Hallo Kollegen,
mir liegt eine Teilungserklärung nach § 8 WEG vor, bei der ich einige Fragen trotz Suchfunktion und Literatur nicht abschließend klären konnte. Vielleicht könnt ihr mir helfen:
a) Die in der Teilungserklärung angegebene m2-Zahl stimmt hinsichtlich 2er
Keller nicht mit dem Aufteilungsplan überein.
b) Zur Wohnung Nr. 7 ist kein abschließbarer Zugang ersichtlich.
c) Es fehlt eine Nordansicht.
Kann ich die Nordansicht und eine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung +
einen neuen Aufteilungsplan verlangen?
d) Bauliche Veränderungen an der Außenfront bedürfen der Zustimmung der
Eigentümerversammlung oder des Verwalters. Ist das wirklich möglich, dass
der Verwalter solche Dinge auch allein entscheidet?
e) Bestandteil des SE sollen sein: Leitungen für Wasser, Abw. und Heizung vom
bzw. bis zum Anschluss an die gemeinsamen Steigleitungen, hinsichtl. Strom
von der Abzweigung ab Zähler. Auch hierzu hab ich nichts Konkretes
gefunden.
Vielen Dank schon mal und ein schönes (Rest) WE