Kann mir mal jemand sagen, ob in NRW für die Kostenberechnung in Betreuungssachen auf jeden Fall der Beamte des geh. Dienstes zuständig ist ?
In der GeschäftsstellenO sind die Kosten zwar dem geh. Dienst vorbehalten, allerdings könnte es ja eine Übertragungsmöglichkeit auf den mittl. Dienst geben ( ähnlich wie bei InsoSachen)!?
Wer weiß mehr ?
Kosten in Betreuungssachen
-
-
Meines Wissens Rechtspflegerzuständigkeit - wo es steht?
(bin auch schon zu Hause - Wochenende.....) -
Ich habe noch .nie. Kosten berechnet.
Das macht bei uns die SE / GSt. (Angestellte). -
Ich habe noch .nie. Kosten berechnet.
Das macht bei uns die SE / GSt. (Angestellte).
Bist du in NRW ? -
Nein. Zu Hause.
-
Nein. Zu Hause.
Kich, kich - die Frage bezieht sich auf NRW......:unschuldi
Wollte nix Persönliches erfahren.....
Ruepfel möchte seine Frage bezügl. NRW beantwortet haben
Also: arbeitest du in NRW oder weisst du Näheres bezügl. der Zuständigkeiten in NRW ? -
In der GeschäftsstellenO sind die Kosten zwar dem geh. Dienst vorbehalten, allerdings könnte es ja eine Übertragungsmöglichkeit auf den mittl. Dienst geben
§ 5 GStO ist eindeutig:
"Den Beamten des gehobenen Dienstes bleiben vorbehalten: bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Aufgaben des Kostenbeamten in familienrechtlichen Angelegenheiten (Erster Teil, Zweiter Abschnitt Nr. 4 KostO". (= §§ 91 bis 100a KostO).
Etwas Anderes (z. B. eine Öffnungsklausel o. ä.) ist mir nicht bekannt, und ist auch (politisch) nicht gewollt... -
-
Dort heißt es aber auch weiter:
....
Vollkommen richtig. Da die Frage aber m. E. auf die Kostenerhebung nach § 92 KostO abziehlte, hatte ich den Vorbehalt des Vorbehalts hier absichtlich geschlabbert. Dennoch danke für die Vervollständigung.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!