Ich denke, hier läuft etwas verkehrt.
Die Ersatzordnungshaft wird durch den Rechtspfleger vollstreckt, und zwar durch Ladung in die entsprechende JVA.
Nicht zu verwechseln mit dem Haftbefehl zur Abgabe der Vermögensauskunft, welche beim Vollstreckungsgericht beantragt werden muss.
Zur Entbehrlichkeit der Ladung zum Haftantritt in diesen Fällen siehe hier:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…haft-Haftbefehl