Umgang mit dem Insolvenzgericht/ Rechtspfleger

  • Und wenn man das Insolvenzgericht ärgern will, sagt man dem Schuldner, dass es nichts gibt und er einen Antrag (welchen auch immer) beim Gerichts stellen soll, wenn er was behalten will.

    edit by Kai: abgespalten aus
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?55405-Erspartes

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Wer ist denn so durchgeknallt, sein eigenes Insolvenzgericht zu ärgern :eek:


    Gibt´s oft. Aber du siehst ja an der Diskussion hier, dass vieles eben so einfach nicht ist und ich kann dann durchaus nachvollziehen, wenn sich der TH/IV mal auf´s Gericht zurückzieht. Auch wenn ich beim Anblick eines solchen Antrag das kalte Grausen kriegen würde :D

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Und wenn man das Insolvenzgericht ärgern will, sagt man dem Schuldner, dass es nichts gibt und er einen Antrag (welchen auch immer) beim Gerichts stellen soll, wenn er was behalten will.



    Wieso ärgern? Es ist das Recht des Schuldners solche Anträge zu stellen. In diesem Fall ist der Antrag ja nachvollziehbar.

  • Rainer ich meinte jetzt, welcher Insolvenzverwalter ist so doof, seinen Schuldner auf einen solchen Antrag zu verweisen. Wir sind Dienstleister der Insolvenzgerichte und haben diesen Arbeit zu ersparen und jegliches sonst drohende Ungemach von diesen fernzuhalten.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Und wenn man das Insolvenzgericht ärgern will, sagt man dem Schuldner, dass es nichts gibt und er einen Antrag (welchen auch immer) beim Gerichts stellen soll, wenn er was behalten will.

    Wieso ärgern? Es ist das Recht des Schuldners solche Anträge zu stellen. In diesem Fall ist der Antrag ja nachvollziehbar.


    Ärgern war in Gänsefüßchen gemeint, hab ich nur vergessen ;)

    @ Gegs: Sehr löblich :D

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Diese ganze Diskussion geht doch am Thema vorbei.

    Angespartes auf dem Konto ist Insolvenzmasse, ohne jede Einschränkung.

    Wobei die Frage ist, was denn 'Angespartes' ist. Wenn bei Insolvenzeröffnung ein Betrag x auf dem Konto ist und ich den einkassiere, der Schuldner dann aber seine Miete nicht zahlen kann, komm ich ja auch in Schwierigkeiten.

    Ich werd noch mal ein bisschen nachdenken und :confused:mich dann entscheiden

    Hier kann man ja vielleicht noch auf § 811 I Nr. 8 ZPO zurückgreifen.

  • Rainer ich meinte jetzt, welcher Insolvenzverwalter ist so doof, seinen Schuldner auf einen solchen Antrag zu verweisen. Wir sind Dienstleister der Insolvenzgerichte und haben diesen Arbeit zu ersparen und jegliches sonst drohende Ungemach von diesen fernzuhalten.

    Oh Gegs, das geht jetzt aber runter wie Öl! (Auch wenn ich - glaube ich - am anderen Ende der Republik sitze ...)

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Beneidenswert- ich glaube ich stelle einen Versetzungsantrag nach "Rainer bei Gegs" ;)

    alternativ könntest Du Dich auch nach "Gegs bei Rainer" versetzen lassen :D

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wenn ich beide Wunschorte angebe, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass wenigstens einer durchgeht :)

    Aber im Ernst, wir bekommen eigentlich fast jede Woche einen Antrag nach den §§ 850 ff ZPO. Die Schuldner richten sich meist direkt ans Gericht. Natürlich gibt es auch Absprachen zwischen IV/TH und Schuldner, aber es läuft auch wirklich sehr viel über gerichtliche Beschlüsse- sind wir da etwa eine Ausnahme (dann müssten wir hier wohl mal etwas Revolutionsarbeit beginnen)?

  • Seid ihr nicht, keine Sorge ;)
    Früher gab es kaum Anträge, aber mittlerweile hat es ziemlich zugenommen. Am häufigsten sind natürlich Zusammenrechnungsanträge, nachdem es da mal ordentlich Stress gab. Aber auch sonst wird gern was beantragt. In der Regel sind wir aber vorgewarnt. Viele Treuhänder/Insolvenzverwalter sind einfach vorsichtiger geworden und ich kann es ihnen nicht verdenken.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Viele Treuhänder/Insolvenzverwalter sind einfach vorsichtiger geworden und ich kann es ihnen nicht verdenken.

    Was heißt "vorsichtiger geworden"? Ich sage den Schuldnern klipp und klar, dass wir keine Rechtsberatung durchführen und wenn er mit irgendwelchen Vorgaben/Entscheidungen nicht einverstanden ist, soll er sich anderswo Hilfe suchen. Der Herr mit dem Zahnersatz wäre so ein Fall: Ich würde ihm sagen, dass es nach den Buchstaben meines Gesetzes Masse ist. "Wenn´s Ihnen nicht passt, suchen Sie sich einen Anwalt. Ob der eine Möglichkeit findet, kann ich Ihnen nicht sagen. "

    Und wenn ein Schuldner mit meiner Entscheidung, ob Einkünfte zusammenzurechnen sind oder nicht oder ob Ehegatten/Kinder mit eigenem Einkommen herauszurechnen sind, nicht einverstanden ist, stelle ich den Antrag und gut. Das passiert nur bei Schuldnern, die sich querstellen. Alle anderen "rutschen" sauber durch, ohne dass das Insolvenzgericht "belästigt" werden würde. Ich denke, das ist hier auch klar: Anträge kommen nur dann, wenn es sich nicht anders klären ließ.

  • Vielleicht können die Mods die Themen trennen.

    Was den Umgang mit unseren Insolvenzgerichten betrifft, so sollte man als Insolvenzverwalter/Treuhänder aus eigenen haftungstechnischen Gründen einen Beschluss herbeiführen, wenn es eines Beschlusses bedarf. Andererseits sollte man den Rechtspfleger auch nur die Arbeit machen, die sich mit gehörigem Nachdenken und ein bisschen Mühe nicht verhindern läßt.

    @ kerry:

    Bei manchen unserer Gerichte gibt es regelmäßige Rundschreiben, wie wir doch bitte in Zukunft unsere Arbeit machen und was wir dabei beachten sollen. Finde ich nicht schlecht. Im Übrigen kann man unangenehme faule Verwalter auch kalt delisten ;).

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Viele Treuhänder/Insolvenzverwalter sind einfach vorsichtiger geworden und ich kann es ihnen nicht verdenken.

    Was heißt "vorsichtiger geworden"? Ich sage den Schuldnern klipp und klar, dass wir keine Rechtsberatung durchführen und wenn er mit irgendwelchen Vorgaben/Entscheidungen nicht einverstanden ist, soll er sich anderswo Hilfe suchen. Der Herr mit dem Zahnersatz wäre so ein Fall: Ich würde ihm sagen, dass es nach den Buchstaben meines Gesetzes Masse ist. "Wenn´s Ihnen nicht passt, suchen Sie sich einen Anwalt. Ob der eine Möglichkeit findet, kann ich Ihnen nicht sagen. "

    Und wenn ein Schuldner mit meiner Entscheidung, ob Einkünfte zusammenzurechnen sind oder nicht oder ob Ehegatten/Kinder mit eigenem Einkommen herauszurechnen sind, nicht einverstanden ist, stelle ich den Antrag und gut. Das passiert nur bei Schuldnern, die sich querstellen. Alle anderen "rutschen" sauber durch, ohne dass das Insolvenzgericht "belästigt" werden würde. Ich denke, das ist hier auch klar: Anträge kommen nur dann, wenn es sich nicht anders klären ließ.

    Also bei Zusammenrechnungsanträge sehe ich eigentlich keine Veranlassung, die zu unterlassen. Sobald ein Schuldner mehrere Einkünfte hat, wird der Antrag gestellt.

    Nur so kann das Auflaufen von Rückständen verhindert werden und alle Beteiligten (auch dei Arbeitgeber) wissen, woran sie sind. Habe aber auch noch von keinem Rechstspfleger eine Beschwerde hierüber gehört, ist ja auch letztendlich eine Formsache, in der sich alle Beteiligeten ihre Textbausteine zukommen lassen. :)


  • Und wenn ein Schuldner mit meiner Entscheidung, ob Einkünfte zusammenzurechnen sind oder nicht oder ob Ehegatten/Kinder mit eigenem Einkommen herauszurechnen sind, nicht einverstanden ist, stelle ich den Antrag und gut. Das passiert nur bei Schuldnern, die sich querstellen. Alle anderen "rutschen" sauber durch, ohne dass das Insolvenzgericht "belästigt" werden würde. Ich denke, das ist hier auch klar: Anträge kommen nur dann, wenn es sich nicht anders klären ließ.

    :eek: Ich kenne den § 36 Abs. 4 InsO hinsichtlich der Zuständigkeiten. Dass die Verwalter oder Treuhänder solche Entscheidungen selbst treffen erlebe ich natürlich auch häufiger. Aber machen tue ich das deswegen noch lange nicht. Auch nicht, wenn Gegs meint, dass sie Dienstleister der Insolvenzgerichte sind und diesen Arbeit zu ersparen haben und jegliches sonst drohende Ungemach von diesen fernzuhalten. ;)

    Und ich glaube nicht, dass Du damit beim Landesbesoldungsamt in Neustrelitz durchkommen kannst.

  • M O H M E N D ! Ich hatte geschrieben, dass ein notwendiger Beschluss ein notwendiger Beschluss ist. Nur pauschal jeden an das Insolvenzgericht verweisen, wenn man die Probleme auch selbst lösen kann, damit tut man sich nach meiner Auffassung keinen Gefallen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ja, ich habe in der Tat in voller Absicht Jamies Aussage mit Deiner Aussage zusammengeworfen, womit ich nicht sagen wollte, dass beides zusammen passt.

    Aber Deine Einstellung zu der Thematik glaube ich auch zu kennen oder mich an so etwas erinnern zu können.....:confused:

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