Das ist natürlich formal betrachtet völlig richtig aber was macht es für die Beteiligten denn für einen Unterschied, ob nun die schon seit 1998 bestehende "A, B und C Grundbesitz GbR, bestehend aus A, B und C" oder die für den Erwerb 2010 gegründete neue "A, B und C Grundbesitz GbR, bestehend aus A, B und C" im GB eingetragen wird?
Soweit ich weiß kann die Gründung einer Gesellschaft bilanz- und steuerrechtliche Folgen haben. Wenn sie gewerblich tätig ist, ist wohl jede einzelne ein eigenes Unternehmen.