Hallo,
ich brauche mal Eure Hilfe.
Der eingetragene Eigentümer hatte die österreichische Staatsangehörigkeit und seinen letzten Wohnsitz dort.
Seitens des Notars wurde ein Erbübereinkommen, ein Einantwortungsbeschluss (noch nie gehört) und eine Auflassungserklärung vorgelegt.
Nach dem Einantwortungsbeschluss wird der Ehefrau und den beiden Kinder der Nachlass zu je 1/3 eingeantwortet.
Jetzt haben die drei das Grundvermögen an die Tochter aufgelassen.
Anscheinend findet wohl österreichisches Erbrecht Anwendung.
Ist das so richtig?
Der Einantwortungsbeschluss wurde in beglaubigter Ablichtung vorgelegt. Ist das so ausreichend/ gibt es hier Ausfertigungen?
Im Schöner/Stöber Rn. 800 Fußnote 72, habe ich gefunden, dass Einantwortungsbeschlüsse nicht ausreichend sind. Kann ich daher einen Erbschein verlangen?
Viele Grüsse aus dem hohen Norden