Meine erste Nachlassakte als frischgebackene Rechtspflegerin und dann sowas :-((((
Folgender Sachverhalt:
Die Erblasserin war US-Amerikanerin und hat Grundbesitz in Deutschland. Die einzige Erbin ist die einzige noch lebende Schwester der Verstorbenen(eine Britin, was zwar hier keine Rolle spielt, aber die Sache auch nicht gerade leichter macht, insbesondere bezüglich eventueller Nachfragen!
Die Schwester ist sowohl testamentarsich bedacht als auch aufgrund gesetzlicher Erbfolge berufen.
Da nach us-amerikansichem Recht für Immobilien das Belegenheitsrecht gilt, würde insoweit für den in Deutschland befindlichen Grundbesitz deutsches Recht Anwendung finden. Insoweit hätte ich mit der Erteilung des beantragten gegenständlich beschränkten Erbscheins keinerlei Probleme.
Was mir Kopfschmerzen bereitet, ist die Tatsache, das die Erbin in den USA ausgeschlagen hat und zwar nach meinem Sachstand wirksam. Apostille etc. sind mit eingereicht.
Faktisch ist Nachlasspaltung eingetreten (Vermögen in den USA, Immobilie in D).
Kann die Ausschlagung auf einen Nachlassteil beschränkt werden???
D.h. ist die erfolgte Ausschlagung für mich unbeachtlich, weil sie ggü. einem dt. gericht bezogen auf das Vermögen in Deutschland hätte erklärt werden müssen oder greift die Ausschlagung auch für den Grundbesitz in D?
Ich bin mir nicht sicher, ob es so ohne weiteres möglich ist nur für einen Teil des Nachlasses (Vermögen in den USA) die Ausschlagung zu erklären, während für den anderen Teil die Ausschlagung keinerlei Wirkung entfaltet.
Kann mir jemand weiterhelfen. Bitte, bitte! Bin echt ratlos
Lg Jeanny