Anfechtung der Ausschlagung nötig ?

  • Hallo Forengemeinde, mir stellt sich ein Grundsatzproblem, wozu ich Eure Meinungen wissen wollen würde.

    Sachverhalt:
    Vater (V) verstorben.
    Sohn (S) schlägt im Okt. 2009 über einen Notar aus allen Berufungsgrunden aus.
    Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge für die Erben, die nicht ausgeschlagen haben wurde erteilt.
    Testament taucht im Juli 2010 auf, auf welchem S mal als Zeuge unterschrieben hat. Testament wurde eröffnet und bekannt gegeben.
    S vermutlich auch als testamentarischer Erbe anzusehen ( nicht nur Vermächnisnehmer) da er im Testament nicht ausdrücklich als Erbe benannt wurde. Erbschein wurde eingezogen.
    Muss S jetzt seine Erbausschlagung anfechten. Oder ist er als testamentarischer Erbe anzusehen, weil die Erklärung der EA aus allen Berufungsgründen nur für Testamente gilt, die dem S nach Eröffnung bekannt waren ?

  • Da er aus ALLEN Berufungsgründen ausgeschlagen hat, ist er mit der Sache durch.
    Wieso jetzt Anfechtung der Erbausschlagung? Aus welchem Grund denn?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ich nehme an dass er als im Testament allein neben der Lebensgefährtin des V mehr zu erwarten hat, als als gesetzlicher Erbe.

    Ich kann jedoch aus keiner Vorschrift ausdrücklich entnehmen, dass die Ausschlagung aus jedem Berufungsgrund für noch nicht eröffnete Testamente ebenso zählt (wovon ich jedoch sonst immer ausgegangen bin).

  • Wenn er doch aus allen Berufungsgründen ausgeschlagen hat, ist er raus aus der Erbfolge.
    Ich sag das "meinen Leuten" immer, dass sie auch ausgeschlagen haben, wenn jetzt noch ein Testament/Erbvertrag auftaucht.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

  • Er ist weder gesetzlicher noch testamentarischer Erbe. Er hat aus jedem Berufungsgrunde ausgeschlagen. Ob ihm das Testament schon bekannt gemacht war, spielt dabei keine Rolle. Siehe dazu die Ausführungen von Cromwell.
    Einen Anfechtungsgrund kann ich allerdings auch nicht sehen.
    Dazu gibt der geschilderte Sachverhalt nichts her.
    Deshalb ja auch meine Frage. Womit will er die Anfechtung denn begründen? Weil er dann mehr bekommt???? :eek: Das ist kein Anfechtungsgrund. Er hat ausgeschlagen und wurde über die Unwiderruflichkeit der Ausschlagung ( hoffentlich! ) vom Notar belehrt.

    Ich wüsste jetzt nicht, was für eine Anfechtung der Ausschlagung sprechen könnte.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ich danke für die bisher geäußerten Meinungen.

    Der S geht eigentlich davon aus, dass er testamentarischer Erbe geworden ist. :confused: Hinsichtlich einer Anfechtungsbegründung wurde nichts vorgetragen, das waren nur Vermutungen meinerseits.

    Ich werde sehen, ob ein Erbscheinsantrag gestellt und wie dieser dann begründet wird.

  • Nee, er ist nicht testamentarischer Erbe.
    Er hat, wie hier jetzt mehrmals beschrieben, aus allen Berufunbgsgründen ausgeschlagen und ist somit raus aus der Nummer bzw. jeglicher Erbfolge.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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