Insolvenzeröffnung vor wirksamer Beschlagnahme; später Freigabe

  • Zwangsversteigerungsverfahren wird gegen Schuldner angeordnet wegen persönlicher u. dinglicher Ansprüche (Titel gegen Schuldner).
    Bevor die Beschlagnahme wirksam wird, erfolgt Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners.
    Es ergeht Beschluss nach § 28 ZVG, wonach das Verfahren wegen der persönlichen Ansprüche aufgehoben und im Übrigen einstweilen eingestellt wird.
    Der Gläubigerin wird aufgegeben, den Titel gegen den Insolvenzverwalter umschreiben und sodann neu zustellen zu lassen an diesen.
    Nunmehr gibt Insolvenzverwalter das Grundstück aus der Masse frei.
    Gläubigerin hat den Titel noch nicht umschreiben lassen und will das Verfahren fortsetzen.
    Was ist zu tun?
    Unter Aufhebung des Einstellungsbeschlusses nach § 28 ZVG wollte ich den ursprünglichen Anordnungsbeschluss erneut an den Schuldner zustellen, da die erste Zustellung zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem er die Verfügungsbefugnis ja nicht mehr hatte. Aber im Beschluss stehen ja auch noch die persönlichen Ansprüche, für die das Verfahren inzwischen aufgehoben wurde.

  • Ich würde den Einstellungsbeschluss nicht aufheben sondern das Verfahren nunmehr gg. den Schuldner fortsetzen, da der Einstellungsgrund entfallen ist.
    Sodann AO-Beschluss, Einstellungs- und Fortsetzungsbeschluss nebst Belehrung gem. § 30 a ZVG an Schuldner zustellen.

  • Ich würde den Einstellungsbeschluss nicht aufheben sondern das Verfahren nunmehr gg. den Schuldner fortsetzen, da der Einstellungsgrund entfallen ist.
    Sodann AO-Beschluss, Einstellungs- und Fortsetzungsbeschluss nebst Belehrung gem. § 30 a ZVG an Schuldner zustellen.


    Sehe ich ebenso - außer dass der Anordnungsbeschluss dem Schuldner bereits zugestellt worden sein dürfte.
    Wichtig finde ich den Hinweis auf die erneute Belehrung nach § 30a ZVG, das sollte man nicht vergessen.

  • Aber die persönliche Vollstreckung musst Du aufheben: BGH

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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