betreuungsgerichtliche Genehmigung Grundstückskaufvertrag

  • Sehe es so wie Wobder.
    Interessant wäre, wie hier der Ergänzungsbetreuer (Berufsbetreuer?, Rechtsanwalt?) die Genehmigungsfähigkeit begründet. Gibt es überhaupt eine schriftl. Einlassung des Ergänzungsbetreuers, oder wurde durch den Notar nur stumpf der Vertrag mit Antrag auf Genehmigung eingereicht?

  • Ergänzung:
    Evtl. käme noch in Betracht, dass ein Teil des Kaufpreises mit evtl. Pflegeleistungen des Sohnes verrechnet wird, dann müsste natürlich auch eine Pflegevereinbarung getroffen werden. Vielleicht kann so der Sohn den Kaufpreis und die Sanierungskosten stemmen.

  • Ergänzung:
    Evtl. käme noch in Betracht, dass ein Teil des Kaufpreises mit evtl. Pflegeleistungen des Sohnes verrechnet wird, dann müsste natürlich auch eine Pflegevereinbarung getroffen werden. Vielleicht kann so der Sohn den Kaufpreis und die Sanierungskosten stemmen.


    Die Vereinbarung müsste dann aber auch eine Absicherung hinsichtlich des (Rest-)kaufpreises enthalten.

    Könnte ja sein, dass sich der Zustand der Betroffenen (angeblich?) verschlechtert und dann doch z. B. nach einem halben Jahr (wieder) eine Aufnahme im Heim erfolgt (dieses Mal dauerhaft).

  • Hallo,
    ich habe folgenden Fall: Die Betreuerin und Tochter des Betroffenen hat den Grundbesitz ihres Vaters an ihren Cousin verkauft, da ihr es zu anstrengend sei, sich um das leerstehende Haus und Garten zu kümmern. Der Betreute besitzt genug Barvermögen, um seinen Heimaufenthalt bis zum Lebensende finanzieren zu können. Der Betreute ist nicht anhörungsfähig und kann nicht mehr in sein Haus zurückkehren. Ein Wertgutachten liegt vor und der Cousin möchte den mit Gutachten festgestellten Wert zahlen.
    Der Verfahrenspfleger und ich sind jedoch der Meinung, dass der Grundbesitz auf dem Immobilienmarkt angeboten werden muss, um den tatsächlichen Marktwert feststellen zu können. In vielen Fällen konnte in den letzten Jahren ein deutlich über dem Gutachtenwert liegender Kaufpreis erzielt werden.
    Weiterhin stellt sich die Frage, ob ein Verkauf bei der derzeitigen Inflationslage sinnvoll ist und der Grundbesitz nicht auch vermietet werden könnte (Stichwort Vermögensdiversifizierung).
    Die Betreuerin möchte die Immobilie jedoch unbedingt loswerden, verweist auf die steigenden Zinsen und den mutmaßlichen, jedoch nicht belegbaren Willen ihres Vaters, den Grundbesitz an den Cousin verkaufen zu wollen.
    Wie seht ihr den Fall?
    Vielen Dank für eure Meinungen!

    Einmal editiert, zuletzt von Karo (24. Oktober 2022 um 06:27)

  • Danke für den Link!

    Ich bin der Meinung, dass nur über das Anbieten des Grundbesitzes (von mir aus auch bei e+++-kleinanz.) der tatsächliche Verkehrswert ermittelt werden kann. Angebot und Nachfrage bestimmen gerade mehr denn je den Wert der Immobilie. Zudem sind die Baupreise derart gestiegen, dass auch ältere Häuser weit über dem Verkehrswert verkauft werden können.

    Nach Beendigung der Betreuung kommt es auch hin und wieder vor, dass Erben nachfragen, warum der Hausverkauf für diesen Kaufpreis genehmigt wurde. Da möchte ich schon sagen können, dass ein Gutachten vorlag, der Grundbesitz angeboten wurde und keine höherer Verkaufspreis erzielt werden konnte.

    Wie seht ihr den Hausverkauf unter den Gesichtspunkten Vermögensdiversifizierung und Notwendigkeit?

  • ...

    Wie seht ihr den Hausverkauf unter den Gesichtspunkten Vermögensdiversifizierung und Notwendigkeit?

    Die Notwendigkeit einer Veräußerung hängt m. E. sehr von der Region ab, in der sich das Haus befindet.

    In der hiesigen Gegend würde man wohl ein ganzes Haus nur sehr schwer vermietet bekommen. Schlicht einfach deshalb, weil die Betreuerin eine marktübliche Miete verlangen müsste und diese für die meisten Interessenten viel zu hoch sein dürfte. Wer sich die Miete leisten könnte, hat im Zweifel bereits selbst ein Haus oder kauft/baut lieber eines.

    In vielen Jahren am Betreuungsgericht habe ich daher die Vermietung eines durch Heimaufnahme des Eigentümers leerstehenden Eigenheims noch nie erlebt. Standard ist bei uns die Veräußerung, wenn eine Rückkehr in das Haus ausgeschlossen ist.

    Auch ich sehe es so, dass ein Wohngrundstück grundsätzlich auf dem Immobilienmarkt angeboten werden sollte. (Kann natürlich aber sein, dass aufgrund der derzeit ungewissen Wirtschaftslage ein höherer Preis als der Verkehrswert laut Gutachten nicht zu erzielen ist.)
    Das sollte jedoch unterbleiben, falls sich aufklären ließe, dass der Verkauf an den Cousin tatsächlich dem früher geäußerten Willen des Betreuten entspricht.

  • Vielen Dank für deine Meinung! Da kann ich voll mitgehen.

    Ich dachte auch daran, dass der Cousin das Haus zunächst mieten könnte. Die Betreuerin ist sich sicher, dass sie Alleinerbin wird (ich weiß, das kann derzeit niemand wissen). Dann soll sie nach dem Tod verkaufen.

  • Ich schließe mich Frog an.
    Allerdings spielen momentan sehr viele Faktoren bei dem Verkauf von Immobilien eine Rolle, und davon sind mir gerade zwei aufgefallen:
    - die stark gestiegenen Zinsen bremsen zumindest in unserer Region die Nachfrage enorm. Hier sind die Zinsen in einem Sprung um 0,9 % gestiegen. Da haut bei vielen eine sichere Finanzierung, die sie in der Woche davor schon hatten, nicht mehr hin.
    - die Ausstattung des Hauses im Hinblick auf Alter, Energieeffizienz und Heizung sowie Renovierungsbedarf. Objekte, die noch vor 6-9 Monaten gut weggekommen wären, werden zu Ladenhütern, weil sie renovierungsbedürftig, schlecht gedämmt und mit veralteter Heizung einfach nicht mehr attraktiv genug sind.
    Abhängig von dem Objekt in deinem Fall kann es bei dir und im Einzelfall wirklich sein, dass es keinen besseren Käufer gibt als den bisherigen Interessenten und eine Verzögerung dazu führen könnte, dass ein Verkauf nicht oder sogar zu einem geringeren Preis erfolgen muss.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Das sehe ich auch so.
    Ich verlange ja auch nicht, dass man den Grundbesitz ein halbes Jahr anbietet. Somit dürfte es kaum Verzögerungen geben. Nach zwei Monaten kann man dann schon erkennen, wie die Nachfrage aussieht und ich hätte bei der Genehmigung ein wesentlich besseres Gefühl.

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