@juris2112:
Ich verstehe den Sachverhalt in #36 dahin, dass in den Spalten 5/6 der Abt.III unter Nr.1a nur der abgetretene mittelrangige Teilbetrag von 300.000 € genannt ist und sich die erst- und letztrangigen Teilbeträge von 250.000 € und 200.000 € lediglich aus der Spalte 7 ergeben, ohne dass hierfür Nummern vergeben wurden.
Ja, so hab ich die Eintragung "vorgefunden" (will sagen: ich hab´s nicht gemacht... ;))
Ich würde nunmehr wie folgt eintragen:
1 250.000 Das Recht zu 250.000 € hat die Nr.1, das Recht zu 300.000 €
1a 300.000 die Nr.1a und das Recht zu 200.000 € die Nr.1b. Klarstellend
1b 200.000 von Amts wegen eingetragen am ...
Aber in Spalte 3 verändere ich im Zusammenhang mit dieser klarstellenden Eintragung doch nichts, oder?
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1 250.000 Von dem bisherigen Recht Nr.1 zu 250.000 € ist ein letztrangi-
1 150.000 ger Teilbetrag von 100.000 € (Nr.1c) samt Zinsen seit ... abge-
1c 100.000 treten an ....
Damit wären alle Unklarheiten beseitigt.
Das sehe ich grundsätzlich auch so. Übersichtlicher ist es ja, allerdings frag ich mich grad, wieso ich in diesem Fall den Betrag 1c (=100.000 €) von den 250.000 € absetzen kann. Eigentlich ändere ich doch bei Teilabtretungen nichts an dem ursprünglichen Betrag. Angenommen, von 1a würde ein Teilbetrag abgetreten werden. Dann würd ich doch auch nur eintragen "1aI", ohne Änderung des Betrages in Spalte 6. Vielleicht kannst Du mir noch mal auf die Sprünge helfen...