Kostenschuldner bei Antragsrücknahme

  • Guten Morgen!

    In meinem Fall hat die Stadt die ZV aus Rgkl. 3 betrieben. Sie hat auch einen Auslagenvorschuss für das Sachverständigengutachten geleistet. Danach war unser Titel soweit, dass wir beitreten konnten. Einige Wochen später wurde ein Kaufvetrag geschlossen, so dass sowohl die Stadt als auch wir den ZV-Antrag zurückgenommen haben. Die entstandene Gerichtskosten sind jedoch doppelt so hoch wie der Auslagenvorschuss.

    Wonach entscheidet sich, wer die restlichen Kosten zu leisten hat? Ist das derjenige, der als erstes den Antrag gestellt hat oder derjenige, der als letztes den Antrag zurücknimmt oder geht es nach der Rangfolge im Grundbuch oder kann das AG selber aussuchen, von wem es den Betrag verlangt, weil beide Kostenschuldner sind? :gruebel:

    Vielen Dank!

  • Beide haften als Gesamtschuldner. Jeder haftet für die volle Summe als Zweitschuldner. Ich mache das in der Regel so das ich den fehlenden Betrag von dem anfordere , der noch nichts gezahlt hat.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Wie claudia.
    Wie es allerdings in Bundesländern ist, in denen die Städten und Gemeinde gebührenbefreit oder gar kostenbefreit ist, das weiß ich nicht und könnte mir vorstellen, dass es dort anders zu handhaben wäre.

  • Entsprechend einer Entscheidung des hiesigen Landgerichts würden hier die Kosten auf die Gläubiger aufgeteilt werden (sofern sie von allen kostenauslösenden Maßnahmen gleichermaßen profitiert haben). Der Vorschuss wird auf dessen Teil angerechnet, der ihn gezahlt hat.

  • Scheint aber bei HdZwi nicht so zu sein, ansonsten hätte ja das Gericht keinen Vorschuss verlangt. (den man ja eigentlich auch bei uns nicht verlangen darf was ich aber auch mache. :oops:)

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • (den man ja eigentlich auch bei uns nicht verlangen darf was ich aber auch mache. :oops:)


    Wieso dürfen wir keinen Vorschuss verlangen? :gruebel:



    Das hab ich mich auch gerade gefragt.

    Ich bin der Meinung, dass die Gemeinden bei uns nicht kostenbefreit sind!

    Im Übrigen würde ich die entstandenen Kosten halbieren und von beiden Gläubigern jeweils die Hälfte anfordern bzw. ggf. sogar einen Teil des Vorschusses zurückzahlen.

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Von den Städten nicht. Steht irgendwo in den Weiten der Kostenverfügung.
    Die sind so vertrauenswürdig das man da keinen Vorschuss verlangen muss. :keinkom:

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)


  • .... ggf. sogar einen Teil des Vorschusses zurückzahlen.


    Das würde ich nicht tun. Immerhin haften die Gläubiger uns gegenüber gesamtschuldnerisch. Ich überlasse es ihnen also selbst, für einen gerechten Ausgleich im Innenverhältnis zu sorgen.

    Das geht nur nicht bei Beteiligung von kostenbefreiten Gläubigern, da dort die übrigen Gläubiger keinen Ausgleich im Innenverhältnis herbeiführen können.

  • Es könnte aber passieren, dass die Stadt selbst auf euch zu kommt und die Kosten halbe halbe aufteilen möchte. Da musst ihr halt sehen, wie Ihr das im Innenverhältnis geregelt bekommt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!