hallo,
ich bin noch relativ neu in der strafvollstreckung und hab jetzt folgenden fall auf dem tisch:
vu ist zu jugenstrafe verurteilt worden, von der vollstreckung ist gemäß § 456a stpo abgesehen worden.
vu befindet sich seit nov. ´10 im u-haft, haftbefehl wurde im juni ´11 aufgehoben, rk urteil juli ´11.
ich habe ehrlöcih gesagt überhaupt keine ahnung, was ich jetzt machen muss. kann mir hier vielleicht jemand auf die sprünge helfen? von den kollegen wusste auch niemand was. muss ich nur einen haftbefehl machen? einleiten ist m.e. wenig sinnvoll.
danke