[Kaufhaus] GmbH

  • Die Richter des LG Leipzig sehen also auch keine Erforderlichkeit einer RNF-Klausel. Dann steht jetzt noch die Entscheidung aus Essen aus.
    Oder ist sonst noch wo ein Verfahren beim LG?
    Ich habe bisher 9 LG-Entscheidungen gegen die Erforderlichkeit einer Klausel gezählt (Mehrfach-Entscheidungen eines LGs nicht mitgerechnet). Eine LG-Entscheidung pro Klausel ist mir bisher nicht bekannt, oder hab ich die überlesen?

    Die Hagener Richter haben nun schon zum 2. Mal entschieden, dass keine Klausel erforderlich ist. Es besteht kein Grund für eine Umschreibung, da Titelgläubiger identisch ist mit dem Vollstreckungsgläubiger. Bestehende Zweifel an an der materiell-rechtlichen Befugnis sind ausgeräumt worden (abgekürzt).



    Klingt plausibel und nachvollziehbar:daumenrau

  • Ich werde bei den Inkassobüros die Bezugsurkunden anfordern und zwar nicht nur den Tabellenauszug sondern die Urkunde an sich. Ich will wissen: a) wer hat dort was beurkunden lassen b) was wurde beurkundet und c) gehört der Tabellenauszug überhaupt zu dieser Urkunde. Aus den Dingern, die ich bisher bekommen habe, ließ sich das nicht zweifelsfrei entnehmen.

    Keine Klausel...okay...ist ne Freigabe...na wenn ihr meint...aber dann will ich wenigstens die Bezugsurkunde sehen. Die sollten die Inkassobüros doch haben, oder nicht? :D

  • Die Kanzlei von Frau Dr. C.W. hat mich eben angerufen und mir angeboten, mir sämtliche Bezugsurkunden...26 Ordner...persönlich vorbei zu bringen. Habe dankend abgelehnt. Die Urkunde und der Tabellenauszug soll mir reichen...frag mich nur, warum man mir das nicht schon vor einem Jahr bei meiner ersten ZwVfg angeboten hat :teufel:

  • Diese Frage stelle ich mir auch schon länger - wieso werden die entsprechenden Unterlagen nicht einfach vorgelegt ? Dann wäre der sofortige Erlass des Pfüb ja möglich - das es trotzdem alles irgendwie ein Geschmäckle hat steht wieder auf einem anderen Blatt Papier.

  • Hm, warum man die Urkunden nicht von Anfang an vorgelegt hat?
    Vielleicht weil der Rechtspfleger/die Rechtspflegerin von Anfang an eine RNF-Klausel verlangt hat?
    Ist nur mal so ein Gedanke...

  • Von einer Freigabe habe ich erstmals im Dezember gehört, zwischenverfügt habe ich sein Juni und im ersten Schreiben des IV war auch nur die Rede davon, dass die Forderungen an eine AG verkauft uns abgetreten wurden...kann ich vom IV nicht verlangen, dass er mir von Anfang an sagt, dass die "freigegeben " wurden? Sorry, aber bei den dutzenden Zurückweisungen, die ich gefertigt habe, kann ich nicht nachvollziehen, warum die Gläubigervertreter erst jetzt die Unterlagen rausrücken. Ich finde immernoch, dass da was faul ist, aber ganz ehrlich: der einzige Rechtspfleger, der da wirklich auf den Zahn fühlen könnte, ist der Kollege, der das Insolvenzverfahren auf dem Tisch hat. Ich habe keine Lust mehr, mir den Allerwertesten aufzureißen und mein LG macht sich dann keine große Platte mehr. Dann soll es eben so sein. Wenn ein anderes LG pro meiner eigentlichen Auffassung entscheidet, lass ich mich vielleicht wieder umstimmen...

  • So, da sitz ich nun und verfasse meine neue Zwischenverfügung, da ich ja nun gern die Bezugsurkunden sehen würde, da komm ich schon wieder ins Grübeln: Aus der Urkunde des Notars W. H. vom 26.03.10, Urkundenrollennummer 139/10 (das ist die wo bestätigt wird, dass die Kaufhaus GmbH an die AG, die AG an die Ltd. und diese wieder an die GmbH abgetreten hat) ergibt sich, dass die Forderungen aus den Bezugsurkunden 145/09-150/09 vom 31.03.09, 157/09-166/09 vom 01.04.09, 168/09-174/09 vom 02.04.09 und 129/10-132/10 sowie 134/10 vom 23.03.10 dieses Notars aus der Masse der Insolvenzschuldnerin "freigegeben" (Freigabe steht nicht drin, aber der IV sagt, die Forderungen aus den Bezugsurkunden sind im insolvenzfreien Vermögen) wurden. Soweit so gut...jetzt habe ich aber bereits eine dieser Urkunde, nämlich die 159/09...sollte ja dann eigentlich die Auflistung der Forderungen enthalten...tut sie aber nicht zweifelsfrei! In dieser Urkunde tauchen als Parteien auf: a) info*** f. GmbH (sollte bekannt sein) b) N. Inkasso GmbH c) unsere GmbH d) die übliche AG e) die Ltd. ...also schon mal 2 Parteien mehr. Inhaltlich ergibt sich aus der Urkunde, die Parteien a)-c) am 20.02.09 (na, kommt euch das Datum bekannt vor?) Forderungen abgetreten haben (an wen von den angegebenen Parteien steht da nicht) und beabsichtigen am 02.04.09 eine Urkunde zu errichten, aus der sich dann ergeben soll, welche das sind.

    Einfach nur genial! Ich habe also eine "Bezugsurkunde", die merkwürdig ist, weil die angeben, die Forderungen in einer weiteren Urkunde auflisten zu wollen und dann am Ende aber anscheinend doch Forderungen auflisten. Ja was denn nun? Da ist ein Auszug aus einer Liste dran. Handeln tut offensichtlich jemand aus der Kanzlei. Ne Vollmacht dafür findet sich nirgends.
    Ich krieg langsam nen Koller! Die Abtretungen sollen also zwischen a), b) und c) und den anderen 2 stattgefunden haben? Aha! Aber von welchen Forderungen reden wir hier nun eigentlich?

    Und ich soll jetzt allen Ernstes als Vollstreckungsgericht prüfen, ob meine Forderung aus dem Titel freigegeben wurde? Ich liebe mein LG, ganz ehrlich! Was haltet ihr davon? Hat auch schon jemand so eine Bezugsurkunde? Wird da jemand schlau draus?

    3 Mal editiert, zuletzt von Lexy (25. Mai 2011 um 10:32) aus folgendem Grund: überarbeitet

  • Was soll ich denn machen? Blind unterschreiben, ist das dein Ernst? Sollte ich nicht wenigstens prüfen, ob meine Forderung freigegeben ist?

  • Man hat es wirklich langsam leid. Ich habe jetzt eine Sache von der Kollegin mit dem dünnen Papier zu unserem Landgericht gegeben. Mal sehen wie die entscheiden. Wenn die auch die Pfändung zulassen, ist die ganze SAche gegessen.

  • PfÜB unterschreiben und gut ist.



    ja, so sehe viele auch aus. Es interessiert mich nichts, nur schnell weg mit den Sachen.
    Es wird nicht der Sachverhalt geprüft, sondern ob der Handelnde hier auch handeln darf.

  • Ich wollte ja ne Klausel, damit das Prozessgericht prüft...krieg aber ja nicht...also muss ich doch prüfen, ob meine Forderung vom Insolvenzbeschlag frei ist. Und trotzdem glaube ich nicht, dass das wirklich meine Aufgabe ist. Aber ich weiß nunmal, dass die GmbH insolvent ist. Davor kann ich die Augen nicht verschließen.
    Ich finde es einfach nur noch nervig, aber ich sehe auch nicht ein, irgendwas blind zu unterschreiben, nur um es vom Tisch zu kriegen.

  • aber ich sehe auch nicht ein, irgendwas blind zu unterschreiben, nur um es vom Tisch zu kriegen.



    Genau meine Meinung. Bin auch grade wieder am Zurückweisen. Bei mir ist noch nie ein Rechtsmittel eingegangen.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Habe die Urkunden 162/09 und 164/09 vorliegen. Diese scheinen alle gleich aufgebaut zu sein. Es handelt immer eine andere Dame aus einer Essener-Kanzlei. Aufgrund welcher Vollmacht kann auch bei mir nur vermutet werden. Auch ist nicht bekannt, was nun tatsächlich von a-c an Forderung abgetreten wurde.
    Angehängt ist ein Tabellenauszug, in der dann die betreffende Forderung, welche nun vollstreckt werden soll, auftaucht. Ob diese Tabelle mal Bestandteil einer Urkunde war, vermag ich nicht zu erkennen.

    Interessant ist aber auch Seite 4 von 139/10. Kaufhaus ermächtigt c und d diese zu vertreten bei: Umschreibung nach § 727 ZPO.

  • Das ist doch im Grunde längst in (unzulässige) Sachverhaltsermittlung von Amts wegen ausgeartet... PfÜB unterschreiben und gut ist.



    Sehe ich nach den bisherigen LG-Entscheidungen mittlerweile genauso. Irgendwie muss ich ja auch meine Arbeit fertig bekommen, und ich habe inclusive EDV 6 Bereiche zu bedienen. Und von den Schuldnern, die ihre Schulden schon seit mehr als 10 Jahren nicht gezahlt haben, interessiert sich praktisch nicht einer dafür, ob die Kaufhaus GmbH nun vollstrecken darf oder nicht, sie bezahlen so und auch so nichts. Tut mir leid, aber man muss auch ein wenig praktisch denken, sonst geht man jeden Tag hier 20.00 Uhr aus dem Hause. Habe so schon noch 4 Wochen Resturlaub und schon wieder 60 Überstunden.

    Bitte denkt an das Klarnamenverbot.
    li_li (Mod)

  • Zitat

    Sehe ich nach den bisherigen LG-Entscheidungen mittlerweile genauso. Irgendwie muss ich ja auch meine Arbeit fertig bekommen, und ich habe inclusive EDV 6 Bereiche zu bedienen. Und von den Schuldnern, die ihre Schulden schon seit mehr als 10 Jahren nicht gezahlt haben, interessiert sich praktisch nicht einer dafür, ob die Kaufhaus GmbH nun vollstrecken darf oder nicht, sie bezahlen so und auch so nichts. Tut mir leid, aber man muss auch ein wenig praktisch denken, sonst geht man jeden Tag hier 20.00 Uhr aus dem Hause. Habe so schon noch 4 Wochen Resturlaub und schon wieder 60 Überstunden.

    Sorry, aber DAS ist wohl die schlechteste Begründung für die eigene Rechtsauffassung....

  • Ist ja auch nicht der Hauptgrund, sollte mehr eine Anmerkung am Rande sein, soviel Arbeit haben die Zurückweisungen ja letztlich sowieso nicht gemacht, war ja alles im Computer abgespeichert (da macht das Prüfen der langen Forderungsaufstellungen fast mehr Arbeit) - also bitte nicht so ernst nehmen, war halt etwas unglücklich formuliert. Aber nachdem das LG Leipzig entschieden hat, muss ich mich sowieso wohl daran halten. Ich kann dorthin sowieso nicht Akten geben, wenn ich deren Auffassung kenne. :)

  • Nach dem hier nunmehr 9 LG Entscheidungen bekannt sind, die alle unsere Ansicht abgebügelt haben und mir mit der Beschwerdeschrift alle Urkunden vorgelegt wurden halte ich es auch nicht für sinnvoll die Beschwerden zu unserem LG zu geben. Ich werde abhelfen und die Pfänder erlassen. Sollten nunmehr neue Anträge kommen lasse ich mir die notwendigen Bezugsurkunden vorlegen, der Rest ist bekannt, und die Pfänder erlassen.

    Im Endeffekt muss der Insoverwalter doch wissen was er macht und die meisten Schuldner interessiert das sowieso nicht. Ich möchte auch nicht wissen wie viele Pfänder davon sowieso ins Leere laufen.

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