Ich denke, daß aus der Bestellungsurkunde hervorgehen muß, daß eine Sicherungsgrundschuld bestellt wurde. Dies geben viele Formulare meiner Meinung nach aber nicht her.
Ich denke, wenn man schon nicht alle Grundschulden als Sicherungsgrundschulden ansieht, besteht zumindest bei Finanzierungsgrundschulden mit Sicherungsabrede kein Zweifel, da dies dann in der Sicherungsabrede explizit drinsteht...
Und das sind -zumindest hier- auch schon jede menge zu beanstandende Grundschulden...
Und wenn es so wäre, wie du oben schreibst, dann würde das neue Gestz (zum Teil) ins Leere gehen, da die Regelung ganz leicht umgangen werden kann...