschlüssen nicht mal der Vornahme angegeben .
Aber nur von Deinen Rechtspflegern.
War es bei Dir nicht etwas besonders, ich geh gleich mal nachschauen :D. -
Die Bestallungsurkunde ist ein gerichtliches Zeugnis, mit der sich der Zwangsverwalter im Geschäftsverkehr gegenüber den Beteiligten (§ 9 ZVG) und den Mietern legitimiert.
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Die Bestallungsurkunde ist bei uns in "Mode" gekommen, weil der Verwalter sich ja auch Mietern und sonstigen Beteiligten gegenüber ausweisen können muss - und die geht es nichts an, was im Anordnungsbeschluss steht. Programm macht sie automatisch, aber ohne Bild.
Ich würde den Verwalter aber auch nicht gleich abstrafen, bloss weil er seinen Ausweis nicht zeigen wollte. Vielleicht hatte er ihn nicht dabei, war abgelaufen oder das Bild ist wirklich peinlich ? -
In Mode gekommen ?
§ 2 Zwangsverwalterverordnung ist da wohl eindeutig, es ist eine zu erstellen. -
In Mode gekommen ?
§ 2 Zwangsverwalterverordnung ist da wohl eindeutig, es ist eine zu erstellen.
Das ist ja richtig.
Die Bestallungsurkunde ist Vorschrift, nicht Mode. -
Die Bestallungsurkunde ist der gerichtliche Ausweis. Darüber hinaus braucht keine weitere Ausweisung zu erfolgen.
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In Mode gekommen ?
§ 2 Zwangsverwalterverordnung ist da wohl eindeutig, es ist eine zu erstellen.
§ 2 : Der Verwalter erhält a l s Ausweis eine Ausfertigung des Beschlusses ..... !!!! -
Früher, etwa bis Mitte der 80-ziger Jahre, wurden hier keine Bestallungsurkunden ausgestellt. Bei einer größeren Verwaltung in der Bahnhofsvortadt, stieß ich jedoch auf massive Probleme, da die Mieter meinten, es würden andauernd irgendwelche Vertreter oder sonstiges unerwünschtes Publikum klingeln und ich solle mich gefälligst vernünftig ausweisen.
Die Mieter hatten Recht. Der Ausweis eignet sich wesentlich besser zur Legitimation als der AO, dessen unverständliche Daten (15% Zinsen - was soooo viel!!??) Dritten nicht zugänglich gemacht werden sollte.
Die Vorlage des Personalausweises zusammen mit dem Ausweis für den ZV ist doch überhaupt kein Problem, wer seine Privatsanschrift nicht preisgeben will, zeigt halt den Reisepass. Und mein Geburtsdatum, wenn juckt`s?
Anekdote am Rande: Auf Klingeln an der beschlagnahmten Wohnung, meldet sich eine bereits ältere Drittschuldnerin mit den Worten "I kauf nix!" Da war natürlich der Ausweis für den ZV wertvoll, um ihr mein Erscheinen (morgens um 8.00 Uhr) bei Ihr erklären zu können. -
In Mode gekommen ?
§ 2 Zwangsverwalterverordnung ist da wohl eindeutig, es ist eine zu erstellen.
§ 2 : Der Verwalter erhält a l s Ausweis eine Ausfertigung des Beschlusses ..... !!!!
Also bei mir steht: Der Verwalter erhält als Ausweis eine Bestallungsurkunde ... -
In Mode gekommen ?
§ 2 Zwangsverwalterverordnung ist da wohl eindeutig, es ist eine zu erstellen.
§ 2 : Der Verwalter erhält a l s Ausweis eine Ausfertigung des Beschlusses ..... !!!!
Also bei mir steht: Der Verwalter erhält als Ausweis eine Bestallungsurkunde ...
bei mir auch.
Offenbar wurde in Hessen versäumt, die ZwVwV in der Fassung ab 01.01.2004 bekanntzugeben , derHesse zitiert noch die alte Fassung... -
# 31 und # 32
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Also ich verstehe gerade ehrlich nicht, was der Verwalter für ein Problem damit hat, seinen Ausweis zu zeigen. Das Geburtsdatum interessiert in der Regel eh keinen und die Anschrift steht nur auf der Rückseite und die muss er ja nicht unbedingt Preis geben. Zur Legitimation genügt die Vorderseite des BPA.
Man kann auch viel Wind um eigentlich nichts machen und das würde ich dem Verwalter auch so zu verstehen geben.
Die Nachfrage der Schuldnerin halte ich durchaus für gerechtfertigt. Die will einfach nur sicher gehen, wen sie da hereinlässt. Man wird ja auch ständig vor Betrügern gewarnt, die sich mit allerlei Trinks den Zutritt zur Wohnung verschaffen. -
Genau so, Tiffy, ist es!!
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Man denke auch daran, dass wir - wenn wir unseren Dienstausweis zücken müssen - auch den PA auf Verlagen vorzulegen haben!
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Man denke auch daran, dass wir - wenn wir unseren Dienstausweis zücken müssen - auch den PA auf Verlagen vorzulegen haben!
Denke ich nicht, in unseren Dienstausweisen ist ein Lichtbild eingefügt.
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Ihr habt Dienstausweise ? Interessant.
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Dienstausweis hatte ich auch, als ich noch aufs Land fuhr um Termine vor Ort abzuhalten.
Nach dem Motto: da könnte ja jeder kommen.:DInzwischen fahre ich nicht mehr raus.
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Dienstausweis hatte ich auch, als ich noch aufs Land fuhr um Termine vor Ort abzuhalten.
Nach dem Motto: da könnte ja jeder kommen.:DInzwischen fahre ich nicht mehr raus.
Wobei, es geht nichts über einen schönen Termin vor Ort.
Manche Vorzimmerdamen des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin wiesen genau, was das Gericht für die Abhaltung von Terminen benötigt:
1 Tasse Kaffee + Aschenbecher ( leider heute auf Grund der Gesetzeslage nicht mehr so häufig möglich)
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