Hallo, liebe Leute...
... ich habe hier als Gruppenleiterin das Problem, dass sie mir meine einzige Beamtin im mittleren Dienst abgezogen haben (Zivilabteilung). Sie hat die Kostenbewertungen gemacht.
Nun ist es wohl so, dass wir als Ersatz "nur" eine Angestellte bekommen. Nun hieß es von meinem GeschäftsL, dass die ja die Bewertungen nicht machen dürfe...
... ist das so? Ich meine, das wäre ja irre!! Wo soll das hinführen? Es gibt doch eh kaum noch mittlere Beamte... wer soll denn dann in ferner Zukunft die Bewertungen durchführen?
Kostenbewertungen durch wen?
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saddle80 -
19. Februar 2009 um 12:01
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Verstehe ich jetzt nicht. Welche Kostenbewertungen!?
Kosten werden bei uns durch den mD bzw. die JAnge erhoben. Nur in GB und Nachl.sachen werden durch die Rpfl. die Kosten erhoben.
Oder was meinst Du!? -
Ich weiß auch nicht, was eine Kostenbewertung sein soll. Kannst du`s mal bitte erklären?
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(...) ... ist das so? (...)
Bei uns ja
Kostenbewertung soll wohl die die Tätigkeit des/der Kostenbeamten sein oder -
Ich weiß auch nicht, was eine Kostenbewertung sein soll.
ich auch nicht! -
Sorry... also es geht um die Gerichtskosten (nicht Rechtsanwaltsgebühren) in Zivilsachen. Die hat bisher ne mBin gemacht.
Und jetzt bekommen wir ne Angestellte. Und mein GL meinte eben, die könne dann die Gerichtskosten nicht mehr machen. -
Du meinst die Bewertung der Gerichtskosten.
Das darf m. W. auch eine Angestellte machen. Was spricht denn dagegen? Und wer soll es sonst machen, wenn du keinen mD hast? -
(...) Und mein GL meinte eben, die könne dann die Gerichtskosten nicht mehr machen.
. . . dann möge der GL Dir doch jemanden aus dem mD im Hause benennen, der die Kosten dann künftig macht -
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Gerichtskostenerhebung in Zivilsachen macht bei uns auch d. JAnge.
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Gerade vorgestern habe ich bei unserer GL gehört, daß diese Angestellten besonders bestimmt werden müssen. Es muß also ein besonderes Verfahren geben, bevor eine Angestellte diese Aufgabe übernehmen darf. Zu Einzelheiten kann ich aber leider nichts beitragen. Es wird vermutlich auch Landesrecht sein.
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Nach §153 Abs. 5 GVG kann der/die Jang/emit diesen Aufgaben betraut werden.
Einfach so geht es meines Wissens nicht. Achtung: tarifrechtlich ist zu beachten, dass u.U. dann höherwertige Aufgaben wahrgenommen werden bzw. die Kostenbearbeitung schwierige Aufgaben darstellen und diese dann nicht lediglich einfache Tätigkeit ist!!!
Hier ist aber dein GL gefragt, sofern ihr als Gruppenleiter hier nicht Befugnisse habt. ? -
In unserer Zivilabteilung haben wir sowohl Beamte als auch Angestellte als UdG. Alle machen die gleiche Arbeit. Und die Gerichtskosten werden auch von allen berechnet. Allerdings gibt es im Vergleich zu etlichen anderen Abteilungen die Besonderheit, dass die Angestellten, die GK berechnen (also in Zivil bei uns alle) eine Gehaltsgruppe höher eingestuft sind als andere UdG`s, die keine GK berechnen. Vielleicht liegt dort euer Problem? - Wenn die Verwaltung für euch keinen Beamten hat, muss sie eben bissel mehr zahlen.
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Bei uns gibt es u.a. dafür: 5c
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Die Crux liegt ganz sicher in diesem Bereich, da wie oben schon gesagt, höherwertige Tätigkeiten wahr genommen werden. Die Einstufungsfrage ist jedoch insgesamt zu betrachten. Hier ist interessant, welchen anteil die Kostenbearbeitung an der Gesamttätigkeit ausmacht.
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Vor allem würde mich mal interessieren, welchen Plan die Verwaltung sich zurecht gelegt hat für den Fall, dass entsprechend "berechtigte" JAnge. nicht vorhanden sind bzw. eingesetzt werden sollen.
Soll der Rpfl. dies dann machen?
Wie soll das Pebb§ytechnisch umgesetzt werden? Wird dann das normale Dezernat verkleinert, damit die GK erhoben werden können? Wer macht dann die urspr. Arbeit des Betreffenden?!
Fragen über Fragen ... -
... ist das so? Ich meine, das wäre ja irre!! Wo soll das hinführen? Es gibt doch eh kaum noch mittlere Beamte... wer soll denn dann in ferner Zukunft die Bewertungen durchführen?
Und? Wo ist dein Problem? Glaubst du (Fach-)Angestellte bekommen das nicht hin? *Kopfschüttel*
Es gibt deshalb kaum noch mittlere Beamte, weil sie mittlerweile keine anderweitige Tätigkeiten mehr machen als (Fach-)Angestellte und teurer sind. Das ist Fakt! Als es die Serviceeinheit noch nicht gab, waren dem mD bestimmte ausschließliche Tätigkeiten überlassen; das hat sich jedoch schon Jahre geändert! Im Übrigen sehe ich es genau so wie beldel! -
@ VIP
Ich denke, so hat saddle80 das nicht gemeint (hoffe ich), sondern eher die Gefahr gesehen, dass die Kostenberechnung nicht vom mD "nach unten" auf die JAnge. abgegeben werden dürfen und daher der gehD "ran muss". -
@ VIP
Ich denke, so hat saddle80 das nicht gemeint (hoffe ich), sondern eher die Gefahr gesehen, dass die Kostenberechnung nicht vom mD "nach unten" auf die JAnge. abgegeben werden dürfen und daher der gehD "ran muss".
Keine Panik! DAS vermute ich nicht. Im Gegenteil! Hier werden z. B. Tätigkeiten übernommen, die früher der Rpfl. gemacht hat... von daher.... -
Glaubst du (Fach-)Angestellte bekommen das nicht hin? *Kopfschüttel*
Es ging wohl nicht um das Können sondern darum, ob es zulässig ist:Und mein GL meinte eben, die könne dann die Gerichtskosten nicht mehr machen.
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