Schuldneridentität


  • Viele meiner Kollegen sind schon seit Jahren der Ansicht dass die Angabe des Geburtsdatums im Titel verpflichtend sein sollte.

    :daumenrau Dem möchte ich mich aber voll und ganz anschließen.

    Das wäre vor allem auch für die Pfändungen schön, damit man bei Allerweltsnamen auch wirklich sicher sein kann, dass die Identität gewahrt ist. Oftmals verfügen Gläubiger ja nicht über die neuesten Adressdaten, so dass auch dadurch ein Risiko besteht, dass es einen falschen trifft. Die Ermittlung des Schuldners erforert manchmal mehr Zeit als die Bearbeitung der Pfändung.

    Allerdings muss ich mich auch fragen, wie der Gläubiger an das Geburtsdatum kommen soll, wenn es ihm nicht bekannt ist.


  • Viele meiner Kollegen sind schon seit Jahren der Ansicht dass die Angabe des Geburtsdatums im Titel verpflichtend sein sollte.

    :daumenrau Dem möchte ich mich aber voll und ganz anschließen.

    Das Geburtsdatum stellt für uns Banken als Gläubiger sicher kein Problem dar, aber wie soll z.B. ein Einzelhändler an das Geburtsdatum des Kunden kommen oder ein Handwerker, wenn er eine nicht gezahlte Rechnung titulieren möchte?!?

  • Stelle ich mir auch problematisch vor

    Dürfte es auch sein. Die Angabe wäre aber wünschenswert, hatte in der Ausbildung mal den Fall, dass Vater und Sohn unter derselben Adresse wohnten und den gleichen Vor- und Zunamen hatten. Wenn da, was ohne Geburtsdatum oder den Zusatz junior oder senior kam, wurde im Erinnerungswege immer die Identität bezweifelt.

  • Einen lückenlosen EMA-Adresswechsel /-nachweis habe ich nie verlangt. Das geht ja auch oft nicht, weil nicht jeder Umzug den Meldebehörden angezeigt wird.Es handelt sich hier um wirklich unnötige Mehrarbeit, wenn jedesmal - und das ist häufig der Fall - bei Anschriftenänderung recherchiert werden müsste.

    Die Identität muss aber gegeben sein, wenn sich die nicht aus den vorgelegten Unterlagen ergibt, erhält der Gläubiger Gelegenheit entsprechende Nachweise (nicht zwingend EMA-Auskünfte, ggf. reichen auch vom GV protokollierte Adressänderungen etc.) zu erbringen, tut er das nicht, ist ggf. die Durchführung des Auftrags abzulehnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Der Vollstrecker (20. Januar 2012 um 11:32) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Stelle ich mir auch problematisch vor

    Dürfte es auch sein. Die Angabe wäre aber wünschenswert, hatte in der Ausbildung mal den Fall, dass Vater und Sohn unter derselben Adresse wohnten und den gleichen Vor- und Zunamen hatten. Wenn da, was ohne Geburtsdatum oder den Zusatz junior oder senior kam, wurde im Erinnerungswege immer die Identität bezweifelt.

    Ich hatte auch schon eine Pfändung gegen meinen Arbeitnehmer und letztlich stelle sich heraus, dass der Schuldner der Sohnemann war. Es gab aber keine wirklichen Probleme, weil alles in der Familie geblieben ist :D und ich noch nichts einbehalten habe.

    Aber es hätte auch anders ausgehen können.

  • Hat sich hier irgendwas neues ergeben? Habe mittlerweile 3 Fälle aufm Tisch, bei denen die Richter keinen Haftbefehl erlassen wollen, weil die Schuldneranschrift auf dem Titel nicht mit der aktuellen Anschrift übereinstimmt.

    Bei 2 Fällen ist der Titel 8 bzw. 9 Jahre alt und der Schuldner ist lediglich innerhalb eines kleinen Ortes umgezogen.

    Die Richter möchten jeweils eine EMA, die bestätigt, dass es sich um den gleichen Schuldner handelt.

    Muss ich wirklich die weiteren Kosten meinem Gläubiger bzw. auch ggf. dem Schuldner antun?

  • Gegenfrage vorweg: wofür ist der Haftbefehl? Zur Abnahme der Vermögensauskunft? Wie hat denn der GV vorher geladen, da muss doch schon was vorher gelaufen sein, oder?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Hat sich hier irgendwas neues ergeben? Habe mittlerweile 3 Fälle aufm Tisch, bei denen die Richter keinen Haftbefehl erlassen wollen, weil die Schuldneranschrift auf dem Titel nicht mit der aktuellen Anschrift übereinstimmt.

    Bei 2 Fällen ist der Titel 8 bzw. 9 Jahre alt und der Schuldner ist lediglich innerhalb eines kleinen Ortes umgezogen.

    Die Richter möchten jeweils eine EMA, die bestätigt, dass es sich um den gleichen Schuldner handelt.

    Muss ich wirklich die weiteren Kosten meinem Gläubiger bzw. auch ggf. dem Schuldner antun?

    Auch innerhalb eines kleinen Ortes kann es Namen öfter geben.

    Außer Allerweltsnamen wie Müller/Mayer/Schmidt (mit all ihren Schreibweisen) gibt es fast immer lokale Häufungen (der halbe Ort heißt...). Und 20 km weiter kennt den Namen schon niemand mehr. Kommt dann noch ein gebräuchlicher Vorname dazu (je nach Alter, vgl Namensstatistik)...

    Mein Vater kommt aus einem 500-Seelen-Ort und da wohnt noch immer einer mit identischem Namen, der auch noch fast gleich alt ist.

    Davon abgesehen: woher weißt du denn ohne EMA, dass er umgezogen ist?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Araya, Möglichkeiten gibt es einige:

    Postnachsendeauftrag und -Benachrichtigung, Schufa-Auskunft oder Auskunft von Creditreform aufgrund bestehendem Vertrag - nach dem kein Kostennachweis extra erbringbar ist, telefonische Mitteilung des Schuldners, aufgrund der Tatsache, daß es sich bei dem Gläubiger um den Grundversorger handelt und der Schuldner vom Vermieter angemeldet wird...
    Das sind die, die mir auf Anhieb einfallen.

  • Es ist ein Haftbefehl zur Abgabe der Vermögensauskunft.

    Der Gerichtsvollzieher hat den Schuldner unter der neuen Anschrift geladen - zum Termin ist er dann nicht erschienen. Daher wurde Erlass eines Haftbefehls beantragt.

    Einmal kam die Anschrift von der Schufa - vom wurde diese im Telefoninkasso vom Schuldner in Erfahrung gebracht. Im anderen Fall wurden wir bereits mit dieser neuen Anschrift beauftragt.

  • Der GV soll doch einfach mal vor Ort nachschauen, ob den Schuldner(briefkasten) unter der Anschrift gibt. Meldeanschriften können wir hier über das KommunaleKernMeldergister einsehen, kostet ja nix.

    Ansonsten vertraue ich in solchen Fällen meine (O)GVs. Die sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Wenn die Zustellung der Ladung zum Termin durch den Gerichtsvollzieher (selbst oder per Post) ordnungsgemäß erfolgt ist, liegt m.E. eine hinreichende Sicherheit für die Anwesenheit des Schuldners unter der Anschrift vor. Ich würde gegen die Entscheidung des Richters (Nichterlass des Haftbefehls) Rechtsmittel einlegen.

  • Araya, Möglichkeiten gibt es einige:

    Postnachsendeauftrag und -Benachrichtigung, Schufa-Auskunft oder Auskunft von Creditreform aufgrund bestehendem Vertrag - nach dem kein Kostennachweis extra erbringbar ist, telefonische Mitteilung des Schuldners, aufgrund der Tatsache, daß es sich bei dem Gläubiger um den Grundversorger handelt und der Schuldner vom Vermieter angemeldet wird...
    Das sind die, die mir auf Anhieb einfallen.

    Bis auf den Anruf sind das doch aber Unterlagen, die man dem Gericht vorlegen kann...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • In den letzten Wochen sind bei uns mehrere Verfügungen unterschiedlicher Gerichte eingegangen, mit denen bei ZV-Maßnahmen um Vorlage von Belegen zur Personenidentität aufgefordert wird. In allen Fällen weicht die Anschrift auf dem Titel von der aktuellen Anschrift ab. Immer wird verlangt, dass EMA-Auskünfte für alle Anschriftenwechsel von der Anschrift auf dem Titel bis zur aktuellen Anschrift vorgelegt werden müssen. Wir halten das für überzogen; der Arbeitsaufwand ist riesig.

    Zitiert wird in den Verfügungen nur Musielak/Lackmann § 750 Rdnr. 9. Den haben wir aber nicht in der Bibliothek.

    Würde mich freuen, wenn ich Argumentationshilfen bekäme.

  • Gegenfrage: Wie willst Du die Identität denn sonst geschlossen belegen?

    Ich bilde mal ein Beispiel:
    Titel lautet auf Hubert Müller, X-Straße 1 in X-Stadt. Aktuelle Adresse ist Z-Weg 2 in Z-Stadt. Was hilfr Dir hier zum Nachweis nur das EMA von Hubert Müller, Y-Ring 3 in YStadt auf Z-Weg 2 in ZStadt?:confused:

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Was ist dem Gläubiger wohl lieber:
    Eine Pfändung, aus der er sogar Gelder erhält und diese dann hinterher wieder zurückzahlen darf, uU sogar noch mit einer Regressforderung, weil sich herausstellt, dass der Schuldner nicht der Schuldner war
    oder
    einfach gleich die Unterlagen mit dem Antrag vorlegen, aus denen der Gläubiger weiß, dass der Schuldner der Schuldner ist und so der Pfüb ohne Zwischenverfügung sofort erlassen werden kann und dann sogar im Rang vor einem zwei Tage später erlassenen Pfüb für einen Großgläubiger steht, der ihm sonst auf Jahre vorgehen würde?

    Ich frage mich immer wieder, woher der Gläubiger Kenntnis von den Umzügen hat bzw warum die entsprechenden Unterlagen nicht einfach vorgelegt werden können. Er muss sie ja haben, sonst hätte er die Adresse nicht!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!