Führung/Prüfung der Insolvenzlisten

  • Hallo!

    Ich wüßte gerne mal, wie die Führung und Kontrolle der Insolvenzlisten an anderen Vollstreckungsgerichten gehandhabt wird...
    Hier erhält das Vollstreckungsgericht vom Insolvenzgericht Mitteilungen über Verfahrenseröffnungen, -einstellungen pp. als Kopie der jeweiligen Beschlüsse. Diese werden auf den Geschäftsstellen gesammelt und es wird in Sijus (HIT) eine Liste geführt. Bei Neuanträgen auf Erlass eines PfÜb oder KF- Antrages gem. §788 ZPO prüfen die Geschäftsstellen vorab, ob es eine Eintragung gibt.
    Sollte sich das Verfahren hinziehen, so prüft der RPfl die Liste vor Entscheidung erneut selbst. Dazu erhalten unsere RPfl monatlich aktualisierte Ausdrucke der Listen.
    Ist superumständlich für die Geschäftsstellen. Gibt es woanders eine praktikablere Lösung? Vielleicht ein anderes Programm?

  • Hallo,
    wir haben ein anderes Programm, eingetragen bzw. gelöscht wird von den Geschäftsstellen, der/die Schuldner/in, die eine laufende Insolvenz hat, erscheint im Suchfenster nicht mehr in "schwarz", sondern in "rot"...lange Listen gibt es hier nicht mehr...zum Glück, denn das hört sich ja sehr umständlich an. Die Rechtspfleger prüfen aufgrund des Programmes selbst, ob erlassen werden kann.

  • Bei uns wird die Liste noch ganz altmodisch in Papierform geführt und die Geschäftsstelle hat bis vor kurzem bei Neueinträgen den Ordner gewälzt - jetzt haben wir wenigstens einen Karteikasten durchgesetzt ... :cool:

  • Bei uns wird es wie bei charly gehändelt. Kollegen aus anderen Gerichten waren in der Diskussion der Meinung das sie überhaupt nicht prüfen (müssen) ob Inso-Beschlüsse vorliegen. Es wäre die Sache des Schuldners entsprechend zu reagieren und die Beschlüsse vorzulegen. Dann entweder einstweiige Einstellung oder bei Eröffnung Aufhebung des PfüB. Wäre zu überlegen, aber durch die o.g. Praxis werden schon eine Vielzahl der vorgenannten Beschlüsse vermieden.

    " Die Fähigkeit, das Wort ´Nein`auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." (Nicolas Chamfort)

  • Zitat von ettigirb

    Bei uns wird die Liste noch ganz altmodisch in Papierform geführt



    Bei uns auch und die Geschäftsstelle hat seitens der Gerichtsverwaltung die "Anweisung", nicht im Internet nachzulesen sondern die Papierstapel durchzuwälzen.

    Diese Anordnung wird natürlich strikt befolgt :teufel: :wechlach:

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Bei uns wird die Liste vom Rechtspfleger selbst geführt, und zwar in Form eines Word-Dokuments. Ist zwar nicht das Wahre vom Ei, aber so hat auch jeder RPfl. die Möglichkeit beim Erlaß des PfÜB nachzuschauen, ob InsO eröffnet ist oder nicht.

  • Zitat von the bishop
    Zitat von ettigirb

    Bei uns wird die Liste noch ganz altmodisch in Papierform geführt



    Bei uns auch und die Geschäftsstelle hat seitens der Gerichtsverwaltung die "Anweisung", nicht im Internet nachzulesen sondern die Papierstapel durchzuwälzen.

    Diese Anordnung wird natürlich strikt befolgt :teufel: :wechlach:



    Internet in der Vollstreckungsgeschäftsstelle :eek: ??? ;) ,schön wär´s!
    Sowas gibt´s nur für diejenigen Damen, die buchen "dürfen" - und da gibt´s auch erst seit diesem Jahr mehr als einen PC für alle ... :eek:

  • Ettigirb : Keine falschen Hoffnungen - die GSt. hat nur das hamburgische Intranet mit einigen wenigen ausdrücklich freigegebenen Internet-Zugriffsmöglichkeiten (so den o.g. Link).

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Zitat von the bishop

    Ettigirb : Keine falschen Hoffnungen - die GSt. hat nur das hamburgische Intranet mit einigen wenigen ausdrücklich freigegebenen Internet-Zugriffsmöglichkeiten (so den o.g. Link).



    Prima zu wissen, dass es diese Seite gibt - war mir bisher absolut unbekannt. Nützt zwar meiner Geschäftsstelle nix, die weder Intra- geschweige denn Internet hat, - aber was nicht ist, kann ja noch werden (vielleicht, irgendwann mal, in ferner Zukunft ... :cool: ).

  • Zitat von Flori

    Bei uns wird die Liste vom Rechtspfleger selbst geführt, und zwar in Form eines Word-Dokuments.



    :D Würde vorschlagen, Umstellung auf Excel (kann sortieren). :D

  • Zitat von Erzett

    :D Würde vorschlagen, Umstellung auf Excel (kann sortieren). :D



    Wenn man sich denn mit Excel auskennt (ich kann nur WORD und warte noch immer vergeblich auf eine Excel-Schulung seitens unseres Dienstherren, damit ich das auf unserem Server befindliche Programm auch nutzen kann)...

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Zitat von the bishop

    [
    Wenn man sich denn mit Excel auskennt (ich kann nur WORD und warte noch immer vergeblich auf eine Excel-Schulung seitens unseres Dienstherren, damit ich das auf unserem Server befindliche Programm auch nutzen kann)...



    Ist wirklich ganz einfach. Mit einigen wenigen Erklärungen (max 1 Std.) hat man schon die Grundfunktionen drauf und kann loslegen.

    Tip: Evtl. das Buch "Excel für Dummies" kaufen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
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  • @ all

    also hier wird es so gemacht das die nachrichten bei mir als gruppenleiter eingehen,und ich verwahre sie dann ein paar tage .wer will kann sie lesen . danach ab in den rundordner.

    bisher gabs keine probleme!

    alles andere erscheint mir bei gegebener personallage zu aufwändig .

  • Bei uns prüft der Rechtspfleger selbst, ob die Insolvenz eröffnet wurde. Er führt auch die Liste selbst in Form einer Excel-Tabelle.

    Die Philosophie für den Spieler Oliver Bierhoff, die musste noch erfunden werden. Brasilianische Spielweise einfordern mit Füßen aus Malta, das geht eben nicht. (Rudi Völler)

  • Puh, da hatten wir bisher ja direkt wenig zu tun.... Okay, offenbar wird es woanders auch nicht praktikabler gehandhabt. Da bin ich doch lieber schnell ganz stille zu dem Thema.....
    Sollte aber doch noch jemand von einem innovativen Verfahren berichten können-- bitte gern!!!!!

  • Hallo,
    ich würde das Thema ganz gern aufwärmen, weil mir die hier praktizierte Verfahrensweise doch recht sinnfrei vorkommt. Andererseits habe ich bislang wenig bis gar nichts in den allgemeinen Bestimmungen (AktO, Aufbewahrungsbestimmungen pp.) zur "richtigen" Praxis gefunden...
    Bei einem Amtsgericht gehen ja Insolvenzmitteilungen für die 1) Gerichtsvollzieherverteilerstelle, 2) die Zivilabteilung, 3) die M-Abteilung und 4) die Nachlassabteilung jeweils in Papierform ein. Hier werden seit jeher die Schuldnerdaten aus 2)-3) an zentraler Stelle in eine alphabetisch sortierte Excel-Tabelle übertragen, die die persönlichen Angaben zum Schuldner und Mitteilungsgrund enthält und die Papierfassung sodann in der Reihenfolge des Eingangs in Ordnern abgeheftet. Die Mitteilung zu 1) wird an die Gerichtsvollzieher weitergeleitet, die zu 3) wird in der Nachlassabteilung verwurstet.
    Die sich mir nun aufdrängenden Fragen:
    a) ist die Verfahrenspraxis mit der Liste der Schuldner bzw. auch im Übrigen auch bei anderen Gerichten üblich oder evtl. sogar irgendwo vorgeschrieben? Wer macht es evtl. anders/effektiver?
    b) wenn man sich schon die Mühe einer Listenführung macht/machen muss, könnte man dann die Papierform nicht anschließend direkt vernichten?
    c) gibt es überhaupt eine Mindestaufbewahrungsfrist für MiZi-Mitteilungen? (Ich konnte keine finden)
    d) ist nicht die ganze Versendung von InsO-MiZis, wenn diese bei den Amtsgerichten (zumindest was das Massengeschäft M-Abt. betrifft) lediglich irgendwo abgeheftet und ohnehin nicht überprüft werden (können), letztlich nichts anderes als Papier- und Arbeitszeitverschwendung im großen Stil?
    Ich danke fürs gemeinsame Grübeln...:gruebel:

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