Eine Regelungslücke besteht vielleicht eher dahingehend, ob bei fehlenden Anmeldungen noch ein TH zu bestellen ist ...
Da sehe ich keine Lücke. Vorzeitige RSB gibt es bei Tilgung, dann macht ein TH auch keinen Sinn. Fehlt es an der Tilgung, dann geht es in die WVP. Abzuheben wäre somit nicht auf die festgestellten Forderungen. Kann ja auch sein, dass Forderungsanmeldungen vorliegen, die es aber, aus Gründen wie auch immer, nicht bis ins Schlussverzeichnis geschafft haben.