GbR-Reform: Stellungnahme des BDR zum Reformvorhaben

  • Gemach - erst einmal muss die Sache in den Rechtsausschuss. Man kann natürlich keine großen Hoffnungen haben, dass sich dort noch etwas ändert. Das liegt aber auch daran, dass z. B. die Stellungnahme des BDR so lang war. Kein Abgeordneter hat die Muße, sich durch 30 Seiten komplizierte Erörterungen zu wühlen. Da verlässt man sich lieber auf die von der Regierung formulierte Begründung - ganz falsch wird sie schon nicht sein...

  • ...Das liegt aber auch daran, dass z. B. die Stellungnahme des BDR so lang war. Kein Abgeordneter hat die Muße, sich durch 30 Seiten komplizierte Erörterungen zu wühlen. ...


    Dafür gibt es ja den Rechtsausschuss. Wenn dem und dem Ministerium das egal ist... gewarnt sind sie.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Nun ja, die vorgeschlagenen Änderungen in den Gesetzestexten sind durchaus überschaubar. Und dass die zum Regelungsvorschlag gegebene Begründung nicht über jeden rechtlichen Zweifel erhaben ist, kann jeder erkennen, der ein wenig mit den rechtlichen Gegebenheiten vertraut ist. Dazu sind einige Fehler zu offensichtlich, z.B., dass die Gesellschafter nach geltendem BGH-Recht angeblich bereits -wie nicht- im Grundbuch eingetragen sind und dass es angeblich einen gutgläubigen Erwerb von einer nicht existenten GbR geben kann. Im übrigen ging ich bisher davon aus, dass man sich schon darüber im klaren sein sollte, was man überhaupt beschließt.

    Wie Andreas schon feststellte: Es braucht sich hinterher niemand beschweren, er hätte von nichts gewusst. Eigentlich kann man dem sich anbahnenden Chaos durchaus mit außerrechtlichem Amüsement entgegensehen.

  • Es braucht sich hinterher niemand beschweren, er hätte von nichts gewusst. Eigentlich kann man dem sich anbahnenden Chaos durchaus mit außerrechtlichem Amüsement entgegensehen.


    Von den Ageordneten braucht sich tatsächlich keiner zu beklagen. Das Amüsement sehen die GbR's sicher anders, vor allem, wenn sich die Makulatur der AV's durchsetzt und die Banken die Bewertung der Sicherheiten neu vornehmen... dann Gnade Gott den GbR's...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Nicht doch, nicht doch! Wie Luftpumpenkäfer schon feststellte, ist das wohl eher egal, Insolvenz ist ja auch eine Art Zwangsvollstreckung... So genau wird das im Falle eines Falles eh keiner mehr eruieren können, vor allem, wenn die Unterlagen der Gesellschafter selbst (wie immer die dann festzustellen sein werden - mit e. V.?) sich bei irgendeinem anderen Insolvenzverwalter befinden, wenn die Pleite der GbR mit der der Gesellschafter einhergeht.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...


  • Kann sein, dass Du das richtig verstanden hast. Ich hätte ja eigentlich gemeint, dass der BGH mit der Erschaffung der Rechtsfähigkeit eigentlich etwas anderes im Sinne hatte, aber so falsch kann es nicht sein, da ja auch das LG Ingolstadt fundamentale Dinge aus den BGH-Beschlüssen anders interpretiert als die Mehrheit der deutschen Muttersprachler.

    Ich meine nicht die BGH-Entscheidungen, sondern die Formulierungshilfe. Der BGH träumt noch von der Eintragung der Gesellschaft unter ihrem Namen - aber da haben inzwischen alle kapiert, dass das nicht geht.
    Die Formulierungshilfe geht davon aus, dass es genügt, die Gesellschafter einzutragen und an die Eintragung die Vermutung bzw. den öffentlichen Glauben zu knüpfen, dass die Eingetragenen die (sämtlichen) Gesellschafter der Gesellschaft sind.
    Es genügt aber eben nicht: Wenn ich einen Titel gegen eine Gesellschaft, bestehend aus den Gesellschaftern A und B, habe und aus diesem Titel gegen die als Eigentümerin eingetragene Gesellschaft, ebenfalls bestehend aus A und B, vollstrecken möchte, muss ich nachweisen, dass Titelschuldnerin und Eigentümerin identisch sind. Diesen Nachweis kann ich aber nicht führen, ganz zu schweigen von einem Nachweis in der Form des § 29 GBO.
    Also könnte ich nur vollstrecken, wenn der Nachweis entbehrlich wäre. Das wäre nur dann der Fall, wenn es für das Grundbuchverfahren nur darauf ankäme, ob Titelschuldnerin und Eigentümerin dieselben Gesellschafter haben. So sieht es in der Tat die Formulierungshilfe (Seite 6):
    "Die hieraus resultierenden Identitätszweifel, wenn eine GbR alleine unter Angabe ihrer Gesellschafter bezeichnet wird, unterscheiden sich im Kern nicht von denen, die bei anderen Rechtsträgern auftreten. Ist beispielsweise eine natürliche Person unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums im Grundbuch eingetragen, so kann ebenfalls eine weitere natürliche Person existieren, auf die diese Identifizierungsmerkmale zutreffen. Diese 'abstrakten' Identitätszweifel werden jedoch grundbuchverfahrensrechtlich ausgeblendet. Das gleiche gilt hinsichtlich einer GbR, die durch Angabe ihrer Gesellschafter identifiziert ist. Gibt hier eine GbR eine - auch gemäß § 894 ZPO fingierte - Grundbucherklärung ab, (...) so kann und muss das Grundbuch den Antrag grundsätzlich ohne weitere Identitätsnachweise vollziehen."
    Für das Grundbuchverfahren ist also alles eins. Oder sehe ich das falsch?

  • Du siehst es nicht falsch, das Problem ist nur, dass die zitierten Ausführungen falsch sind und nur von jemandem in die Welt gesetzt worden sein können, der ein Grundbuchamt bestenfalls beim Abholen eines Grundbuchauszugs von innen gesehen haben kann.

    Eine Eintragung darf nur erfolgen, wenn feststeht, dass die erklärende GbR mit der betroffenen GbR oder die Titelschuldner-GbR mit der eingetragenen Rechtsinhaber-GbR identisch ist. Diese Identitätsprüfung ist nie entbehrlich und wer Gegenteiliges behauptet, geht rechtlich in die Irre. § 899 a BGB vermag nichts daran zu ändern, dass immer die "richtige" GbR als Rechtssubjekt beteiligt sein muss, sondern überbrückt nur das Nachweisproblem bezüglich des Vertretungsrechts.

  • Die Berliner Notarkammer hat soeben per Email über Folgendes informiert:

    "Das BMJ hat in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass der Bundestag in seiner gestrigen Sitzung das Gesetz zur Wiederherstellung der Verkehrsfähigkeit der GbR im Grundbuchverkehr verabschiedet hat. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt und das Inkrafttreten am Folgetag dürfte in absehbarer Zeit erfolgen.

    Aufgrund dieser erfreulich schnell bewirkten Gesetzesänderung müssen zukünftig die Gesellschafter einer GbR stets auch im Grundbuch stehen, wodurch der öffentliche Glaube des Grundbuchs wiederhergestellt ist. Wir hoffen, dass die Schwierigkeiten, die in jüngster Zeit bei den Berliner Grundbuchämtern in diesem Zusammenhang aufgetreten sind, damit zeitnah beendet werden können."

  • Die Berliner Notarkammer hat soeben per Email über Folgendes informiert:

    "Das BMJ hat in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass der Bundestag in seiner gestrigen Sitzung das Gesetz zur Wiederherstellung der Verkehrsfähigkeit der GbR im Grundbuchverkehr verabschiedet hat. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt und das Inkrafttreten am Folgetag dürfte in absehbarer Zeit erfolgen.

    Aufgrund dieser erfreulich schnell bewirkten Gesetzesänderung müssen zukünftig die Gesellschafter einer GbR stets auch im Grundbuch stehen, wodurch der öffentliche Glaube des Grundbuchs wiederhergestellt ist. Wir hoffen, dass die Schwierigkeiten, die in jüngster Zeit bei den Berliner Grundbuchämtern in diesem Zusammenhang aufgetreten sind, damit zeitnah beendet werden können."



    Was für eine Farce. :daumenrun:daumenrun

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Das Problem ist vermutlich, dass der Bundestag die entscheidende Drucksache (die Beschlussempfehlung, die der Abstimmung zugrunde lag) noch nicht herausgerückt hat.

  • Das Problem ist vermutlich, dass der Bundestag die entscheidende Drucksache (die Beschlussempfehlung, die der Abstimmung zugrunde lag) noch nicht herausgerückt hat.



    Wollen wir hoffen, dass sie den Abgeordneten bei der Beschlussfassung zumindest vorlag.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Hat jemand eine Ahnung, wann diese Gesetzesänderungen in Kraft treten? Geschieht das demnächst oder müssen wir da jetzt noch monatelang warten?

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