Zitat von bü40Bei Teilungsversteigerungen gebe ich immer den Hinweis, dass die Banken verpflichtet sind, den Grundschuldbetrag vom Ersteher in voller Höhe einzuziehen und an die Darlehensnehmer auszuschütten.
Nur Löschungsbewilligung erteilen wäre zu einfach.
Leider wird es wohl immer wieder mal so (falsch) gehandhabt.
Warum nur bei Teilungsversteigerungen? Und ob an die Darlehnsnehmer auszuschütten ist, wissen wir nicht. Rückgewährsberechtigt können auch andere sein (Pfändung, Verpfändung, Abtretung der Rückgewährsansprüche). Und wie gesagt, bei Erteilung einer Löschungsbewilligung ohne Zahlung des Erstehers wird sich der Gläubiger schadensersatzpflichtig machen. Ob der Schaden dann auch geltend gemacht wird, ist eine andere Frage, entstanden dürfte er in jedem Falle sein.