OLG Celle: Beschluss vom 04.10.2013 - 2 W 217/13
Der Geltendmachung der Umsatzsteuer der auf die gesamte Honorarforderung entfallenen Umsatzsteuer verpflichteten Rechtsanwalt steht die Vorsteuerabzugsberechtigung seines bedürftigen Mandanten entgegen.
u. a. JurBüro 2013, 31