Hallo,
ich brauche mal einen Schulterklopfer oder einen Stups in die richtige Richtung:
V (Niederländer) ist Alleineigentümer und möchte sein Grundstück an seinen Sohn (minderjährig, nach Angaben des V deutscher Staatsbürger) verschenken. Das Grundstück ist lastenfrei.
V geht zum Notar und lässt den Überlassungsvertrag und die Auflassung beurkunden. V handelt dabei als Veräußerer und gleichzeitig als gesetzlicher Vertreter des Sohnes und gleichzeitig aufgrund not. Vollmacht für die Mutter.
Meine liebe Kolln. meint, dass ein Ergänzungspfleger her muss, da man auch berücksichtigen muss, dass das Kind mit dem Grundstück bestimmte Pflichten bekommt (Sicherungspflichten, Straßenreinigung, Grundsteuern usw.)
Meine Auffassung ist, dass ich als GB-Rpfl. nur die Auflassung zu prüfen habe. § 181 BGB trifft nicht zu, da lediglich rechtlich vorteilhaft.
Ist jemand auf meiner Seite???:)
Gruss, Fridolin!!!