Grundstückseigentümer erklärt:
Ich bin Eigentümer des Grundstücks.... und habe darauf eine Photovoltaikanlage montiert. Diese Photovoltaikanlage habe ich der U-Bank in N. zur Sicherung von Krediten übereignet.
Ich bewillige und beantrage die Eintragung einer b.p.D. auf dem genannten Flurstück als Erstellungs-, Betriebs- und Nutzungsrecht bezügl. der Anlage zugunsten der U-Bank.
Der Eintragungsantrag ist auch im Namen der U-Bank gestellt, die Unterschrift des Eigentümers ist notariell beglaubigt.
Ich bin noch nicht von der Eintragungsfähigkeit überzeugt, weil ich denke, hier erfolgt -nur aus Kostengründen- eine "Vergewaltigung" der Dienstbarkeit. Ich könnte mich mit einer Reallast anfreunden, so dass die Nutzungen aus dem Flurstück -sofern diese nur aus den Stromeinspeisevergütungen bestehen- der Bank zufließen sollen
btw: Ich bin Eigentümer des Grundstücks..., darauf habe ich ein Carport errichtet, dass mittels Kredit von der örtl. Spaßkasse finanziert wurde. Ich bewillige und beantrage die Eintragung einer b.p.D. auf dem Grundstück als Erstellungs-, Betriebs- und Nutzungsrecht bezügl. des Carports zugunsten der Spaßkasse...............
Werden zukünftig die (Finanzierungs-) Grundschulden durch Dienstbarkeiten ersetzt????
Gibt es vielleicht anderswo schon Entscheidungen zur Eintragungsfähigkeit?