Die etwaige Überlegung, die Vollstreckungsgerichte könnten ruhig weiter so -gesetzeswidrig- wie bisher verfahren, weil das Grundbuchamt das Ersuchen letztlich nicht zu prüfen habe, halte ich in der Sache nicht für zielführend.
Das textlich zu entschärfen, um Kollegen nicht unnötig vor den Kopf zu stoßen und so erneut überflüssige Nebendebatten auszulösen, wäre seeehr sinnvoll.
Stimmt! Mich juckts schon wieder in den Fingern...