Die Richter des LG Leipzig sehen also auch keine Erforderlichkeit einer RNF-Klausel. Dann steht jetzt noch die Entscheidung aus Essen aus.
Oder ist sonst noch wo ein Verfahren beim LG?
Ich habe bisher 9 LG-Entscheidungen gegen die Erforderlichkeit einer Klausel gezählt (Mehrfach-Entscheidungen eines LGs nicht mitgerechnet). Eine LG-Entscheidung pro Klausel ist mir bisher nicht bekannt, oder hab ich die überlesen?
Die Hagener Richter haben nun schon zum 2. Mal entschieden, dass keine Klausel erforderlich ist. Es besteht kein Grund für eine Umschreibung, da Titelgläubiger identisch ist mit dem Vollstreckungsgläubiger. Bestehende Zweifel an an der materiell-rechtlichen Befugnis sind ausgeräumt worden (abgekürzt).
Klingt plausibel und nachvollziehbar:daumenrau