Treuhänder ist abgetaucht

  • RSB ist erteilt. TH legt am Ende der Wohlverhaltensperiode einen Schlussbericht vor und teilt mit, dass er ca. 1.800 € an die Gl. verteilt habe, Kto. Auszüge etc. legt er nicht mehr vor dann taucht er ab und antwortet nicht mehr auf Anfragen. Zwangsgeldverfahren usw. führte auch zu keinem Erfolg.

    Es stellt sich heraus, dass die Verteilung der 1.800,00 € am Ende des Wohlverhaltensperiode nicht nach Quote erfolgte sondern der gesamte Betrag an den "Hauptgläubiger (Bank)" (ca. 75% der festgestellten Forderung) ausgezahlt wurde.

    zwei Lösungsansätze:
    1. neuen TH bestellen, der den Betrag i.v.H. zurückfordert und dann ordentlich verteilt

    2. ist es auch möglich weil wirtschatlich sinnvoller ohne Einsetzung eines TH dem Gl. aufzugeben, Betrag x an gem. Quote an die übrigen Gl. auszuzahlen? Habe meine Bedenken, da dies nicht Aufgabe des Gerichts ist, anderseits ist Alt. 1 auch mit weiteren TH Kosten verbunden u. angesichts des Betrages, naja... :(

    wer nicht mit der zeit geht, der muss mit der zeit gehen

  • Ich glaube, LdFC hat mal darauf hingewiesen, dass die Frage, ob die Masse richtig verteilt ist, die Gläubiger klären müssen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Schon mal bei der Kammer nachgefragt, was mit dem TH ist. Vielleicht gibt es einen Abwickler, der das nacharbeiten muss? Obwohl, persönlichen Bestellung.... Hm... Ich würde mal bei der Kammer fragen

  • Das letzte Mal, dass bei uns so was passiert ist (abtauchen), wurde nach Absprache mit allen Kollegen, dieser Insolvenzverwalter aus allen (viele) Verfahren entlassen. Letztlich kam dann eine Gefängnisstrafe von 4 Jahren raus wegen hundertfacher Unterschlagung.
    Abtauchen hieß bei uns, dass er weder auf Mails, Anrufe, Handyanrufe nebst Nachricht auf Mailbox antwortete. Da gingen bei uns alle Warnlampen an!!!
    Kurz: Abtauchen geht gar nicht!!!

  • Schon mal bei der Kammer nachgefragt, was mit dem TH ist. Vielleicht gibt es einen Abwickler, der das nacharbeiten muss? Obwohl, persönlichen Bestellung.... Hm... Ich würde mal bei der Kammer fragen




    wird Dir, wegen der persönlichen Bestellung, nicht viel nutzen.

    Da für den TH in der WVP auch die Anbindung an § 60 InsO i.V.m § 92 InsO fehlt, müssen sich die Gläubiger über § 280 InsO schon selbst kümmern. Ein neuer TH hilft Dir da nicht weiter, OLG Celle 16 U 29/07, BGH IX ZR 118/07

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • ob abgetaucht oder nicht (oki, beim nicht abgetauchten Treuhänder würde man das im Sinne von Fallvariante 1 regeln): Prüfungsvermerk zum Ausschüttungsbericht; diesen an alle Gläubiger senden und gut ist (Rainer hat recht !); noch nicht "Weglegen" verfügen, sondern 6 MOnate (da kommen bestimmt noch Anfragen)

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau


  • Da für den TH in der WVP auch die Anbindung an § 60 InsO i.V.m § 92 InsO fehlt, müssen sich die Gläubiger über § 280 InsO schon selbst kümmern. Ein neuer TH hilft Dir da nicht weiter, OLG Celle 16 U 29/07, BGH IX ZR 118/07



    Vielen Dank für alle Antworten und insbesondere LFdC.

    Zwischenzeitlich liegen mir weitere Kto. Auszüge vor. Der TH hat doch allen Gläubigern einen Betrag zukommen lassen, nur leider nicht entsprechend der Quote. :mad:

    Unterschlagung ist hier auch nicht das Thema, da nachvollziehbar ist, wo das Geld geblieben ist und er sich nicht die Taschen voll gemacht hat.

    Nach euren Hinweisen, werde ich mich am WE noch mal einlesen. Falls die Bestellung eines neuen Treuhänders, der die Verteilung rückabwickelt und korrigiert als Lösung ausscheiden sollte, werd ich wohl die Gläubiger auf die Höhe der Quote/Forderung und Auszahlungsbetrag hinweisen und die Akte weglegen.

    Geht dann am Ende doch in die Richtung Variante 2. (hier lfd. Nr. 1) :D

    wer nicht mit der zeit geht, der muss mit der zeit gehen

    Einmal editiert, zuletzt von uganda (25. März 2011 um 12:05)

  • na es scheint auch nicht die riesen-summe, die da quotenmäßig falsch verteilt wurde..... (was kein rechtliches argument ist, aber ruhig schlafen lässt....)

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