Liebe Kollegen und Kolleginnen,
nachdem ich bisher nur im Forum gelesen habe möchte ich heute selbst meinen Fall darstellen, da ich nicht sicher bin, ob ich mit meiner Meinung richtig "liege" u. dazu nich so recht was gefunden habe.
Mir liegt eine Antrag auf Grundbuchberichtigung hins. Abt, I und auf Eintragung einer Eigentumsvormerkung vor. In der Urkunde veräußern 2 Geschwister (T+S), die jeweils zu 1/4 Miteigentümer im Grundbuch sind an Dritte.
Als Eigentümer der anderen Miteigentumshälfte ist die Mutter eingetragen, welche jedoch verstorben ist. Sie ist gem. Erbschein beerbt worden von ihren beiden Kindern (T+S), Testamentsvollstreckung ist angeordnet.
Der Notar hat weder diese Testamentsvollstreckung in seiner Urkunde erwähnt, noch das TV-Zeugnis eingereicht.
Aus der NL-Akte ist ersichtlich, daß der Erbschein aufgrund eines privatschr. Testamentes erteilt worden ist. Aus diesem habe ich entnommen, daß der Sohn S TV sein soll. Ein Zeugnis ist bislang nicht beantragt worden.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob für die Eintragung der Vormerkung die Vorlage des TV-Zeugnisses erforderlich ist. Der benannte TV ist gleichzeitig Miterbe und wirkt an der Notarurkunde mit, wie auch die übrige Erbin T.
Andererseits weiß ich aufgrund des fehlenden Zeugnisses nicht mit Sicherheit, daß S auch tatsächlich TV ist. (er muß das Amt des TV ja nicht angenommen haben) Dann wäre jemand anderes TV und dessen Zeugnis und Zustimmung erforderlich.
Daher würde ich dazu neigen, das TV-Zeugnis in entspr. Form anzufordern.
Wie seht ihr die Angelegenheit?