Wer ist eigentlich funktionell für eine Entscheidung nach § 36 Abs. 4 zuständig? Kommentare sprechen vom Richter. Kann das aber nicht so ganz glauben. Kann mir kurz jemand helfen?
Im Eröffnungsverfahren der Richter, im eröffneten Verfahren der Rechtspfleger (§ 18 Abs. 1 Nr. 1, § 20 Nr. 17 RPflG). [AG Göttingen, Beschl. v. 17.12.2001 - 74 IK 184/01, RPfleger 2002, 170]
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