...Ich sehe aber nicht, was eine Verkündung im Schlusstermin an Gläubigerrechten bringen soll.
Ich letztlich auch nicht. Aber man könnte sich dann darauf zurückziehen, dass den Tagesordnungspunkt "Entschediung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters" in der Schlussterminierung und veröffentlicht hat, so dass alle Gläubiger die Möglichkeit haben, im Schlusstermin Einwendungen zu erheben. Wenn man ihn dann dort entscheidet, ist man in diesem Punkt vielleicht auf der sicheren Seite.
Und was macht Ihr hinsichtlich der vorläufigen Verwaltervergütung, die schon zum Verfahrensanfang beantragt wurde?