Hallo liebe Forenmitglieder,
mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek aus einer Grundschuldurkunde vom 02.10.1996 vor. Gemäß Urkunde ist die Grundschuld mit 15 vom Hundert Zinsen jährlich vom Tage der Eintragung an verzinslich. Jetzt soll aus dieser Urkunde eine Zwangshypothek eingetragen werden. Geltend gemacht werden dabei Zinsen ab 27.10.1998 (Tag der Eintragung der Grundschuld).
Ist das so möglich? Meines Erachtens ist die Zwangshypothek doch ein eigenständiges Recht und der Zinsbeginn kann dann nur der Tag der Eintragung der Zwangshypothek sein. Habe bisher weder in der Literatur noch im Forum eine Lösung hierfür gefunden - brauche daher dringend eure Hilfe.