Ist ja wie wieder wie im Kindergarten hier.
Mein Vorschlag zur Beruhigung: "bin-ganz-frisch, Du hörst sofort auf, die anderen zu ärgern und Ihr anderen setzt Euch hin und lest, was die Senatoren geschrieben haben.".
umgekehrt..;)
Ist ja wie wieder wie im Kindergarten hier.
Mein Vorschlag zur Beruhigung: "bin-ganz-frisch, Du hörst sofort auf, die anderen zu ärgern und Ihr anderen setzt Euch hin und lest, was die Senatoren geschrieben haben.".
umgekehrt..;)
Selber. Und "Zitrone löscht." gildet nicht.
Und bei dem Wetter solltet Ihr ohnehin draußen spielen, statt immer von der Glotze zu sitzen. Eure Augen sind ja schon ganz eckig.
Ich konnte mir die Entscheidung nun in aller Ruhe durchlesen und bin von ihr äußerst angetan, da sie – anders als die meisten BerH-Entscheidungen – eine Vielzahl an Aspekten mit einbezieht und auch den ein oder anderen Blick über unseren hohen Tellerrand wirft.
Ich bin überzeugt, dass Sie – betreffend Angelegenheiten des Sozialrechts – zu einem kleinen Paradigmenwechsel im Beratungshilferecht führen wird – ebenso, wie seinerzeit die Entscheidung des BVerfG vom 04.09.2006 betreffend die Verbraucherinsolvenz / Schuldnerberatung.
Und: Sie setzt das ins Gleisbett geratene Beratungshilferecht in sehr viel mehr Punkten zurück auf die Gleise, als es der (dem Bundestag zur Entscheidung vorliegende) 'Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts' (oder das was später davon übrig geblieben sein wird) vermag. (Da es der Gesetzgeber nicht schafft, muss wieder einmal das Verfassungsgericht 'ran ...)
Aber im Ergebnis:
Was kann sich ein Rechtspfleger als Sachentscheider in Beratungshilfesachen, der ob der Schmierseifenglitschigkeit des Beratungshilferechts stöhnt (https://www.rechtspflegerforum.de/showpost.php?p=452300&postcount=18), mehr wünschen?!
Und bei dem Wetter solltet Ihr ohnehin draußen spielen, statt immer von der Glotze zu sitzen. Eure Augen sind ja schon ganz eckig.
Das verbietet mir meine Mama ;).
Das Problem ist doch nicht, dass ihr als Rechtspfleger eine gut begründete Einzelfallentscheidung trefft. Die kann von mir aus auch heißen, dass es in Fall xy keine Beratungshilfe gibt. Letztlich mir doch egal.
Das Problem ist, dass ich hier immer wieder den Eindruck bekomme, dass die aberwitzigsten Argumente gesucht werden, keine Beratungshilfe zu gewähren. Das reicht dann von neulich "soll doch ins Gesetz schauen", bis zu dieser Diskussion. Wir sprechen von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das ist nicht das Amtsgericht Posemuckl. Das ist der Hüter der deutschen Verfassung. Klar kann ich anders entscheiden, immer kann ich anders entscheiden, aber irgendwo ist doch mit der Einstellung, Gott auf Erden zu sein, auch mal Schluss.
So genug gemeckert und geschimpft, wer ein Eis möchte, schließt sich mir an. Ich gebe als Nichtraucherin statt einer Friedenspfeife ein Friedenseis aus.
Das Problem ist doch nicht, dass ihr als Rechtspfleger eine gut begründete Einzelfallentscheidung trefft. Die kann von mir aus auch heißen, dass es in Fall xy keine Beratungshilfe gibt. Letztlich mir doch egal.
Das Problem ist, dass ich hier immer wieder den Eindruck bekomme, dass die aberwitzigsten Argumente gesucht werden, keine Beratungshilfe zu gewähren. Das reicht dann von neulich "soll doch ins Gesetz schauen", bis zu dieser Diskussion. Wir sprechen von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das ist nicht das Amtsgericht Posemuckl. Das ist der Hüter der deutschen Verfassung. Klar kann ich anders entscheiden, immer kann ich anders entscheiden, aber irgendwo ist doch mit der Einstellung, Gott auf Erden zu sein, auch mal Schluss.
... irgendwo ist doch mit der Einstellung, Gott auf Erden zu sein, auch mal Schluss.
:tomateIch fühle mich jedenfalls nicht angesprochen. (Siehe #43)
... irgendwo ist doch mit der Einstellung, Gott auf Erden zu sein, auch mal Schluss.
Ich fühle mich jedenfalls nicht angesprochen. (Siehe #43)
warst Du auch nicht; ganz im Gegenteil!
So, jetzt sind wir bald bei Beitrag # 50. Und jetzt gehen wir alle in uns und lesen mal, was der gute Onkel Valerianus schon vor ein paar Stunden unter # 15 geschrieben hat. Ist es etwa nicht so gekommen?
BEWILLIGEN BIS AUFS BLUT!
Z.W.V., BIN-GANZ-FRISCH
GEGS, PETROSILIUS ZWACKELMANN,
U. V. M.
IN DEM ACTIONTHRILLER
"REALSATIRE"
TEIL 4
EIN UNITED RECHTSKASPER FILM
GOLDENE QUALME VON KARLSRUHE 2009
DA BLEIBT KEINE AKTE TROCKEN.
Alles anzeigen Alles anzeigenKönnte mir mal bitte jemand -ernsthaft- das Problem näher bringen? Natürlich ist es nicht möglich in Hinblick auf "eine andere Möglichkeit der Hilfe" ausschließlich auf die Möglichkeit der Beratung durch die angegriffene Behörde hinzuweisen.
Das empfinde auch ich als nicht zumutbar.
Das hat natürlich nichts damit zu tun, dass man dort nicht zumindest einmal vorstellig werden und sich das Problem erläutern lassen kann.
aber für erläutern lassen hat´s doch auch noch nie BerH gegeben.
Im Übrigen gibt es aber doch, wie oben bereits geschrieben, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Zumindest DIE sind eine andere und zumutbar in Anspruch zu nehmende Möglichkeit der Hilfe....
Oder raffe ich da gerade aufgrund der fortgeschrittenen Stunde mal wieder etwas nicht
"Dem bemittelten Rechtsuchenden steht dagegen mit dem Anwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) zur Seite, den er frei auswählen kann und dessen Unabhängigkeit gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden (§ 43a Abs. 1 BRAO), er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Abs. 2 BRAO) und darf keine widerstreitenden Interessen vertreten (§ 43a Abs. 4 BRAO). Diesen berechtigten Anforderungen an die Unabhängigkeit des Beraters genügt die behördliche Beratung nicht."
Ich würde hier noch anfügen: die Haftung des RAs, wenn er Mist macht; oder haften die Wohlfahrtsverbände neuerdings auch bei Rechtsberatungen (die sie gar nicht durchführen DÜRFEN!)?
Das sind doch jetzt wieder zwei paar Stiefel. Du willst mit dieser Entscheidung gar alle anderen Hilfen ausschalten. Hatte mir schon sowas gedacht. Ich finde es generell komisch, wie das Verfassunsgericht einmal so, das andere mal so entscheidet. Grundsätzliches leite ich daraus nicht ab. Vielleicht findet sich ja bald nochmal eine Entscheidung. Wäre begrüßenswert, wenn nochmals die ein oder andere Entscheidung hochgelegt wird.
... irgendwo ist doch mit der Einstellung, Gott auf Erden zu sein, auch mal Schluss.
:tomateIch fühle mich jedenfalls nicht angesprochen. (Siehe #43)
Tut mir leid, ich entschuldige mich hiermit ausdrücklich bei Dir und bei allen anderen Rechtspflegern, von denen ich durchaus den Eindruck habe, dass sie gute Arbeit leisten. War vielleicht zu krass formuliert.
. Und: Sie setzt das ins Gleisbett geratene Beratungshilferecht in sehr viel mehr Punkten zurück auf die Gleise, als es der (dem Bundestag zur Entscheidung vorliegende) 'Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts' (oder das was später davon übrig geblieben sein wird) vermag. (Da es der Gesetzgeber nicht schafft, muss wieder einmal das Verfassungsgericht 'ran ...)
Ich hatte noch keine Zeit sie ausführlich zu lesen.Welche Punkte sprichst Du an ?
Alles anzeigenSo, jetzt sind wir bald bei Beitrag # 50. Und jetzt gehen wir alle in uns und lesen mal, was der gute Onkel Valerianus schon vor ein paar Stunden unter # 15 geschrieben hat. Ist es etwa nicht so gekommen?
BEWILLIGEN BIS AUFS BLUT!
Z.W.V., BIN-GANZ-FRISCH
GEGS, PETROSILIUS ZWACKELMANN,
U. V. M.
IN DEM ACTIONTHRILLER
"REALSATIRE"
TEIL 4
EIN UNITED RECHTSKASPER FILM
GOLDENE QUALME VON KARLSRUHE 2009
DA BLEIBT KEINE AKTE TROCKEN.
Wenn man aus den bisherigen Postings den ganzen Stuss wie "Wo?" "Da" und Co, wegstreicht, bleibt eine Handvoll sinnvolle Beiträge übrig. Und deswegen lese ich Drei Seiten?
Wenigstens der von OV war herzerfrischend ....
wieviele "Kammern" hat denn das BVerfG?
Derzeit 6, warum?
Ich kann übrigens weder den Jubel noch die Verärgerung über die Entscheidung nachvollziehen.
Das BVerfG hat festgestellt, dass BerH zu gewähren ist, wenn es dem Antragsteller auf Grund des Sachverhaltes nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen. Das sollte eigentlich immer selbstverständlich gewesen sein.
Allerdings sind solche Fälle eher die Ausnahme. Die meisten Antragsteller hatten bisher bei mir eher einfache Beschwerden (angebliche Rechenfehler oder vergessene Kosten, Berücksichtigung von Einkommen, dass nicht mehr bezogen wurde).
.....
Ich kann übrigens weder den Jubel noch die Verärgerung über die Entscheidung nachvollziehen...
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Meinen Dank an die Verfassungsrichter für die klärenden Wort aber schon?
Zumindest der Schlusssatz musste endlich mal wieder fallen:
Der rein fiskalische Gesichtspunkt, Kosten zu sparen, kann nach den dargestellten Gründen nicht als sachgerechter Rechtfertigungsgrund angesehen werden.
Zumindest der Schlusssatz musste endlich mal wieder fallen:
Der rein fiskalische Gesichtspunkt, Kosten zu sparen, kann nach den dargestellten Gründen nicht als sachgerechter Rechtfertigungsgrund angesehen werden.
So richtig und wichtig dieser Satz ist, tatsächlich halte ich ihn an dieser Stelle für absolut fehl am Platze. Denn er erweckt den Eindruck, die Rechtspflegerin und der Richter hätten aus rein fiskalischen Gründen den Antrag zurückgewiesen. Und leider wird diesen Vorwurf nach einer Zurückweisung oft reflexartig erhoben, ohne sich mit den Gründen zu befassen.
Zumindest der Schlusssatz musste endlich mal wieder fallen:
Der rein fiskalische Gesichtspunkt, Kosten zu sparen, kann nach den dargestellten Gründen nicht als sachgerechter Rechtfertigungsgrund angesehen werden.So richtig und wichtig dieser Satz ist, tatsächlich halte ich ihn an dieser Stelle für absolut fehl am Platze. Denn er erweckt den Eindruck, die Rechtspflegerin und der Richter hätten aus rein fiskalischen Gründen den Antrag zurückgewiesen. Und leider wird diesen Vorwurf nach einer Zurückweisung oft reflexartig erhoben, ohne sich mit den Gründen zu befassen.
Absolut + !
@ Noatalba + S.H.
Aber die Vorstellung, eine Entscheidung wird aus fiskalischen Gründen getroffen, muss doch eine Grundlage haben? Wenn sie so abwegig wäre, hätte das Bundesverfassungsgericht doch kein Wort darüber verloren.
Zumindest der Schlusssatz musste endlich mal wieder fallen:
Der rein fiskalische Gesichtspunkt, Kosten zu sparen, kann nach den dargestellten Gründen nicht als sachgerechter Rechtfertigungsgrund angesehen werden.
Naja, ich geb jetzt jede Menge Steuergelder aus und brauche gar keine Gründe dafür anzugeben!
Gegs: Ich kann das ehrlich gesagt nicht auflösen, aber mir - und vielen anderen Kollegen - wurde schon oft vorgeworfen, ich sei "von oben" angewiesen worden, zu sparen und müsse möglichst viel zurückweisen, was natürlich absoluter Unsinn ist. Vielleicht wird geglaubt, dass ein bisschen Polemik weiterhilft, wenn die sachlichen Argumente nicht ausreichen, who knows? Insofern kann ich S.H. nur nochmals zustimmen, dass dieser Satz an der Stelle unangebracht war, denn das BVerfG hat seine Entscheidung doch ansonsten sachlich und rechtlich sehr ausführlich begründet.
Zumindest der Schlusssatz musste endlich mal wieder fallen:
Der rein fiskalische Gesichtspunkt, Kosten zu sparen, kann nach den dargestellten Gründen nicht als sachgerechter Rechtfertigungsgrund angesehen werden.
So richtig und wichtig dieser Satz ist, tatsächlich halte ich ihn an dieser Stelle für absolut fehl am Platze. Denn er erweckt den Eindruck, die Rechtspflegerin und der Richter hätten aus rein fiskalischen Gründen den Antrag zurückgewiesen. Und leider wird diesen Vorwurf nach einer Zurückweisung oft reflexartig erhoben, ohne sich mit den Gründen zu befassen.
Sehr richtig! Das BVerfG leistet sich aber öfters solche unfairen Begründungen. Ich erinnere mich an die Kammerentscheidung, in der es hieß, die Gerichte dürften Rechtsanwälte nicht nur deshalb haften lassen, weil sie haftpflichtversichert seien.
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