Sparen auf ein neues Auto - einzusetzendes Vermögen ?

  • Wenn derjenige, der sich das Geld oder eine erhebliche Anzahlung hierfür mühsam anspart, dann aber der Dumme ist, und derjenige, der sein Geld für Urlaube u.ä. verbraucht hat und sich sodann mit hohen Kreditraten das neue Auto kauft und diese sogar noch bei der PKH-Bewilligung absetzen kann, alle anderen nur auslachen kann - ist und bleibt das einfach abscheulich, System hin oder her.

    ...und dann war da bei mir vor einiger Zeit noch die Chefärztin mit ca. 5.500 Euro netto, die vom Richter ratenfreie VKH bekam, weil sie ja ihre zwei Autos und die drei Häuser abbezahlen musste, das arme Ding. Abänderung nach § 120 IV ZPO nicht möglich, da keine Veränderung eingetreten...

    :naenae

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Nicht zu fassen, dass der Richter da nur eine Einkommensprüfung und keine Vermögensprüfung vorgenommen hat.:eek:

    Und da soll ich der Kassiererin bei A*DI eine Rate aufdrücken, weil sie nach ihrer Scheidung jetzt Überstunden ohne Ende macht, nebenbei noch Zeitungen austrägt und von einer 50 qm-Wohnung in eine mit 35 qm gezogen ist?!? Oh nein, das mach' ich nicht mehr, und da ist mir die Gesetzeslage dann mal so was von egal!!!

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Wenn sich jemand etwas "leisten" kann, also ausreichend Geld/Vermögen hat, dann ist er eben nicht mehr bedürftig. Wozu auch, er kann es ja selbst schultern. Das er andere Pläne hatte, sollte daran genauso wenig etwas ändern wie der Grund, warum der eine bedürftig ist und der andere nicht.

    Das Beispiel mit der Ärztin meinte ich in einem vorherigen Post, wenn auch natürlich nur mit einem Haus und Auto.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Noch ´ne Ergänzung:
    D.h. dann also, dass die Kassiererin von ihrem Geld in Urlaub fahren und ein Auto (auch auf Raten, hat ja ein Einkommen und geringe Miete) kaufen darf, dieses aber demjenigen, der es vorher schon gemacht hat, nicht zugestanden wird?? Da sind wir doch dann genauso weit; spätestens beim nächsten Prozess, zu dem sie ja dann vorher alles ausgegeben hat und es sich nun vorhalten lassen muss.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

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  • Dieses Spiel spielen alle Leute, die Sozialleistungen - egal welcher Art - beantragen: Wer vorsorgt, bekommt halt nix. Wer alles ausgibt oder einfach nur sorgloser umgeht mit seinem Vermögen, bekommt die Sozialleistungen. Ob wir uns darüber heiß reden oder in Hamburg fällt´ne Schaufel um. Aber sorgt man nicht gerade deswegen vor, um eben nicht auf Sozialleistungen angewiesen zu sein?

  • Aber sorgt man nicht gerade deswegen vor, um eben nicht auf Sozialleistungen angewiesen zu sein?

    Ja, aber das ist hier doch völlig aus dem Zusammenhang gerissen.

    Denke weitere Diskussion machen hier keinen Sinn. Viele § 120 IV Entscheidungen beruhen auch auf menschlichem Gefühl und die Vorschrift lässt nunmal auch einen gewisses Maß an Spielraum zu.
    Ich hab zumindest nicht das Befürfnis über eine 1300 Euro netto alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern den Landeshaushalt sanieren zu wollen.

  • Aber sorgt man nicht gerade deswegen vor, um eben nicht auf Sozialleistungen angewiesen zu sein?

    Ja, aber das ist hier doch völlig aus dem Zusammenhang gerissen.


    Wieso? PKH/BerH ist auch eine Sozialleistung, die nur in Anspruch genommen werden kann, wenn man bedürftig ist. Hat man sich Geld zurückgelegt, das reicht, um die Verfahrenskosten zu decken, kann man die Leistung halt nicht bekommen. Dass man sein Geld nun eigentlich "sachbezogen für ein Auto" zurücklegen wollte, spielt dabei keine Rolle.

  • ...und dann war da bei mir vor einiger Zeit noch die Chefärztin mit ca. 5.500 Euro netto, die vom Richter ratenfreie VKH bekam, weil sie ja ihre zwei Autos und die drei Häuser abbezahlen musste, das arme Ding. Abänderung nach § 120 IV ZPO nicht möglich, da keine Veränderung eingetreten...

    :naenae

    Ohne wesentliche Veränderung kein 120 IV. Und ob die Frau Vermögen hat ist relativ egal, es muss für Prozesskosten kurzfristig verwertbar sein (Zöller ZPO 27. Aufl. § 115 Rn 48). Bei Häusern dürfte das kaum gehen, beim 2. Auto vielleicht.

    Und da soll ich der Kassiererin bei A*DI eine Rate aufdrücken, weil sie nach ihrer Scheidung jetzt Überstunden ohne Ende macht, nebenbei noch Zeitungen austrägt und von einer 50 qm-Wohnung in eine mit 35 qm gezogen ist?!? Oh nein, das mach' ich nicht mehr, und da ist mir die Gesetzeslage dann mal so was von egal!!!

    Und warum nicht? Es gibt keine gefühlte Bedürftigkeit, entweder die Kassiererin hat das Geld oder sie hat es nicht. Und wenn sie kein Workaholic ist, der nur das Geld scheffelt (und damit wesentlich seine Verhältnisse verbessert), wird sie die Taler sicher für Miete usw. benötigen und dann bleibt für die Staatskasse auch nichts über.

    Einem Rechtspfleger sollte die Gesetzeslage nicht "so was von egal" sein.

  • Einem Rechtspfleger sollte die Gesetzeslage nicht "so was von egal" sein.

    War klar, dass das jetzt kritisiert wird und ich gebe auch zu, dass ich da absichtlich ein wenig provoziert habe. Ich würde von mir behaupten, dass ich in der Regel Recht und Gesetz korrekt anwende, aber m. E. kann es nicht sein und auch nicht dem Rechtsgedanken der PKH/VKH entsprechen, wenn solch krasse Fälle wie von mir geschildert zu dem Ergebnis führen, dass die eigentlich reiche Partei die Güte des Sozialstaates erfährt und diejenige, die alles unternimmt, um aus ihrer bescheidenen Situation noch das Beste rauszuholen, zusätzlich herhalten muss. Aber das ist halt nur meine bescheidene Meinung, die man nicht notwendigerweise teilen muss. ICH nehme jedenfalls bei der Kassiererin keine wesentliche Veränderung an und lasse sie in Ruhe...

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Einem Rechtspfleger sollte die Gesetzeslage nicht "so was von egal" sein.

    War klar, dass das jetzt kritisiert wird und ich gebe auch zu, dass ich da absichtlich ein wenig provoziert habe. Ich würde von mir behaupten, dass ich in der Regel Recht und Gesetz korrekt anwende, aber m. E. kann es nicht sein und auch nicht dem Rechtsgedanken der PKH/VKH entsprechen, wenn solch krasse Fälle wie von mir geschildert zu dem Ergebnis führen, dass die eigentlich reiche Partei die Güte des Sozialstaates erfährt und diejenige, die alles unternimmt, um aus ihrer bescheidenen Situation noch das Beste rauszuholen, zusätzlich herhalten muss. Aber das ist halt nur meine bescheidene Meinung, die man nicht notwendigerweise teilen muss. ICH nehme jedenfalls bei der Kassiererin keine wesentliche Veränderung an und lasse sie in Ruhe...

    ... was von dem Gesetzeswortlaut auch gedeckt ist (§ 120 Abs. 4 ZPO: "kann die Entscheidung [...] ändern).

    Aus demselben Grund ordne ich bei alleinerziehenden "Hartz IV Müttern" keine Raten an, obwohl auch der ALG II "Alleinerziehenden- Bonus" einzusetzen ist und deshalb ggfs. (bei Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse) eine Rate anzuordnen wäre...

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Es gibt auf diesem Gebiet doch genug gefühlte Ungerechtigkeiten. Da bekommt jemand mit 800 € keine Beratungshilfe/ PKH o.R., der andere mit 2000 € bekommt es, nur weil er auf großem Fuße lebt und massenhaft Kreditzahlungen absetzen kann. Bei uns gibt es schon den Spruch: Jeder kann Beratungshilfe etc. bekommen, wenn er nur ausreichend zum Absetzen hat. Das ist das Kranke am System. Und hier wird bei Prozesskostenhilfe auch nicht das Sozialhilferecht vollständig übernommen. Während der ALGII-Bezieher und Grundstückseigentümer nur seine Zinsen für die Hauskredite zugesprochen bekommt, werden bei Prozesskostenhilfe die Kredite in vollen Zügen anerkannt. Da kann man doch glatt mal 1200 € für die Hauskredite und 800 € für die PKWs beider Ehegatten beziehen, obwohl man ja auch sagen könnte: Abziehbar ist nicht mehr, als die Familie an Miete für eine angemessene Miete zahlen müssten (sagen wir mal 550 €) und für ein bescheidenes für den Weg zur Arbeit notwendiges Auto (sagen wir mal 2x 200 €). Einzelne Gerichtsentscheidungen sehen das auch so, aber das ist die absolute Minderheit. Diese Ansicht wäre aber nicht mehr als gerecht, warum soll der Steuerzahler für das luxuriöse Leben dieser Leute aufkommen?

    Und die LGs und OLGs sind da überaus großzügig, wenn es um solche Fragen geht. Ich erinnere da mal wieder an mein OLG, was die Notwendigkeit eines BMW mit einer monatlichen Rate von 450 € zugestanden hat für eine Krankenschwester, die von ihrer Wohnung zum Krankenhaus einen Weg von 800 m zurückzulegen hat. Da verliert man jegliche Lust, vor allem den kleinen Leuten gegenüber, die sich z.B. von einem niedrigen Einkommen noch jeden Monat 50 € absparen für Notfälle und für das Alter oder dass ihre Kinder nicht noch für die Beerdigung aufkommen müssen (die man keinesfalls für 2600 € bekommt), dann vielleicht mit 3000 € über dem Freibetrag liegen.
    Aus diesem Grunde bin ich es dann, der solchen Leuten gegenüber großzügig sein kann, wenn es die OLG-Richter schon denjenigen gegenüber sind, die diese Großzügigkeit nicht verdient haben. Den Spielraum dafür haben, denn das Sozialhilferecht ist auch nach unseren OLG-Entscheidungen nicht zwingend 1:1 anzuwenden, uns bleibt genug Ermessenspielraum. Und gegen ein persönliche Entscheidung, im Rahmen von § 120 Abs. 4 ZPO keine Änderung zu Lasten des Betroffenen herbeizuführen, kann auch kein Bezirksrevisor was machen.

    Alles bloß auf die einfache Formel zurückzuführen "Wer was hat, kann auch bezahlen und wer eben nichts hat, weil er sich Luxus gegönnt hat und zudem kräftig Kredite abzuzahlen hat" halt ich persönlich für falsch, denn es führt teilweise zu Ergebnissen, die ich fast schon als "Sauerei" bezeichnen würde.

  • Alles bloß auf die einfache Formel zurückzuführen "Wer was hat, kann auch bezahlen und wer eben nichts hat, weil er sich Luxus gegönnt hat und zudem kräftig Kredite abzuzahlen hat" halt ich persönlich für falsch, denn es führt teilweise zu Ergebnissen, die ich fast schon als "Sauerei" bezeichnen würde.

    So sehe ich das auch! :daumenrau:daumenrau:daumenrau

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • ... Da kann man doch glatt mal 1200 € für die Hauskredite und 800 € für die PKWs beider Ehegatten beziehen, ...
    ... vor allem den kleinen Leuten gegenüber, die sich z.B. von einem niedrigen Einkommen noch jeden Monat 50 € absparen für Notfälle und für das Alter oder dass ihre Kinder nicht noch für die Beerdigung aufkommen müssen (die man keinesfalls für 2600 € bekommt), dann vielleicht mit 3000 € über dem Freibetrag liegen.

    Alles bloß auf die einfache Formel zurückzuführen "Wer was hat, kann auch bezahlen und wer eben nichts hat, weil er sich Luxus gegönnt hat und zudem kräftig Kredite abzuzahlen hat" halt ich persönlich für falsch, denn es führt teilweise zu Ergebnissen, die ich fast schon als "Sauerei" bezeichnen würde.

    Die Ärztin mit 5.500 netto sorgt doch mit den Häusern auch nur für Ihr Alter vor, um den Standard, den sie momentan hat, später aufrechterhalten zu können. (War absichtlich ketzerisch!)
    Ich dachte immer, das Recht gilt für alle? Nur weil Richter nicht nachvollziehbare Entscheidungen treffen, müssen wir das doch nicht auch machen.
    Niemand will über eine Hartz-IV-Mutter den Haushalt sanieren. Aber das Schonvermögen wurde festgesetzt, und was soll denn mit Notfällen gemeint sein?
    Jeder der spart, macht das für einen bestimmten Zweck. Soll das dann alles Schonvermögen sein, nur weil das Geld jetzt für einen anderen Zweck verwendet werden soll? Dann spare ich als Rpfl jetzt mal auf einen MB SL 600 AMG Black Series. Da bin ich auf Jahre (oder sogar Jahrzehnte) raus. Dazu kommt dann noch, dass ich trotzdem nicht auf Urlaube verzichten will, fürs Alter vorsorge und auch den sonstigen Standard halten will. PKH, ich komme!!

    Um ernst zu bleiben:
    Nur weil jemand mit geringem Einkommen auch eine geringe Rate zahlen soll (muss?), ist das noch lange keine Sauerei. Und 8.000 EUR sollten auch nach objektiven Kriterien (deutlich) über dem Schonvermögen liegen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Hallo,

    bei mir gehts nicht ums Auto sondern ums Studium ... Partei hat einen Bildungskredit aufgenommen in Höhe von 3600 EUR sowie zusätzliich mtl. Einmalzahlung von 300 EUR bis Nov. 14. Begründung: Studium läuft bis März 2015, BAföG wird aber dieses Jahr auslaufen.

    PKH ja / nein?

  • Ob PKH ja oder nein, werden wir schwer beurteilen können, da du zu sonstigem Vermögen oder Einkommen nichts geschrieben hast. Ein Bildungskredit ist ja auch kein Sparvermögen, sondern eine neu aufgenommene Verbindlichkeit (deren Notwendigkeit ich aber schon grundsätzlich bejahen würde).

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ob PKH ja oder nein, werden wir schwer beurteilen können, da du zu sonstigem Vermögen oder Einkommen nichts geschrieben hast. Ein Bildungskredit ist ja auch kein Sparvermögen, sondern eine neu aufgenommene Verbindlichkeit (deren Notwendigkeit ich aber schon grundsätzlich bejahen würde).

    :daumenrau

    WV 01.05.2015 zur erneuten Prüfung.

  • Als Einkommen bezieht er lediglich BAföG, nach Abzug Parteifreibetrag und Miete verbleibt kein einzusetzendes Einkommen, selbst wenn man die 300 EUR von dem Kredit hinzunehmen würde.

    Mir geht es um das Vermögen. Dieses beträgt zur Zeit reichlich 5000 EUR. Es ist zwar gedacht, das Studium über den Winter zu finanzieren, aber kann ich das denn jetzt schon berücksichtigen?

    Steinkauz: Es geht hier um die Prüfung zur Erstbewilligung.


    Sorry, ich muss dringend an der Vollständigkeit meiner Beiträge arbeiten :oops:

  • Ich würde da nicht dran gehen. Und bei ausländischen Studenten schon mal gar nicht, gab hier ne Thread zu ?

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