Ich als Wohnsitzgericht bin aber verpflichtet, die EAS an das zuständige NLG weiterzuleiten. Ich fürchte, so einfach (wie die Erben, der RA, der Notar...) kann ich es mir da nicht machen. Ich warte die Antwort von dem Bezirksamt in Berlin ab.
Danke für eure Meinungen!