Neues Verfahren in Familiensachen ab 01.09.2009: FamFG!

  • In der aktuellen FamRZ gibt es einen umfangreichen Ausatz zu den Rechtsmitteln nach dem FamFG. Morgen kann ich dir auch die genaue Fundstelle sagen. Vielleicht ergibt sich ja aus dem Aufsatz eine Lösung zu deiner Frage.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Hans-Ulrich Maurer: die Rechtmittel in Familiensachen nach dem FamFG, FamRZ 2009, S. 465 - 483

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Und wat schreibt der so zum Thema Begründungsfrist Rechtsbeschwerde? :gruebel:

    Ich finde die Frist von einem Monat etwas kurz gesprungen, wenn es schon für die Begründung der Beschwerde keine feststehende Frist gibt. Oder sehe ich das zu eng? In den Ehesachen (§ 117 I 2 FamFG) soll die Begründungsfrist dann wieder zwei Monate ab Bekanntgabe des Beschlusses betragen.

  • @ Jamie: Mit der Fundstelle war A.U. ja schneller. Gelesen habe ich den Aufsatz (noch) nicht. Wenn ich das nachgeholt habe und dann nicht wieder jemand schneller war, komme ich drauf zurück. Vielleicht suchst du noch ergänzend nach den entsprechenden Drucksachen. Aus denen sollte ich auch eine entsprechende Begründung entnehmen lassen.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (27. März 2009 um 09:11)

  • Ich habe den Artikel nur überflogen. Begründung einer Rechtsbeschwerde ist in einigen Fällen als Soll-, nicht als Muss-Bestimmung ausgestaltet. Werde mich am Wochenende mal damit ausführlicher befassen, will die Einzelheiten mir aber ohnehin in einer Fortbildung von jemand genau erklären lassen :D.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Sodele, der Artikel ist mir jetzt von einer netten Kollegin gefaxt worden, schlauer bin ich nun immer noch nicht:

    Beschwerde soll begründet werden. Muss aber nicht. (Mit den Worten von Rüdiger Hoffman: "Das kann man machen........, muss man aber nicht."

    Rechtsbeschwerde - und hier liegt ja mein Problemchen - muss begründet werden und laut Artikel 2 Monate nach Zugang dss anzufechtenden Beschlusses. Das wäre auch nachvollziehbar, wenn man sich an den Regeln der ZPO orientieren wollte - was gerade in Familienstreitsachen sicherlich auch gewollt ist.

    Danach dürfte die Synopse und auch der eingestellte Gesetzestext aus dem www falsch sein. Zufall? :confused:

  • So ihr Lieben -

    ich war gestern auf eine Info-Veranstaltung für das neue FamFG und bin ein bisschen entsetzt, ein bisschen zufrieden und ein bisschen unruhig.

    Für die, die die "großen" Änderungen noch nicht kennen:

    Das FGG fällt weg und wird zusammen mit der HausratsVO und einigen §§ der ZPO in das FamFG gepackt.
    Die Kostensachen in Fam-Sachen kommen ins FamGKG (ich weiß nicht, ob die KostO weiter Bestand hat).
    Zu den Familiensachen gehören zukünftig auch Vormundschaftssachen, Pflegschaftssachen für MJ, Adoptionssachen insgesamt und Unterbringungen von MJ.
    Die Vormundschafts- und Pflegschaftsabteilungen werden daher langsam aufgelöst.

    Im neuen FamFG gibt es keine Urteile mehr, es existieren dann nurnoch Beschlüssen. Wir dürfen uns daher schon auf Teil-Versäumnis-und Schlussbeschlüsse freuen, die gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar sind ....

    Die einstweiligen Anordnungen sind zudem dann nicht mehr von einer Hauptsache abhängig und sind als eigenständige Verfahren einzutragen und zu führen.

    Außderm gibt es daher keine Berufung oder Revision mehr sondern nurnoch Beschwerden.

    Stichtag ist der 01.09.2009

    ABER: Bei Vormundschafts- und Pflegschaftssachen werden die Sachen, die vor dem 01.09.09 eingegangen sind zunächst nach dem FGG/ZPO weitergeführt bis irgendeine Entscheidung (durch Beschluss) ergeht. Dann wird die Vormundschafts-Pflegschaftssache geschlossen und das Verfahren neu im FamFG weigergeführt.

    Sachen, die vor dem 01.09.09 eingehen und mit einem VA im Verbund stehen und bis zum 01.09.10 noch nicht erledigt sind, werden zu diesem Stichtag automatisch in das FamFG übergeleitet.

    Sachen, die ausgesetzt sind oder ruhen und nach dem 01.09.09 wieder aufgenommen werden, sind dann nach dem FamFG zu behandeln.



    Also dann: Viel Spaß damit :confused:

    Ach so: Da das ursprüngliche FamFG schon 3 Änderungen durch andere Gesetzte erfahren hat ist mir derzeit keine "gültige" Fassung bekannt, bin aber dankbar wenn jemand eine finden würde. Der Dozent kannte leider auch keine zuverlässige Quelle.

  • Ich rege an , den Thread ins Unterforum "Familie" zu verschieben.
    Irgendwann wird man das Thema unter "Reformen" nicht mehr suchen.

    Hinsichtlich des nachfolgenden Absatzes der Threadstarterin

    ABER: Bei Vormundschafts- und Pflegschaftssachen werden die Sachen, die vor dem 01.09.09 eingegangen sind zunächst nach dem FGG/ZPO weitergeführt bis irgendeine Entscheidung (durch Beschluss) ergeht. Dann wird die Vormundschafts-Pflegschaftssache geschlossen und das Verfahren neu im FamFG weigergeführt.

    besteht für mich die Unsicherheit, welcher "Briefkopf" für diese Altverfahren benutzt werden soll , solange diese nicht zum Familiengericht wegen einer Entscheidung "abwandern".
    Zumindest habe ich so den Absatz verstanden.

    Meinungen hierzu ?



  • Dann bleibt es wie bisher bei der Vormundschaftsabteilung mit dem Vormundschaftsaktenzeichen. Ich würde dann auch den dortigen - jetzt schon verwendeten - Briefkopf weiterverwenden.

  • Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es künftig wegen der Übergangsvorschrift Art 111 FamFG nur noch Betreuungsgerichte und Familiengerichte gibt und das alte Vormundschaftsgericht vollständig gestrichen wird.
    Die alten VIIer u. VIIIer -Verfahren würden dabei quasi in der Luft herumhängen.

    Möglicherweise ist das ganze aber nur ein Problem der ( künftigen Aktenordnung :gruebel:.)

  • ...Die Kostensachen in Fam-Sachen kommen ins FamGKG (ich weiß nicht, ob die KostO weiter Bestand hat).
    ...



    Die KostO bleibt erhalten. Der neue Hartmann Kostengesetze (39. Aufl, 2009) hat das FamFG bereits eingearbeitet (Stand Februar 2009). Ich habe es bisher allerdings nur mal überflogen.

  • Wunschgemäß verschoben. Ich frage mich allerdings, ob es nicht sinnvoller wäre, es mit dem oben festgepinnten "Neues Verfahren in Familiensachen (FGG-Reform, "Großes FamG")" zusammenzuführen.

    Edit:
    Doch, das Verbinden macht m.E. Sinn. Daher hab ich das gerade umgesetzt.
    Ulf, Admin

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • @ Jamie - leider nicht. Wir haben nur grundlegend besprochen, dass es keine Berufung/Revision sondern nurnoch Beschwerden gibt.

    Was ich noch vergaß:

    ALLE Gewaltschutzsachen gehen dann auch zum Familiengericht und es gibt neue Beteiligte:
    Der Umgangspfleger wird gesetzlich etabliert, der Verfahrenspfleger wird abgeschafft und an dess Stelle wird der Verfahrensbeistand gesetzt (aber mich anderen Rechten und Pflichten und anderer Vergütung).

    Und natürlich werden Kläger und Beklagter jetzt Antragsteller und Antragsgegner.

  • Ja da kommt ganz schön was auf uns zu...

    Wie alle Gewaltschutzsachen gehören dann zum Familiengericht? Auch die gegenüber Dritten? :gruebel:

  • Ja da kommt ganz schön was auf uns zu...

    Wie alle Gewaltschutzsachen gehören dann zum Familiengericht? Auch die gegenüber Dritten? :gruebel:



    Das habe ich mich auch gefragt. Die Unterscheidung, ob man mal zusammengewohnt hat, war zwar umständlich, dafür aber klar prüfbar.
    Und nun? Wenn mich z.B. mein Kollege verprügelt (kann ja mal vorkommen ;)), wäre das dann eine Familiensache?
    Wenn das eine Zivilsache bleibt: Was ist mit Leuten, die mal eine Beziehung, aber keine Wohnung zusammen hatten? Wie definiert man, ob es eine Beziehung war, wenn sich die Parteien hierüber nicht einig sind?
    Manchmal gehts auf der RAST halt doch zu wie beim Gerichtsfernsehen, und wenn man dann durch die Reform auch die Zuständigkeiten noch komplizierter werden...:(

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

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