Zitat von GegsHeute habe ich eine Aufforderung eines Gläubigers bekommen, ich möge doch bitte eine formvollendete Abschrift der Bestallungsurkunde übersenden . Aber sonst ist dem noch wohl. (Zumal diese dazu dienen soll, die Zwangsversteigerung aus einer anfechtbar eingetragenen Grundschuld (vgl. §§ 129 ff. InsO) zu betreiben)
Ich komme nochmals auf das Thema zurück, denn es schein nun akut zu werden.
Der Gläubiger scheint nun ernst zu machen und will das Grundstück versteigern lassen. Das ist aus unserer Sicht keine gute Idee, denn wir glauben, dass er sich das Grundstück damit "billig unter den Nagel reißen will".
Welche Möglichkeiten gibt es, die Anordnung der Zwangsversteigerung zu verhindern? Wir haben an eine einstweilige Verfügung gedacht, mit welcher wir ihm untersagen lassen wollen, einen Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung zu stellen. Gleichzeitig werden wir ihn auf Zustimmung zur Löschung der Grundschuld verklagen.
Sollte die Zwangsversteigerung durchgeführt werden, haben wir dann im Rahmen der Erlösverteilung die Möglichkeit, den Gläubiger aufgrund der Tatsache, dass die Bewilligung der Grundschuld gemäß § 129 ff. InsO anfechtbar ist, von der Verteilung ausschließen zu lassen?