Stellenausschreibung - fliegend

  • Kann mir jemand erklären, was es mit der Bezeichnung "fliegend" bei einer Stellenausschreibung (speziell natürlich: Justiz) auf sich hat?

  • Die Ausschreibung "fliegender Stellen" ist eine Möglichkeit, Beförderungsstellen einer breiteren Masse zugänglich zu machen. Normalerweise werden Stellen zur Beförderung an einem bestimmten Gericht ausgeschrieben. Sofern sich hierfür Bewerber anderer Gerichte interessieren, wäre für eine Beförderung auch die Versetzung zu diesem Gericht erforderlich. Aus Sicht der Justizverwaltung ist dies aber meist nicht gewollt, es sei denn, man beabsichtigt mit der Ausschreibung gezielt Mitarbeiter für eine Tätigkeit bei diesem Gericht zu werben.
    Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass ich von all dem nicht viel halte. Nach meiner Ansicht sind Haushaltsstellen innerhalb eines Kapitels immer fliegend. Mir ist nicht erklärlich, warum ich im Falle einer Fremdbewerbung nicht die Stelle einfach der Beförderung folgen lasse. Nach meinem Empfinden handelt es sich um ein Schutzschild der Justizverwaltung, um die Beförderungen besser steuern zu können. Vielleicht findet sich ja hier ein Personaler, der diese These mit Vorschriften widerlegen kann.
    Ups, Bang-Johansen war schneller! :)

  • Beispiel:

    Ich bin beim Amtsgericht tätig. Die Staatsanwaltschaften meines Bundeslandes schreiben fünf "fliegende" A 9-Stellen aus. Kann ich mich darauf bewerben? Schon oder?

  • Beispiel:

    Ich bin beim Amtsgericht tätig. Die Staatsanwaltschaften meines Bundeslandes schreiben fünf "fliegende" A 9-Stellen aus. Kann ich mich darauf bewerben? Schon oder?



    Im gehobenen oder im mittleren Dienst ??? :gruebel:

  • Immer nur an Beförderung denkend, was? ;)

    Vielleicht, wenn man statt beim Gericht, lieber bei der Staatsanwaltschaft arbeiten würde? :)

  • So wie oben die "fliegende" Stelle beschrieben wird, wäre dann eher ein Versetzungsantrag nötig, um Deinen Wechselwunsch zu erfüllen.

    Verstehe auch die Stellenausschreibung nicht - wenn A9-Stellen für den gehobenen Dienst ausgeschrieben sind, handelt es sich doch um Neueinstellungen und nicht um fliegende Stellen. Und dann schreibt doch das OLG die Stellen aus und entscheidet später, ob man zum Gericht oder zur StA wandert...?:confused:
    Ausschreibungen für bereits eingestellte Rpfl. sind nie A9-Stellen.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Auszug:

    A u s s c h r e i b u n g

    Bek. d. Generalstaatsanwalts vom 21. März 2011 - 2 E - 1989 -

    ( 2011 S. )




    Ich sehe Bewerbungen entgegen für die planmäßige Besetzung von

    1 Stelle – fliegend – der BesGr. A 13 für Oberamtsanwältinnen und Oberamtsanwälte bei den Staatsanwaltschaften;

    1 Stelle – fliegend – der BesGr. A 13 für Justizoberamtsrätinnen und Justizoberamtsräte bei den Staatsanwaltschaften;

    2 Stellen – fliegend – der BesGr. A 12 für Justizamtsrätinnen und Justizamtsräte bei den Staatsanwaltschaften;

    2 Stellen – fliegend – der BesGr. A 11 für Justizamtfrauen und Justizamtmänner bei den Staatsanwaltschaften;

    1 Stelle – fliegend – der BesGr. A 9 mit Amtszulage für Justizamtsinspektorinnen bzw. Justizamtsinspektoren bei den Staatsanwaltschaften;

    5 Stellen – fliegend – der BesGr. A 9 für Justizamtsinspektorinnen bzw. Justizamtsinspektoren bei den Staatsanwaltschaften;

    5 Stellen – fliegend – der BesGr. A 8 für Justizhauptsekretärinnen bzw. Justizhauptsekretäre bei den Staatsanwaltschaften;

    Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behin*derungen ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

    Die Landesregierung ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männ*lichen Beschäftigten in der Landesverwaltung und im Justizdienst zu erreichen. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vor*rangig berücksichtigt.

    Es besteht die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung.

    Wegen der Einzelheiten verweise ich auf die Allgemeine Verfügung vom ...


    Bewerbungen werden erbeten bis zum 31. Mai 2011.
    Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung der aktuellen Privatanschrift.


  • Und: schön blöd. Sorry, dass ich euch damit behelligt habe.



    Das ist doch o.K.
    Anhand eines solchen Beispiels kann man doch die Zusammenhänge gut erkennen. Glaube nicht, dass viele sich besser als Du auskennen; andere kochen auch nur mit Wasser :)


  • Und: schön blöd. Sorry, dass ich euch damit behelligt habe.



    Das ist doch o.K.
    Anhand eines solchen Beispiels kann man doch die Zusammenhänge gut erkennen. Glaube nicht, dass viele sich besser als Du auskennen; andere kochen auch nur mit Wasser :)



    :daumenrau Ist doch besser, hier nachzufragen als wenn Du Dich dort beworben hättest.
    Und so konnte ich auch lernen, was eine fliegende Stelle ist (bzw. dass das so heißt).

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Immer nur an Beförderung denkend, was? ;)

    Vielleicht, wenn man statt beim Gericht, lieber bei der Staatsanwaltschaft arbeiten würde? :)



    Auch wenn die Frage für Dich beantwortet ist, zwingt mich gerade Dein Zwischenruf noch einmal nachzusetzen.
    Sonntagskind sagte es schon, für einen Wechsel zur Staatsanwaltschaft wäre ein Versetzungsantrag die bessere Wahl. Man kann es aber auch über Bewerbungen auf Beförderungsstellen versuchen. Allerdings nützen Dir da "fliegende" Stellen überhaupt nicht. Die Flexibilität solcher Stellen würde im Falle einer erfolgreichen Bewerbung von A9 auf eine "fliegende" A10er-Stelle dazu führen, dass die Stelle zu Dir flöge*. Dann wärest Du zwar befördert, aber immer noch beim Amtsgericht.

    *Anm.: Meine erstmalige Verwendung dieses Wortes in Schriftform! Sieht komisch aus, scheint aber zu stimmen.

  • Fliegend ausgeschrieben werden die Stellen in dennoch abgegrenzten Bereichen: z.B. bei Staatsanwaltschaften im OLG Bezirk Dingsbums oder bei Amtsgerichten im LG-Bezirk D. Über diese Grenzen hinaus fliegt dann nichts mehr, wer sich von außerhalb der Grenzen bewirbt, muß zur Stelle.
    Im übrigen -aber das ist ein viel brisanteres Thema- sind fliegende Stellen oder besser "Topfwirtschaft" nur aus praktischen Erwägungen ein bißchen legal, weil sie eine gesetzlich vorgeschriebene Dienstpostenbewertung ignorieren.

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