Ich hätte hier auch noch eine Frage zu.
Bei mir (Betreuungsgericht) hat sich eine Nachlasspfleger gemeldet, mit der Bitte einen Pfleger für unbekannte Beteiligte zu bestellen. Die Verstorbene hatte eine Lebensversicherung abgeschlossen und als Bezugsberechtigte die gesetzlichen Erben benannt. Gesetzliche Erben gibt es bisher nicht und werden ermittelt.
Der Nachlasspfleger möchte die Schenkung nun gegenüber den gesetzlichen Erben wiederrufen und vorsorglich an den Nachlass abtreten lassen und schreibt, dass er dafür den Pfeger benötigt.
Nach dem Beitrag von Tyarel ist der Widerruf einseitig möglich, so dass ein Pfleger nach meiner Ansicht dann nicht erforderlich wäre. Sehe ich das richtig?