Nichtbestehen

  • Hallo zusammen,
    habe mich gerade ein wenig auf http://www.justiz.nrw.de schlau gemacht und gelesen, dass jemand der keine "ausreichende Leistungen" im fachwissenschaftlichen Studium I schafft die Ausbildung nicht weiter fortsetzen kann, kann mit jemand sagen, ob es in einem Jahrgang oft vorkommt, dass Leute das erste Jahr nicht bestehen ??
    Danke für Eure Beiträge bis dann
    Grüße referee:daumenrau

  • Wie es in NRW genau läuft, weiß ich nicht, in Schwetzingen war es zu meiner Zeit so, dass nach Ende des Studium I der Rektor einigen Studenten nahelegte, die Ausbildung doch besser zu beenden.
    Bis auf einen haben die Leute das dann gemacht und sind zur Praxis gar nicht mehr angetreten. Derjenige, der entgegen dem Ratschlag weitergemacht hat, hat die Prüfung dann erst im 2. Versuch bestanden.
    Ob man aber jemand wirklich zwingen kann, aufzuhören, weiß ich wie gesagt nicht.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Also um den ersten Abschnitt zu verfehlen, muß Du Dir schon einiges leisten :wechlach:
    Aus den Jahrgängen, die ich in Hessen/Thüringen kennengelernt hab, durfte nach uns 1er den ersten Abschnitt wiederholen -> 2 Jahre am Stück Rotenburg ! :eek:

    Und die Kandidaten, die auf der Kippe standen, haben von selbst aufgehört (und zu studieren begonnen) .

    Dagegen kommt das "Durchfallen" beim Examen schon eher vor ;)

  • 1991 bis 1994 in NRW haben bei uns auch ein paar Leute zwischendurch beendet. Zumindest bei einem kann ich mich erinnern, daß das zwangsweise erfolgte. Die Durchfallquote bei den Prüfungen war glaube ich aber auch weitaus höher als die Zahl der Zwischendurchbeendigungen.

  • Bei uns (Rotenburg) haben 2 Zwztl. aufgehört und 2 haben den Abschnitt nicht geschafft. Einem wurde eine Versetzung aus "persönlichen" Gründen nahe gelegt.

    Das bei 57 Studierenden!

    Es ist also absolut machbar. :cool:

  • Zitat von Andi


    Das bei 57 Studierenden!



    So viele :eek:

    Wir waren bei Beginn 26 & beim Examensabschluss 20 - ohne dass jemand durchgefallen ist.

  • Zu meiner Zeit war ich in Meifel wenn nicht der Jahrgangschlechteste so doch unter den letzten 10. Passiert ist mir absolut nix, keine Gespräch beim OLG o.ä.

    Bei uns sind von so 130 m.E. 4 durchgefallen. Zwischendurch ist keiner unfreiwillig gegangen.

    Damals bestand auch nicht die Möglichkeit zwangsweise zwischendurch auszusteigen. Möglich dass sich da was geändert hat.

  • bloß net verrückt machen lassen !

    also ich kann ja nur von meinen erfahrungen aus bayern/starnberg berichten, aber da war die theorie I schon machbar.

    natürlich gibt es immer welche, die nach einiger zeit merken, dass das mit rpfl doch nix für sie is und dann aufhören (meistens so um weihnachten rum) und auch welche, die durchfallen (also in 12 klausuren und 1 mündlichen weniger als 50 punkte haben).
    was es aber praktisch nie gibt ist, dass jemand, der sich müh gibt nicht wiederholen darf.

    und jetzt mal ganz ehrlich: selbst wenn man wiederholen muß, dann is das nicht das schlechteste, was einem passieren kann, weil nämlich der aufenthalt an der fh so ziemlich das spaßigste ist, was ich in meinem (zugegeben noch nicht so langen) berufsleben mitgemacht hab.
    immer nach dem motto "studieren is besser als arbeiten"!

  • Bei uns (Sachsen) haben von 82 Anwärtern 3 das 1. fachstudium nicht geschafft. Es lief so wie in Bayern das in den Klausuren ein bestimmter Durchschnitt bzw. Punktezahl erreicht werden muss. Einmal darfst du wiederholen mitsamt des Abschnittes. Eine von den 3en hats dann beim 2. Mal geschafft, die anderen nicht, die haben aufgehört. Einer hat die Fachtheorie 2 nicht bestanden, auch nicht beim 2. Mal der hatte aber auch keine Lust. 4 sind durch die Prüfungen geflogen, wieder eine hats beim 2. Anlauf geschafft.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Die auch an der an der FH Hildesheim vor einigen Jahren eingeführte Zwischenprüfung kann ja auch für den Durchfallenden den Sinn haben, dass er möglicherweise rechtzeitiger erkennt, dass dieser Beruf vielleicht doch nichts für ihn ist.

    Im Rechtspfleger-Studienheft 03/06, 94, 95 sind Tabellen über die Ergebnisse der Rechtspflegerprüfung 2004 nach Bundesländern und bundesweit über die Jahre 1984 bis 2004 abgedruckt. Aus der bundesweiten Übersicht ergibt sich eine Durchfallerquote von 3,47 % bis 8,49 %. 2004 waren es 4,29 %.

  • @ referee90953:

    Da mach Dir mal keine Sorgen... Immerhin hast Du die Einstellung als Rpfl-Anwärter geschafft und damit bewiesen, dass Du mit guten bis sehr guten schulischen Leistungen aufwarten kannst.

    Da die Rechts(pfleger)wissenschaft allerdings auch ein bisschen was mit Neigung und Talent zu tun hat, passiert es zwar selten (aber es passiert), dass auch intelligente Anwärter keinen Zugang zu dem Lernstoff finden. Und wenn das dann dazu führt, dass man bereits das Studium I mit "nicht ausreichend" abschließt, ist es doch auch eine Chance, sich von einem vermutlich falsch gewählten Weg zu verabschieden, oder?

    Dir wird das ganz sicher nicht passieren, ich wünsche Dir viel Freude und viel Erfolg beim Studium!

  • Bei uns in B.- W. ist das erste Studium schon sehr anspruchsvoll, da viel Stoff auf die Frischlinge wartet, aber mit der Zeit gewöhnt man sich dran. Die Anfangszeit ist schwierig und schleppend. Die Schulzeit war da eben schon angenehmer.

    Wenn jemand schlecht war im ersten Abschnitt wurde ihm nahegelegt die Ausbildung abzubrechen, jedoch gezwungen wurde niemand. Praxis ist in Ordnung.

    Und Studium 2 ist es zieht es nochmal ein bisschen an bis zum Examen aber das Examen ist machbar. Also keine Angst und toi toi toi

  • huhu..

    ich fange am 01.09. an, in meißen zu studieren. im letzten jahr habe ich 1 1/2 wochen ein praktikum in einem amtsgericht absolviert und sehr viel gelernt.
    dazu musste ich mich aber bemühen und habe die mir "zugeteilte" justizoberinspektorin dazu "gedrängt", eher überredet, mit doch termine bei den dort angestellten rechtspflegern zu beschaffen, weil ich den ganzen tag sonst nur mit typischen praktikumsarbeiten beschäftigt gewesen wäre.
    so habe ich verschiedene unterhaltungen in den themen nachlass, strafrecht und betreuungsrecht geführt und mit sehr vieles behalten. habe den stoff auch mit den dort angebotenen broschüren gefestigt.
    die rechtspfleger haben das sehr gut vermittelt, habe mir auch immer was mitgeschrieben (sollte ja nicht alles umsonst sein). habe das gut verstanden und in bereichen grundkenntnisse vermittelt bekommen.

    bei dieser eben geschilderten situation sollte ich doch keine angst haben, dass ich im studium ganz und gar nicht klar komme, oder? heißt das, dass ich doch in der lage bin, die rechtlichen sachen zu verstehen?

    habe nämlich auch ein bisschen bangel, dass ich voll untergehen werde und letztendlich mit eingestehen muss, dass mir recht nicht liegt...

    brauche bisschen aufmunterung und ermutigung von euch :(

    vielen vielen dank...!!!!!!!!!

  • Mach Dich nicht verrückt! Es wird wie überall nur mit Wasser gekocht. Wenn Du schon Schnuppererfahrung hast, ohne dass Dir der Gallensaft gleich hochgekommen ist, dann kann dir das Gebiet ja so unangenehm nicht sein.
    Wir hatten schon diverse Threads über das Thema. Nur die Ruhe bewahren und vor allem, wenn man nach 14 Tagen Studium meint, dass man gar nix verstanden hat und es zwecklos sei, dann gerade durchbeißen.
    Ich wiederhole nochmal: Ich wollte nach 2 Wochen die Koffer packen, weil ich gedacht habe, ich bin im falschen Film. Ein Dozent hat mich mühsam überredet, dazubleiben. Ich bin ihm heute noch dankbar. Selbst wenn es vermeintlich hoffnungslos aussieht - es relativiert sich alles. Andere haben überhaupt kein Startkapital, Du hast schon mal etwas von den Justizinternas mitbekommen. Also schön darauf aufbauen und locker bleiben...andere werden noch viel mehr schwimmen. Das ist normal und legt sich. Und den Spaßfaktor nicht vernachlässigen... ;)

  • Und nur, weil man durch die Zwischenprüfung fällt oder durchs Examen, heißt das nicht, dass man für den Beruf nicht geeignet ist.
    Ich war auch immer eine im letzten Drittel (bin aber nie durchgefallen). Andere, die im Studium immer gut waren, sind am Ende wegen der Diplomarbeit durchgefallen. Das heißt alles nichts!
    Man muss halt sehen, ob der Beruf an sich einem liegt. Wenn das der Fall ist, dann quült man sich eben durchs Studium und ich würde mir auch von niemandem (und schon gar nicht von den Dozenten) da reinreden lassen.
    Bei mir lag es einfach daran, dass ich den "Gutachtenstil" in den Klausuren einfach nicht hinbekommen hab. Alles andere lief prima. Ich hab den Stoff verstanden und auch verinnerlicht. Anwenden war sowieso kein Ding. Nur Klausuren konnte ich halt nicht so schreiben, wie gewünscht.

  • huhu..
    brauche bisschen aufmunterung und ermutigung von euch :(



    Kein Problem, alles halb so wild.
    Als erstes legst Du alle Zettel weg, die Du im Praktikum gemacht hast. Theorie auf der Fachhochschule läuft ein wenig anders, zum ersten Praktikumsabschnitt kannste die wieder rausholen.

    Ich war damals schon ein wenig älter ( BW, eigene Firma) und sollte was Anständiges machen....:wechlach::wechlach::wechlach:
    Ich war schon verheiratet und hatte ein Kind, was die Sache nicht gerade leichter machte, zumal ich schon immer eine große Klappe hatte. Aber mit ein bißchen Fleiß geht das absolut problemlos, habs ja auch hinbekommen.
    Und nach der ersten Party auf der Schule sieht sowieso alles anders aus....

  • Und nach der ersten Party auf der Schule sieht sowieso alles anders aus....



    Das kann ich voll und ganz bestätigen.

    Nur nicht verrückt machen lassen! Im Kreis der Kollegen mit den größten Problemen waren auch diejenigen zu finden, die während des Studiums quasi verkrampften. Wenn Lernen und Nacharbeiten zu sinnlosem Mit-Lehrstoff-Vollstopfen mutiert, ist nichts gewonnen.

    Wie sagte Dozent H*** immer so schön: "Mut zur Lücke!".

  • bei uns aus der Studiengruppe sind in M`eifel nach Studium 1 drei "freiwillig" gegangen - zwei von denen hätten aber auch nicht weitermachen dürfen.

    - das war schon überdurchschnittlich viel... es waren aber auch echt die, bei denen man total schwarz sah (sie verstanden es einfach nicht) -


    ABER: alle anderen haben die Prüfung bestanden. :daumenrau


    Ich würde das mit dem weitermachen dürfen echt nicht so eng sehen: Ende Studium 1 guckt das OLG ob es der Auffassung ist, dass Du das ganze packst und da richtig bist. - Das sollte man selber mE spätestens dann aber sowieso tun -

    Also: ruhig Blut. Wenn die Chance besteht, dass Du das Studium schaffst behält man Dich auch. (die "Wackelkandidaten" behält man nach meiner Erfahrung) wenn keine Chance besteht ist das OLG mE das geringste Problem. - Dein Problem ist dann, dass Du das falsche studierst.

  • brauche bisschen aufmunterung und ermutigung von euch :(

    als alter physik-LK´ler kann ich nur sagen dass es nichts gibt was man nicht lernen kann, egal wie unverständlich, unlogisch und unzugänglich es ist.

    und durch dein praktikum hattest du wenigstens schonmal einen einblick in die materie, ich hab beispielsweise hier zu hause mal n paar papiere wegen ner erbschaftsgeschichte gelesen, das wars :daumenrun also take it as it comes...

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