§ 39 GBO. Easy. Voreintragung fehlt, sowohl wenn der Ehegatte nicht berücksichtigt wurde als auch wenn der Eigentümer nicht richtig eingetragen wurde.
Bei dem Mangel von Bruchteilen berichtige ich allerdings amtswegig, wenn Folgeanträge vorliegen. Nicht sauber, ich weiß.
Amtswiderspruch würde ich vermeiden, solange es möglich erscheint, einen Berichtigungsantrag des Egters zu bekommen. Da sitzt Böhringer-Lehrgang: "Lieber hacken Sie sich einen Finger ab, als einen Amtswiderspruch einzutragen. Das lässt sich anders lösen!"